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Umzug mit Entertain

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von ChrisiMA, 27. Oktober 2008.

Status des Themas:
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  1. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Unfug,wenn die leistung nicht mehr erbracht werden kann,kann man den vertrag natürlich kündigen.
    Man kann jemandem nicht verbieten umzuziehen.

    Und wenn die telekom unbedingt den kunden behalten will,müssen sie halt entertain dort ausbauen.
    entertain ist halt nun mal in erster Linie Fernsehen,und auf die verfügbarkeit dessen kommt es an.
     
  2. cipher

    cipher Senior Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Leider falsch gedacht. Eine Kündigung wegen Umzugs ist eine reine Kulanzsache, da es nicht im Einflussbereich der Telekom liegt, wenn man die Leistung durch Umzug nicht mehr nutzen kann. Wenn die Telekom grosszügig ist, dann ist vielleicht ein Kündigungsrecht in den AGB verankert, verpflichtet wäre sie aber nicht.
    Das ist halt die Krux mit Verträgen, die eine längere Laufzeit haben.
     
  3. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Wie kommste darauf?
    Es liegt allein im einflussbercih der telekom.
    Es sei denn man zieht weit weit weg.

    Aber in der regel ist die telekom überall gesetzlich verpflichtet einen Telefonanschluss zu liefern,
    und es ist an der telekom nach einem umzug am neuen Anschluss die selbe Leistung bereitzustellen,was ihr ja durch Aufrüstung möglich ist.
    Wenn sie das nicht will kann ich als kunde nix dafür.

    Nein,der Vertrag ist ja eindeutig.
    Ich zahle die telekom liefert.
    Und ich zahle nunmal nicht nur für einen telefonanschluß sondern hauptsächlich für einen tv und internetanschluß(mit mindestesn 10mbit/s).
     
  4. cipher

    cipher Senior Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Die Telekom ist zu gar nichts gesetzlich verpflichtet. Es gibt keinerlei gesetzlichen Anspruch auf einen Telefonanschluss und schon gar nicht auf Entertain. Das gab es nicht mal, als die Telekom noch staatlich war und Post hieß. Sagt dir "pacta sunt servanda" etwas? Verträge müssen eingehalten werden. Wenn man umzieht ist das ein persönliches Privatvergnügen und hat mit der Telekom erst Mal überhaupt nichts zu tun. Die Telekom hält ihren Teil des Vertrages absolut ein, nämlich am vereinbarten Ort einen Entertain-Anschluss zur Verfügung zu stellen. Dein Part wäre dann diese Leistung zu bezahlen und zwar so lange, solange der Vertrag läuft. Dass du umziehst interessiert doch die Telekom nicht. Der Vertrag läuft über eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort. Punkt. Es wäre reine Kulanz, wenn die Telekom dich aus dem Vertrag vorzeitig entlässt. Die Telekom zwingt dich ja nicht umzuziehen und liefert ja auch weiterhin die Leistung an den Vertragsort.
    Sicher wird die Telekom, falls möglich, den Anschluss umziehen, aber es werden sämtliche Einrichtungsgebühren fällig. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht, reine Kulanz.
     
  5. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    ROFL,deswegen haben die Leute auf den dürfen wo es kein dsl gibt auch keinen telefonanschluß.
    Von beiden seiten.
    Interessante logik,Solltest du dem Arbeitsamt auch erzählen wenn du in alg2 fällst,und deine bissherige wohnung zu teuer für hartz4 ist.
    Die telekom hat mit mir einen vertrag,nciht mit meiner wohung.
    Genuso wenig wie mcih intressiert das die telekom nciht in der lage ist die fehler zu beseitigen.
    Ich habe jedoch rechtlcih ein anspruch auf ein fehlerfreie leistung.

    Schon allein deswegen sollte die telekom da nicht drüber diskutieren.
     
