1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Umzug bei T-Entertain

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von AlBarto, 11. Februar 2010.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Basti81

    Basti81 Junior Member

    Registriert seit:
    24. September 2007
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Ich habe meinen Vertrag bei der Telekom heute auch außerordentlich gekündigt. Nach meinem Umzug vor kurzem, habe ich nun das C&S Paket, aber kein Entertain mehr. Mal sehen wann und vor allem welche Antwort ich von denen erhalte.
     
  2. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

    Registriert seit:
    22. Dezember 2007
    Beiträge:
    6.818
    Zustimmungen:
    6.827
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Sony KD-55XD8505/Dreambox 8000HD//SONY WH-1000mx2 und IphomeXR 64GB, BDP S-6200//Front:nubox 381, Rear: DS301, Center: CS411, Subwoofer: AW441; AV: Denon x4200
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Auftragsbestätigung ist heute angekommen. Scheint alles richtig zu sein. Downgrade ist aufgeschrieben und natürlich die 60€ ( :( )
     
  3. drwho

    drwho Silber Member

    Registriert seit:
    15. Januar 2005
    Beiträge:
    636
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Umzug bei T-Entertain

    freu dich nicht zu früh albarto: ich habe zuerst auch die schriftliche auftragsbestätigung bekommen, der auftrag war auch im online-kundencenter erfasst, verschwand aber ein paar tage später. Als ich anrief....dreimal darfst du raten....."der auftrag ist irgendwie vom system storniert worden, ich weiss jetzt auch nicht warum"

    Und täglich grüst das murmeltier, haben wir das nicht schon (mehr)mal(s) erlebt....
     
  4. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

    Registriert seit:
    22. Dezember 2007
    Beiträge:
    6.818
    Zustimmungen:
    6.827
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Sony KD-55XD8505/Dreambox 8000HD//SONY WH-1000mx2 und IphomeXR 64GB, BDP S-6200//Front:nubox 381, Rear: DS301, Center: CS411, Subwoofer: AW441; AV: Denon x4200
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Naja. So schwarz muss ich es nicht sehen. Sollte es nicht gehen, wird ein oder zweimal Nachbesserung verlangt, ansonsten gehe ich dann. Kabel werde ich in der neuen Wohnung haben, da zwangsverkabelt. SAT muss ich mir überlegen. Eigentlich nicht möglich. Aber im DG und relativ gut geschützt vor Blicken, klappt es vlt. doch.
     
  5. drwho

    drwho Silber Member

    Registriert seit:
    15. Januar 2005
    Beiträge:
    636
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Entgegen dem, was viele Vermieter sagen, ist die SAT-Antenne in den meisten Fällen (bis auf Ausnahmen wie "denkmalgeschützes haus") möglich, auch wenn sie sie im mietvertrag verbieten. Das lässt sich aus dem Europa-Recht direkt ableiten, das Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Es ist schon einige Kündigungen wegen einer angeblich unzulässigen SAT-Antenne zurückgenommen worden. Ich habe dies Vorschriften und eine Mitteilung der EU-Kommission nicht zur Hand, aber dort heisst es ausdrücklich, dass Hürden in bezug auf SAT-Antennen (weil Kabel in der Wohnung vorhanden) unzulässig sind.
     
  6. docfred

    docfred Foren-Gott

    Registriert seit:
    27. September 2006
    Beiträge:
    10.806
    Zustimmungen:
    838
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Deutsche Gerichte und Rechtsprechung sehen das etwas anders. Herr über Haus und Bausubstanz ist immer noch der Eigentümer. Und dessen Wünsche haben Vorrang, außer es liegen gewichtige, kulturelle Gründe vor. Aber mit der Realität hast du es ja meist nicht so genau genommen ;)
     
  7. Mac_

    Mac_ Gold Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2008
    Beiträge:
    1.655
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Das wäre mir egal. An meinem Haus schraubt kein Mieter eine SAT-Antenne an. Das ist mein Haus, meine Bausubstanz - das habe ich gezahlt als es gebaut wurde!
    Wenn es dem Mieter so nicht gefällt - es steht ihm jederzeit das ordentliche Kündigungsrecht zu.
    Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Mieter bauliche Veränderungen an fremden Eigentum nach Gutdünken vornehmen kann.

