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Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Papageienfreund, 21. Mai 2006.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    XXCrash schrieb über Volterra:
    [​IMG]

    Hallo Volterra,

    dieses Posting von XXCrash sollte Dir schon zu denken geben. [​IMG]

    Deine Akzeptanz bei Deinen Forums-Kollegen ist nicht sonderlich hoch. [​IMG]

    Was bist Du eigentlich für ein Mensch, dass Du es nötig hast, auf friedfertige Zeitgenossen wie mich wie folgt zu schiessen?
    Das ist ein ziemlich arrogantes und unverschämtes Posting, und ich kann gut verstehen, dass Forums-Kollege XXCrash Dich für engstirnig hält.

    Immerhin hast Du eine Zeile von mir völlig aus dem Zusammenhang gerissen und mich anschliessend beschimpft.

    Das ist ein mieser Charakterzug von Dir - lass das gefälligst sein! [​IMG]

    Für die Forums-Kollegen, die jetzt keine Lust haben, den ganzen Thread zu lesen, wiederhole ich noch mal die Stelle, an der Volterra Anstoss genommen hat:
    Das hört sich doch sehr viel gemässigter an, als wenn man nur den einen Halbsatz betrachtet, den Volterra angeprangert hat.

    Nach den Gesetzen der Logik und der deutschen Sprache ist dieser (zweite) Halbsatz nämlich nur gültig, wenn die einschliessende Bedingung des ersten Halbsatzes erfüllt ist. Diese Bedingung lautet:
    Die Betonung liegt auf willkürlich.

    Zur Vermeidung von Missverständen: Ich habe die Montage der Parabol-Antenne an der Hauswand nur für den Fall in Betracht gezogen, dass der Vermieter seinen Ermessenspielraum willkürlich überschreitet. Ich habe keineswegs dazu aufgefordert, grundsätzlich oder generell Parabol-Antennen an Häuserwände zu nageln. [​IMG]

    In der Schweiz ist das Willkürverbot in der Bundesverfassung verankert:
    Zurück zum Streitfall: Mieter A und Wohnungseigentümer B wollen individuelle Parabol-Antennen errichten, um zusätzliche Hörfunk- und Fernseh-Programme zu empfangen. A und B glauben, dass ihnen dadurch der Aufenthalt in ihren Wohnungen erheblich angenehmer gestaltet wird. Somit liegt ein triftiger Grund vor, dass A und B eigene Parabol-Antennen installieren dürfen.

    Sinnvoll ist es, mit dem Vermieter C und der Hauseigentümer-Gemeinschaft D entsprechende Absprachen zu treffen.

    Die Spielregeln haben wir bereits eingehend erläutert.

    Für den Fall, dass eine Einigung daran scheitert, dass C und D völlig überzogene, sachlich nicht gerechtfertigte und mithin willkürliche Forderungen erheben, kann ich mir vorstellen, die strittige Parabol-Antenne vorerst in Eigeninitiative zu installieren und in aller Ruhe den Fortgang des Klage-Verfahrens abzuwarten.

    Abwarten und Tee trinken...

    [​IMG]

    Nach dem letzten BGH-Urteil, das ich gelesen habe, hat die gegnerische Partei keinen Anspruch auf Entfernung einer nicht genehmigten, eigenmächtig aufgestellten Parabol-Antenne, wenn sie (die gegnerische Partei) verpflichtet gewesen wäre, die Zustimmung zu erteilen.

    Wenn ich mir ganz sicher bin, dass die gegnerische Partei verpflichtet ist, die Genehmigung zur Installation einer Parabol-Antenne zu erteilen, handele ich zumindest nicht grob pflichtwidrig, wenn ich - bei willkürlicher, sachlich nicht gerechtfertigter Verweigerung - in Eigenregie tätig werde.

    Denn die Gegenseite hätte ja die Möglichkeit gehabt, mit mir eine Einigung herbeizuführen. [​IMG]

    Jetzt müssen wir noch klären, warum Volterra sich in diesem Thread so aufführt, wie er das tut.

    Ich hab Volterra vorgeworfen, er sei befangen. Das hat er von sich gewiesen - im nächsten Posting hat er aber völlig unkritisch ein Satelliten-feindliches Zitat des Anga-Präsidenten Thomas Braun zitiert. Und wenn irgend jemand droht, eine Parabol-Antenne an die Hauswand zu nageln, gerät Volterra gleich völlig aus dem Häuschen.

    Er mag 20 Satelliten-Antennen installiert haben - ich halte seine Argumentation in diesem Thread trotzdem für unangemessen Kabel-freundlich.

