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Umstig auf sat-anlage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von christoffer1988, 9. September 2012.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Umstig auf sat-anlage

    Ein Verstoß gegen die Sky AGB ist beides.
    Von daher ist das das gleiche.
     
  2. franzl12

    franzl12 Junior Member

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    AW: Umstig auf sat-anlage

    Wie schon gesagt - das Gleiche ist es nicht!

    Ein Verstoß gegen die Sky-AGBs würde es Sky ermöglichen zivilrechtlich gegen dich vorzugehen. Wobei Sky hier nicht wirklich große Konsequenzen durchführen könnte - realistisch gesehen: Vertragskündigung + Zahlung der restlichen Abogebühren als Schadensersatz. Wird Sky aber nicht tun - Stichwort: Kundenzufriedenheit. Die restriktiven AGBs existieren wahrscheinlich eh nur wegen dem Jugendschutz und um die Rechteanbieter zufrieden zu stellen. Dies wäre in der Tat theoretisch bei beiden Methoden möglich.

    Beim Unicam hingegen kommt ZUSÄTZLICH noch ein strafrechtlich relevanter Verstoß hinzu. Auch hier wird Privat wohl niemand mit Konsequenzen rechnen müssen. Wenn jemand allerdings ein bespieltes Unicam verkauft (gerade wenn dies gewerblich erfolgt) wird dieser jemand durchaus mit Konsequenzen rechnen können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2012