  6. drwho

    drwho Silber Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    cipher, was labberst du hier für einen schwachsinn

    man bezahlt nur für eine leistung die erbracht wird, das ist bei allen anbietern so, auch bei den regionalen - ziehst du ausserhalb ihres wirkungskreises aus und sind sie nicht imstande, zu leisten (leistungsverzug), dann entfällt die geschäftsgrundlage

    wir leben nicht in zeiten der sklaverei, wo man den dienstleister um erlaubnis zum umzug bitten muss
     
  7. cipher

    cipher Senior Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Meinst du "Dörfer"? Schreib doch etwas deutlicher und rotze die Postings nicht so hin.

    Was hat das mit einem "gesetzlichen Anspruch" zu tun? Du kannst mir dann sicherlich den Paragraphen raussuchen, der diesen Anspruch enthält?


    Der Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Leistung an einem bestimmten Ort und nicht überall auf der Welt.

    Deine Aussage ist Schwachsinn. Aber das wird dir dann im Zweifelsfall ein nochmal Richter erklären.
     
  8. drwho

    drwho Silber Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    also erstens habe ich selber jura studiert und zweitens ziehe ich selber nächste woche um: ich habe momentan VDSL25, an der neue adresse ist nur DSL16.000+ verfügbar und man hat bei der telekom von sich aus gefragt, ob ich TROTZDEM an der Fortsetzung meines Vertrages interessiert bin, sonst würde mir, zumindest bezüglich Entertain, Sonderkündigungsrecht zustehen.
    Soweit zu deinen merkwürdigen Theorien.

    Der Access-Provider-Vertrag ist laut BGH ein Dienstvertrag, so dass bezüglich der Kündigung der § 626 BGB eingreift (wichtiger Grund). Dieser liegt nur vor, wenn man in ein unversorgtes Gebiet umzieht, ansonsten haben die meisten Anbieter die Umzugsoption, die allerdings meist kostenpflichtig ist.

    Wenn man also in ein unversorgtes Gebiet umzieht, sollte man sich auf § 626 BGB berufen. Auf die Argumnetation der Anbieter, der Umzug liege allein in der Risikoshäre des Kunden sollten man sich nicht einlassen, da dies für den § 626 irrelevant ist. (Palandt-Kommentierung)

    Wenn man sonst in ein versorgtes Gebiet umzieht, bieten die meisten einen kostenpflichtigen Umzugsservice an. Hier fehlt es eindeutig am wichtigen Grund.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. März 2009
  9. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Niemand redet von überall auf der welt.
    Aber verrate mir mal wie die telekom den Vertrag am alten Anschluss fortführen will?
    Legt sie dem neuen Mieter nen zusätzlichen Anschluss?
    Oder willst du mir erzählen das ich gesetzlich dazu verpflichtet bin solange dort wohnen zu bleiben bis mein Vertrag ausläuft?
     
  10. cipher

    cipher Senior Member

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    AW: Umzug mit Entertain

    Wie schön, ich auch.

    Schliesse nicht von Kulanzregelungen der Telekom auf die Praxis bei anderen Providern oder sogar bei einem anderen Sachbearbeiter.


    Hast du schön aus dem Juraforum ergoogelt, du solltest allerdings die Quelle angeben ;). Ich habe ja bereits geschrieben, dass die Telekom da sicher eine Kulanzlösung vorsieht und dich auf einen anderen Tarif bucht.

    Dann kommt es auch noch darauf an, was die Telekom als "Haupt-" und was als "Nebenleistung" ansieht. Ist Entertain an sich die Hauptleistung, oder nur die Nebenleistung, da der Telefon- und Internetanschluss die Hauptleistung darstellt?

    Die Telekom ist da außerdem absoluter Sieger in Sachen Kulanz. Versuch´ das mal bei 1&1, da kannst du dir die Zähne ausbeissen.

    Außerdem steht und fällt alles mit dem "wichtigen Grund".

    Hier noch ein interessanter Artikel, neueren Datums, dazu:
    DSL-Vertrag vorzeitig kündigen: Schwierig - PC-WELT

    Das nicht, aber es kann dazu kommen, dass du den Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit weiter zahlen musst. Das ist der "worst case", aber eben nicht mal unüblich oder gar ausgeschlossen. Lese dir einfach auch mal den Artikel durch, den ich oben verlinkt habe, da erfährst du einiges darüber, wie es in der Praxis aussieht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. März 2009
Status des Themas:
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