1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Unicable als Favoriten-Variante machbar?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Tank1966, 3. Mai 2018.

  1. globalsky

    globalsky Talk-König

    Registriert seit:
    1. Juni 2004
    Beiträge:
    6.225
    Zustimmungen:
    1.372
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Satelliten-Empfang:
    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
    - motorisiert: 150 cm, 180 cm, 220 cm
    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    Anzeige
    Kenne ich! Und sei versichert, in dem von mir angemerkten Prozess wurde auch darauf eingegangen. Und so sind laut Gericht auch Hauseigentümer verpflichtet, sich an die technischen Normen und Richtlinien zu halten, selbst dann, wenn sie dort alleine wohnen, weil nicht auszuschließen ist, dass während eines Besuchs eine Person zu Schaden kommen könnte.
     
  2. Millex

    Millex Gold Member

    Registriert seit:
    19. Juli 2009
    Beiträge:
    1.552
    Zustimmungen:
    250
    Punkte für Erfolge:
    93
    Nach meinen Rechtsempfinden würde das bei einen Blitzeinschlag unter "Höhere Gewalt" fallen. Sollte es anders sein dann nenn doch bitte mal die Verordnung und den § in dem die von dir genannte Verpflichtung stehen soll!
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2018
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    9.699
    Zustimmungen:
    8.513
    Punkte für Erfolge:
    273
    Dei einzige Grund, warum es in Deutschland keinen "Antennen-TÜV" oder regelmäßige Kontrollen wie bei Schornsteinen gibt, ist, dass bisher glücklicherweise nur sehr wenig passiert ist und die Schäden großzügig von den Versicherungen reguliert wurden. Es gibt allerdings zweifelsfrei den Trend, dass Unwetter immer häufiger werden und auch die Schadenssummen höher werden. Da Versicherer kein Geld zu verschenken haben, würde ich nicht auf die weitere Großzügigkeit der Versicherungen setzen.
    Ich kenne die Diskussionen, dass eine Norm angeblich keine Verpflichtung zur Einhaltung darstellt. Nach meiner Meinung muss aber jeder, der in Europa eine Antennenanlage aufbaut, die En 60728-11 beachten. In Deutschland ist sie als VDE in nationales Recht umgesetzt.
    Selbst wenn die Umsetzung der Norm nicht verpflichtend wäre, dann würde ein Richter neben einem fachkundigen Gutachter auch immer eine entsprechende Norm heranziehen, welche zumindest die anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt. Wenn nun in der Norm steht, dass eine Blitz-/oder Potentialableitung vorhanden sein muss und dafür sogar Dimensionierungsregeln aufgeführt sind, dann wird man ohne jedliche Erdung und den Ansichten von @Millex ziemlich auf die Nase fallen. Und dann kann man nur hoffen, dass es um keinen Personenschaden geht.
     
    globalsky gefällt das.
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.420
    Zustimmungen:
    867
    Punkte für Erfolge:
    123
    Dein privates Rechtsempfinden zur höheren Gewalt ist absolut unmaßgeblich, Richter urteilen nach der Sachkunde von Gutachtern und die orientieren sich an den Anerkannten Regeln der Technik.
    Nicht sehr originell dieser Einwand, wo der Link von @raceroad zu Wiki nicht ausgereicht hat, werden die nachstehenden auch nix ändern.

    https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen
    Wann dürfen allgemein anerkannte Regeln der Technik verletzt werden?

    Erstaunlich, dass das von Normverweigerern verkürzt aus dem Zusammenhang gerissene BGH-Urteil nicht auftaucht, das im kompletten Text besagt, dass auch mehr als nur die Anerkannten Regeln der Technik gefordert wein können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2018
    globalsky gefällt das.
  5. Millex

    Millex Gold Member

    Registriert seit:
    19. Juli 2009
    Beiträge:
    1.552
    Zustimmungen:
    250
    Punkte für Erfolge:
    93
    Ach so, na das muß man einen alten Ossi wie mir mal sagen, denn ich dachte immer Richter halten sich bei ihren Urteilen an die Gesetze. Welche "Regeln der Technik" würden dann bei mir zutreffen? Ich wohne in einen Eigenheim was vor 1800 gebaut wurde, und in dem noch nie ein Blitz eingeschlagen hat, die Sat-Anlage wurde 1993 aufgebaut.
     
  6. Tank1966

    Tank1966 Junior Member

    Registriert seit:
    3. Mai 2018
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    8
    Danke. :)
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.420
    Zustimmungen:
    867
    Punkte für Erfolge:
    123
    Völlig überflüssige Wehleidigkeit!

