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Unfallschaden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 8. August 2013.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Genau um einen Firmenwagen geht es in dem, was wir dir hier erklärt haben.

    Wenn du grob fahrlässig mit dem Stapler die Stütze eines Regals umsemmelst, dann kann der Arbeitgeber dich in einem gewissen Rahmen auch hier für den Schaden haftbar machen. Als Arbeitnehmer hat man keine Narrenfreiheit im Umgang mit Firmeneigentum.

    Entscheidend ist dabei halt, ob du die Sachen versehentlich oder absichtlich beschädigt hast.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Hier ein passender Lehrfilm dazu:



    :D:D:D
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Das musste ja kommen. :D
     
  4. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Unfallschaden

    Welcher Grad an Fahrlässigkeit vorgelegen hat, entscheidet letztlich das Arbeitsgericht. Die Einbehaltung von 500,00 € dürfte in jedem Fall rechtswidrig gewesen sein.
     
  5. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Unfallschaden

    Das habe ich ja schon seit 10 Jahren nicht mehr gesehen :D

    Na ja, aber jetzt ernsthaft ... wenn ich im privaten Leben ausversehen einem anderen Schaden zufüge, dann zahlt das die Private Haftpflichtversicherung, oder beim Auto die KFZ-Versicherung. Und bei der Arbeit muss man das dann selber zahlen? Ich gehe nie wieder arbeiten!
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Wenn du eine Versicherung hast, die solche Schäden übernimmt, dann bist du aus dem Schneider.

    Aber wie gesagt: Es ist entscheidend, ob und wie fahrlässig der Schaden verursacht wurde und bei was der Schaden entstanden ist. Geht das Arbeitsgerät beim bestimmungsgemäßen Gebrauch in Ausübung deiner Tätigkeit kaputt, musst du nichts zahlen. Geht aus "leichter Fahrlässigkeit" kaputt, dann auch nicht.

    Bei 'nem Einparkschaden geht man wohl, wie ich gelesen habe, eher von einer "mittleren Fahrlässigkeit" aus. Sprich: Da haftet man maximal zur Hälfte.

    Bei einer reinen Privatfahrt (bzw. privaten Nutzung des Arbeitsgeräts) oder bei grober Fahrlässigkeit, dann haftest du voll.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Denke auch daran hier die Haftpflicht und die Kasko Versicherung zu unterscheiden. Ein gewerblich genutztes Fahrzeug sollte natürlich Vollkasko haben, mit oder ohne Selbstbeteiligung.
    Das ist ja kein Haftpflichtschaden wenn ich es richtig sehe, oder?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Wenn man das eigene (bzw. überlassene) Auto selbst beschädigt, dann zahlt das nur die (Voll-)Kasko-Versicherung und der vom Arbeitnehmer zu tragende Schadensersatz beläuft sich maximal auf die Selbstbeteiligung.

    Ist der Wagen nicht versichert, zahlt der Arbeitnehmer dennoch nur maximal die Selbstbeteiligung, die dann fiktiv angenommen wird. Es ist die Entscheidung des Halters, den Wagen zu versichern. Will er sich das Geld für die Versicherung sparen, dann darf das nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.
     
  9. Gorcon

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    AW: Unfallschaden

    Passt doch zu dem Thema.:LOL:
     
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Unfallschaden

    Geht zum Anwalt,
    am besten Fachanwalt.

    Firmenwagen, kein Vorsatz, arbeitsbedingte Fahrt.
    Ich wüsste nicht warum ich irgendetwas bezahlen sollte.
    Unternehmerisches Risiko.

    Wichtig:
    Nichts unterschreiben, was Euer Anwalt nicht für gut
    befunden hat.

    Und die Erstberatungsgespräche beim Anwalt sind nicht so teuer,
    bzw. sind Verhandlungssache.

    Nicht zu viel Zeit lassen,
    sonst fällt man schnell über irgendwelche Verjährungen.
    ( Krankenhausaufenthalte zählen meistens nicht )
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2013