    Der Höhepunkt ist aber dieses:

    Was sollen seine arroganten und unverschämten Postings mir gegenüber?
    Wer meine Postings in diesem Forum verfolgt hat, weiss, dass ich mich für das Sat-Recht interessiere, aktuelle Urteile kritisch lese und die gegenwärtige Rechtsauffassung im Wesentlichen richtig zusammenfasse.

    Zu behaupten, ich hätte eine keinen blassen Schimmer, ist eine Frechheit sondergleichen.

    @Volterra: Ich erwarte von Dir eine öffentliche Entschuldigung hier im Forum.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2006
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Da ich mich nun plötzlich als Autor eines Postings von Dir wiederfinde:

    So damit ist das Thema für mich mit dir durch.
    cu
    Volterra[/quote]

    - lege ich Wert auf die Feststellung, dass das Posting nicht von mir, sondern von Dir - XXCrashXX2 stammt.:confused:

    Nachträglich bedauere ich die Bemerkung auf die Unwissenheit und xxxx - weil das die Netiquette des Boards tangiert. Sorry.

    Aber wenn Du so etwas postest:
    Denn dich würde es ja nichts kostet die legst warscheinlich auch die Gerichtskosten auf die Mieter um oder?

    Dann musst du Dich nicht wundern, wenn ich/man/ Dir da völlige Unwissenheit bescheinigen muss. Das ist völlig absurd - was Du da von Dir gegeben hast.

    Ich/wir bin/sind überigens mit zwei Familien aus Iran und Marokko befreundet.(sind Mitglieder in meinem Sportclub) Beide Familien gucken die Kanäle ihrer Heimat.Je ein Empfangsplatz, der Rest über Kabel.
    War für mich ein schweres Stück Arbeit die Vermieter zu überzeugen. Natürlich nur auf dem Dach. Installiert wurde eine Profianlage mit allem zick und zack....

    Die Leute leben auch sonst nicht nach dem Motto: GEIZ IST GEIL....

    Volterra
     
  3. Piktor

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Ach ja. <seufz>

    Ich hab schon einige Fälle erlebt, bei denen die Montage einer Satellitenantenne rechtlich kaum oder nur mit enormen Einsatz von Ellenbogen und juristischem Kampfgeist durchzusetzen war.

    Nur mal zwei Beispiele:

    Ein Reihenhausneubau aus den 90er Jahren. Eigentlich kein Problem, sollte man meinen. Dumm nur, wenn in unmmittelbarer Nachbarschaft streng denkmalgeschützte Gebäude stehen, was dazu führt, daß sogar der Neubau von den Behörden mit ähnlich strengen Auflagen belegt wird, wie die historischen Gebäude. So wurde dort nicht nur die Montage eines Vordaches und einer Solaranlage untersagt, sondern auch - ihr werdet es fast erraten - die Satellitenantenne. Der Eigentümer ist heilfroh wenigstens DVB-T zu haben.

    Mein zweites Beispiel ist wesentlich komplizierter: Eine Wohnanlage mit Eigentumwohnungen. Hier haben sich gewisse "Seilschaften" gebildet, die quasi mit Duldung der Hausgemeinschaft drei Satellitenantennen montiert haben und diese einigen anderen Hausbewohnern untervermieten - zu völlig überzogenen Kosten.
    Dem Rest der Hausgemeinschaft, wird die Montage eigener Satellitenantennen mit der Begründung untersagt, daß ja bereits mehrere vorhanden seien, an die man sich anschließen könnte. Wer also hier nicht bereit ist, mehrere hundert Euro einmalig + monatlicher Miete zu investieren, bleibt auf terrestrisches Fernsehen angewiesen. Da die Eigentümer der bereits vorhandenen Satellitenantennen allesamt im Beirat der Hauseigentümerversammlung sind, ist diese Lösung durch die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen und juristisch kaum anzufechten.
    Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil es zeigt, daß auch wennn man eine demokratische Lösung anstrebt und das Thema in der Eigentümerversammlung diskutiert, nicht zwingend eine Win-Win-Lösung dabei herauskommen muß.


    Ich könnte noch einige Beispiele für Fälle bringen, bei denen Hausbewohner aufgrund juristischer Probleme keine Satellitenantenne montieren konnten, obwohl sie das gerne wollten. Allerdings kenne ich keinen, der deswegen tatsächlich vor Gericht gegangen ist, denn niemanden in meinem Bekanntenkreis, ist Satellitenfernsehen so wichtig, daß er den Aufwand in Kauf genommen hätte.