    Nach demnächst 28 Jahren Staatsbürgerschaft in einem Rechtsstaat könnte man auch selbst bemerken, dass sich Richter nicht nur an Gesetzen, sondern auch Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik orientieren.
    Seit der Wende Mitglied in diesem Forum und noch nie das Stichwort Bestandsschutz gelesen?

    Normwidrig entgegen VDE- oder TGL-Vorschriften errichtete Antennenanlagen haben keinen Bestandsschutz. Ob bei 210 Millionen Blitz- und Überspannungsschäden (Stand 2016) und bis zu 2 Millionen Flashs/Jahr dein St. Floriansprinzip bei dir weiter funktioniert oder nicht, ist für die Allgemeinheit so irrelevant wie die oft gestellte Frage ob in China gerade ein Sack Reis umfällt.

    Aber auch unernst gemeinte Anfragen sollte man seriös beantworten: Eine 1993 errichtete Sat.-Anlage war gemäß DIN 57855-1 (VDE 0855-1):1984-05 zu errichten, ab 1994-03 nach DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1). TGL-Vorschriften zu Erdung und PA waren im Kern gleich, weshalb Nachfoschungen zu den mir unbekannten TGL-Übergangsfristen müßig sind.

    Grün editiert
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2018
  8. Millex

    Millex Gold Member

    Registriert seit:
    19. Juli 2009
    Beiträge:
    1.552
    Zustimmungen:
    250
    Punkte für Erfolge:
    93
    Deshalb Frage ich hier ja schon nach welcher Verordnung der Blitzschutz für z.B. eine Sat-Antenne am Gibel verlangt wird. Verstehe mich nicht falsch, mir geht es nicht um die Erdung der Kabel, sondern um den Blitzschutz der Schüssel. Wenn so etwas vorgeschrieben wäre, müßte dann z.B. nicht auch die Dachrinne oder ein Ortgangblech entsprechend der Schüssel mit Blitzschutz versehen werden, wenn man es heute, z.B. wenn man das Dach neu decken läßt mit neu anbringt? Deshalb interessiert mich nicht die VDE oder DIN für Antennenanlagen, sondern eine Verordnung in der das direkt drin steht oder in der wenigstens ein Verweiß auf diese Richtlinien angeführt ist. Denn DIN ist wie man in der Wikipedia nachlesen kann:
    Sollte also eine Pflicht bestehen dann müßte die wie aktuell die Rauschmelderpflicht irgendwo in einer Verordnung stehen, und nicht nur in einer Sammlung von "Allgemein Anerkannten Regeln der Technik".

    [​IMG]
     
  9. globalsky

    globalsky Talk-König

    Registriert seit:
    1. Juni 2004
    Beiträge:
    6.225
    Zustimmungen:
    1.372
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Satelliten-Empfang:
    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
    - motorisiert: 150 cm, 180 cm, 220 cm
    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    Irgendwie sind die Argumentationen von @Millex abstrus. Demnach könnte der neue Berliner Flughafen längst öffnen, denn die relevanten Brandschutz-Normen und -Richtlinien DIN 14675, DIN VDE 0833-1 und DIN 0833-2 sowie die VdS-Richtlinien VdS 2095, VdS 2496, VdS 2833, VdS 2010, usw. haben keinen Vorschriftcharakter und können daher getrost ignoriert werden. :eek:

    P.S.: Übrigens ist die Rauchmelderpflicht in Wohnungen in der DIN 14676 geregelt.
     
    Dipol gefällt das.
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.420
    Zustimmungen:
    867
    Punkte für Erfolge:
    123
    Solche Verschreiber sind erheblich amüsanter als Gejammer. Die Rauchmelderpflicht nach DIN 14676 ist in den Landesbauordungen als Gesetz festgelegt, aber die Notwendigkeit von Rauchmeldern würdest du als elektrotechnischer Laie großzügig auch als Verordnung akzeptieren?

    Richtig ist, dass die Vorschriften für Antennenerdung strenger sind als zum Beipiel die für Edelstahlstahlschornsteine, die auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage nur am Fußpunkt mit 6 mm² Cu an den Schutzpotenzialausgleich verbunden sein müssen, mit Blitzschutzanlage aber nach Normenreihe IEC 62305 mit getrennter Fangstange geschützt werden sollen. Mit Details zu Blechen bestimmter Größe oder auch über das Dach > 0,5 m ragende Kunststoffrohre, die bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen zu berücksichtigen sind, will ich dich nicht langweilen, denn die IEC 62305-x, deutsche Klassifikation DIN EN 62305-x (VDE 0185-x) oder auch die Normenreihe DIN VDE 0100 sind "nur" Normen und kein Gesetze.

    Für die einen hat die DIN VDE 0100 eine ebenso lebensrettende Funktion wie Rauchmelder, für anarchisch angehauchte User ist das aber alles nur nutzloser Schnickschnack und das Werk böser Lobbyisten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2018