    Mac_
     
  8. drwho

    drwho Silber Member

    Registriert seit:
    15. Januar 2005
    Beiträge:
    636
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Umzug bei T-Entertain


    Verstehst du den Begriff "Vorrang" und "Nachrang" im rechtlichen Sinne? Was deutsche Gerichte von sich geben, ist völlig irrelevant, weil am Ende das gilt, was der europäische Gerichtshof beschliesst.

    Ich würde dir auch vorschlagen, dich mit dem begriffen "primäres EU-Recht" vertraut zu machen, das ist nämlich unmittelbar gültig in allen Mitgliedstaaten.

    Die Kommission hat in einer mitteilung mehr oder weniger zu verstehen gegeben, dass sie sich wundert, dass deutsche Staatsangehörige in so vielen Fällen den vermieter überhaupt um erlaubnis bitten, wo ihnen die installation der antenne ohne genehmigung durch das eu-recht möglich ist.

    Bei gelegenheit suche ich diese vorschrifte aus.


    Die europäische Kommission hatte in einer Mitteilung bereits 2001 darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.

    In einer Mitteilung erläutert die Europäische Kommission, dass die Möglichkeit, eine Parabolantenne ohne übermäßige Einschränkungen - beispielsweise technischer, administrativer, städtebaulicher oder steuerlicher Art - zu nutzen, auf dem freien Dienstleistungsverkehr und dem freien Warenverkehr als Grundfreiheiten des Binnenmarktes beruht.

    Die Mitteilung will vor allem deutlich machen, dass sich die Endverbraucher, also die Privatpersonen, als Empfänger dieser grenzüberschreitenden Dienste auf die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr als Grundprinzipien berufen können, die in den einzelstaatlichen Rechtsordnungen unmittelbar gelten. Außerdem basiert die Möglichkeit, Informationen mittels einer Antenne zu empfangen, auf der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit.

    http://www.astra.de/resources/pdf/de/consumer/antenna_de.pdf


    Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.


    Falls Vermieter die Zusage versagt: Klage auf Duldung der Antenneninstallation. Begründung: Vorrang der Informationsfreiheit vor den Interessen des Vermieters an Gebäudeoptik. Auflagen möglich (z.B. Rückbauverpflichtung bei Auszug).
    Im verkabelten Gebiet:
    Informationsrecht des Einzelnen führt zu Duldungsanspruch, wenn Kabelangebot geringer als Sat-Empfang ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2010
  9. docfred

    docfred Foren-Gott

    Registriert seit:
    27. September 2006
    Beiträge:
    10.806
    Zustimmungen:
    838
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Ah. Eine mobile also. Ist ja in Sachen Empfang, Stabilität und Qualität ja auch mit ner anständigen 90cm Festmontage zu vergleichen.

    So hast son mobiles Ding noch nie nach ner halbwegs ordentlichen Brise gesehen, was?


    Der ganze Rest... wieder mal plump zusammengeklaubtes, unnutzbares Halbwissen. Meist noch vermischt. Geh damit mal zu nem Anwalt. Der wird dir Geld dafür geben, nur schnell wieder zu verschwinden.


    Oh Mann who...
     
  10. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

    Registriert seit:
    22. Dezember 2007
    Beiträge:
    6.818
    Zustimmungen:
    6.827
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Sony KD-55XD8505/Dreambox 8000HD//SONY WH-1000mx2 und IphomeXR 64GB, BDP S-6200//Front:nubox 381, Rear: DS301, Center: CS411, Subwoofer: AW441; AV: Denon x4200
    AW: Umzug bei T-Entertain

    Das soll hier keine Grundsatzdebatte über Recht sein. Ich habe es erwähnt. Anscheinend kann man hier nichts am Rande erwähnen, ohne dass es gleich zu einem Hickhack kommt. Ich werde mich ggf. zum Thema noch äußern, aber wahrscheinlich nicht hier. Wir können auch über PN diskutieren. Danke.

    Noch ein Wort über SAT und ich schließe den Thread und mache ihn nur auf, wenn ich was zum Umzug sagen will. -.-
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.