    Das Fazit, daß ich aus meinen Erfahrungen ziehe, ist:
    1) Eine Satellitenantenne ist keine Selbstverständlichkeit. Das Argument mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwar stark aber nicht stark genug, um in jedem Fall eine Satellitenantenne mit vertretbarem Aufwand durchsetzen zu können.
    2) Es gibt Wichtigeres im Leben.

    Meine Meinung deckt sich mit der von Volterra, da auch ich mehrere Fälle kenne, in denen sich der Vermieter durchaus hätte überzeugen lassen, wenn nicht die Mehrheit der Mieter selbst dagegen gewesen wären.

    Gruß

    Piktor
     
  4. hjw

    hjw Gold Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Für eine Sat-Empfangs- und Verteilanlage für 22 WE sollte man im Schnitt 3 TN/WE rechnen. Das macht also insgesamt 66 Abgänge.
    Anlagen dieser Größenordnung sollten sorgfältig geplant, d.h. nach Ortsbesichtigung und Festlegung der Leitungswege berechnet werden.
    Dann unbedingt zuverlässige Komponenten einsetzen.

    (Ab hier nochmal ergänzt)
    So kommen etwa 400 - 450 Euro pro WE zusammen.
    Da zu noch die Receiver je nach persönlichen Vorlieben von 40 bis 2000 Euro pro Stück.

    Das rechnet sich erst nach ein paar Jahren gegen die Kabelgebühr, man hat aber auch mehr.
    Abwägen.

    Gruß Hajo
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2006
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Ich erwarte von Dir eine öffentliche Entschuldigung hier im Forum.

    Darauf wirst Du vergeblich warten:winken:

    Es bleibt Dir aber unbenommen die Mods einzuschalten. Die werden allerdings nicht erkennen können, dass ich Dich auch nur ansatzweise beleidigt habe. Ich habe nur festgestellt, dass Deine an Langatmigkeit kaum zu toppenden Beiträge in diesem Thread - schlicht unrealistisch sind.

    Realistisch ist dagegen der Beitrag von Piktor. Und weil das genau den Punkt trifft - wiederhole ich diesen treffenden Beitrag nochmals:

    aufgrund juristischer Probleme keine Satel
    Ich hab schon einige Fälle erlebt, bei denen die Montage einer Satellitenantenne rechtlich kaum oder nur mit enormen Einsatz von Ellenbogen und juristischem Kampfgeist durchzusetzen war.

    Nur mal zwei Beispiele:

    Ein Reihenhausneubau aus den 90er Jahren. Eigentlich kein Problem, sollte man meinen. Dumm nur, wenn in unmmittelbarer Nachbarschaft streng denkmalgeschützte Gebäude stehen, was dazu führt, daß sogar der Neubau von den Behörden mit ähnlich strengen Auflagen belegt wird, wie die historischen Gebäude. So wurde dort nicht nur die Montage eines Vordaches und einer Solaranlage untersagt, sondern auch - ihr werdet es fast erraten - die Satellitenantenne. Der Eigentümer ist heilfroh wenigstens DVB-T zu haben.

    Mein zweites Beispiel ist wesentlich komplizierter: Eine Wohnanlage mit Eigentumwohnungen. Hier haben sich gewisse "Seilschaften" gebildet, die quasi mit Duldung der Hausgemeinschaft drei Satellitenantennen montiert haben und diese einigen anderen Hausbewohnern untervermieten - zu völlig überzogenen Kosten.
    Dem Rest der Hausgemeinschaft, wird die Montage eigener Satellitenantennen mit der Begründung untersagt, daß ja bereits mehrere vorhanden seien, an die man sich anschließen könnte. Wer also hier nicht bereit ist, mehrere hundert Euro einmalig + monatlicher Miete zu investieren, bleibt auf terrestrisches Fernsehen angewiesen. Da die Eigentümer der bereits vorhandenen Satellitenantennen allesamt im Beirat der Hauseigentümerversammlung sind, ist diese Lösung durch die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen und juristisch kaum anzufechten.
    Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil es zeigt, daß auch wennn man eine demokratische Lösung anstrebt und das Thema in der Eigentümerversammlung diskutiert, nicht zwingend eine Win-Win-Lösung dabei herauskommen muß.


    Ich könnte noch einige Beispiele für Fälle bringen, bei denen Hausbewohner litenantenne montieren konnten, obwohl sie das gerne wollten. Allerdings kenne ich keinen, der deswegen tatsächlich vor Gericht gegangen ist, denn niemanden in meinem Bekanntenkreis, ist Satellitenfernsehen so wichtig, daß er den Aufwand in Kauf genommen hätte.

    Das Fazit, daß ich aus meinen Erfahrungen ziehe, ist:
    1) Eine Satellitenantenne ist keine Selbstverständlichkeit. Das Argument mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwar stark aber nicht stark genug, um in jedem Fall eine Satellitenantenne mit vertretbarem Aufwand durchsetzen zu können.
    2) Es gibt Wichtigeres im Leben.

    Meine Meinung deckt sich mit der von Volterra, da auch ich mehrere Fälle kenne, in denen sich der Vermieter durchaus hätte überzeugen lassen, wenn nicht die Mehrheit der Mieter selbst dagegen gewesen wären.

    Gruß

    Piktor

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Volterra
     
  6. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Dem möchte ich nur noch hinzufügen das ich als Ersteller des Themas hierzu mir meinen Teil denke und mein Abo dieses Themas nun schleunigst lösche :mad:

    Gruß: Frank
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Piktor schrieb:
    Vergleiche dazu die Rechtsprechung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 1993:

    Kabel- und Satelliten-Empfang zielen grundsätzlich auf dasselbe ab.

    Für die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland trifft dies zu: alle herkömmlichen, üblichen Fernseh-Programme, die in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und in einer deutschen Tageszeitung gelistet werden, sind heutzutage sowohl über Kabel als auch über Satellit empfangbar.

    Wer anstelle von Kabel lieber eine Satelliten-Antenne benutzen will, kann sich deshalb nur dann uneingeschränkt auf das Grundrecht der Informationsfreiheit berufen, wenn die von ihm gewünschten Radio- und Fernseh-Programme nicht über den vorhandenen Kabel-Anschluss übertragen werden.

    Vergleiche dazu mein Posting von Donnerstag, Christi Himmelfahrt, um 17:25 Uhr:

    1.) Am Beginn steht immer der Blick auf das Programm-Angebot der Kabelanlage.

    2.) Reicht mir das, oder reicht mir das nicht?

    3.) ist die geplante Parabol-Antenne geeignet, mir das Leben in meiner jetzigen Wohnung erheblich angenehmer zu gestalten?

    4.) Was ist meine persönliche Bedarfs-Analyse?


    Welche zusätzlichen Sender will ich haben? In welchem Umfang würde ich diese TV- und Hörfunk-Programme tatsächlich nutzen?

    5.) Wie viel Geld möchte ich maximal in eine solche Parabol-Antenne investieren?

    6.) Ist meine Argumentation gut genug, um damit vor Gericht zu ziehen?

    Vorschlag: Vorher hier posten und sich dem Kreuzfeuer der Forums-Kollegen stellen...

    7.) Will ich mir den Stress wirklich antun?

    Hallo Piktor,

    in Deinen beiden Beispielen wird nicht deutlich, dass Du bzw. Deine Freunde sich mit diesen sieben Punkten auseinandergesetzt haben.
    Was ist denn mit Kabel-Anschluss? Stand hier zur Diskussion, anstelle der überirdischen Satelliten-Antenne einen unterirdischen und damit städtebaulich freundlicheren Kabel-Anschluss zu benutzen?

    Was wären die Nachteile gewesen, anstatt der Satelliten-Antenne das Kupfer-Kabel zu bestellen? Geht es hier um das Grundrecht auf Informationsfreiheit - oder nur um die monatlichen Kosten des Kabel-Anschlusses?
    Ich finde dieses Beispiel einfacher. So, wie Du den Fall schilderst, steht hier gar kein Kabel-Anschluss zur Verfügung. In diesem Fall haben die verschiedenen Bewohner des Hauses Anspruch auf eine moderne, zeitgemässe Versorgung mit Rundfunk- und Fernseh-Programmen durch eine Satelliten-Gemeinschaftsantenne.

    Genauso wie Heizkosten, Wasser und die Treppenreinigung transparent abgerechnet werden müssen, gilt dies auch für Installation und Betrieb einer Gemeinschafts-Parabolantenne. Wenn es keine friedliche und einvernehmliche Möglichkeit gibt, wird eben geklagt. [​IMG]
    Wenn einzelne Parteien bei der Verteilung von Gemeinschafts-Lasten (und sei es das Licht im Treppenhaus) gezielt benachteiligt werden, steht selbstverständlich der Rechtsweg offen.
    Soll ich mal Anga-Präsident Thomas Braun zitieren? [​IMG]
    Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_23642.html

    Soweit hat er ja recht, der gute Thomas Braun. [​IMG] [​IMG]

    Der redaktionelle Kommentar der Anga-Pressemitteilung lautet:
    Deshalb schrieb ich bereits in meinem ersten Posting in diesem Thread, Nr. #3 vom 22.5.2006:
    @Piktor: Das gilt auch für Dich und Deine Freunde.

    Da hat der arrogante und überhebliche Volterra schon stärkere Pfeile im Köcher, wenn er auf seine marokkanischen und iranischen Sportsfreunde verweist. Denn die wollen Programme aus Nordafrika und dem Mittleren Osten sehen, welche derzeit nicht über Kabel, aber völlig problemlos über Satellit empfangen werden können. Durch diesen Wunsch haben Volterras Freunde das Grundrecht der Informationsfreiheit überzeugend auf ihrer Seite.

    Eine solche Argumentation vermag ich zur Zeit aber weder bei Piktor noch bei Papageienfreund zu erkennen.

    Papageienfreund schrieb:
    Deine Frage, was für Dich richtig ist, hatte ich Dir ja schon am 24.5.2006 in Posting Nr. #18 beantwortet: Du bleibst besser beim Kabel. [​IMG]

    Du hast bisher in diesem Thread keinerlei Argumente vorgetragen, aus denen sich ableiten liesse, dass Du gemäss Artikel 5 einen Anspruch auf eine individuelle Parabol-Antenne haben könntest, obwohl Euer Haus verkabelt ist. Weder hast Du irgendwelche technischen oder sonstigen Mängel des Kabels ins Felde geführt, noch hast Du eine Liste der Radio- und TV-Programme gemacht, die Du zusätzlich sehen möchtest. [​IMG]

    Bedenke aber, dass Threads wie dieser immer wieder von Newbies und anderen Interessenten aufgerufen werden, weil die Suchmaschinen diese Seiten zur Verfügung stellen.

    [​IMG]

    Deshalb ist es mir wichtig, hier klare Positionen zu beziehen. Ich unterstütze jeden, der eine eigene Satelliten-Antenne haben will - allerdings nur, wenn ich finde, dass dieser Anspruch auch Aussicht auf Erfolg hat.

    @Volterra: Sei Du mal ein bisschen realistischer. In der Zeitschrift unseres Sponsors fand sich vor einiger Zeit das folgende Bild:

    [​IMG]

    Eindrucksvoll, nicht wahr?

    Realistisch ist, dass viele Menschen ihren Balkon dazu benutzen, dort eine Parabol-Antenne aufzustellen. Das ist auch weitgehend unbedenklich, und der Vermieter hat wenig Möglichkeiten, dieses bunte Treiben zu unterbinden...

    Darf ich nochmal Anga-Präsident Thomas Braun zitieren?
    Deshalb bin ich persönlich der Meinung, dass auch bei einer Satelliten-Antenne auf dem Balkon geschaut werden sollte, ob eine Nutzung als Gemeinschafts-Antenne in Betracht kommt. Wenn es Ärger gibt, weil der Vermieter der Meinung ist, dass die Antenne auf dem Balkon ihn stört, dann ist es für den Satelliten-Freund äusserst vorteilhaft, wenn er vortragen kann, dass die Antenne auf dem Balkon einen grundgesetzlich geschützten Mehrwert an Informationsfreiheit gegenüber der Empfangs-Variante bietet, welche der Vermieter allgemein bzw. statt dessen empfiehlt.

    Für den typischen Forums-Kollegen, der per Suchmaschine auf diesen Thread gestossen ist, heisst das:

    Bitte ein Monoblock-LNB kaufen und Hot Bird anpeilen. [​IMG]
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Es gibt urteile die sagen nein.

    es gibt urteile die sagen ja.

    es gibt richtlinien die sagen ja.

    Ja was nun? :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
     
  9. hjw

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Wer den Anga Präsidenten in die Schlacht führt, sollte auch fairer weise dazu sagen, dass die Anga hauptsächlich eine Vereinigung zum Pushen des Kabel TV ist.
    Also ist es für ihn nur "natürlich", dass es keinen "Persilschein" für Sat-Antennen gibt.

    Gruß Hajo
     
  10. w-sky

    w-sky Senior Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    "... Euro zusammen"?? Da fehlt doch etwas! ;) Aber es wird bestimmt viel teurer. Zwei Multischalter wie von Octavius empfohlen sind ja schon rund 900 Euro, dann die zusätzliche Hardware, Arbeitskosten (garantiert auch im oberen 3stelligen Bereich) - denn ich nehme mal ganz stark an, dass die vorhandene BK-Verkabelung nicht genutzt werden kann, selbst wenn sie sternförmig vom Keller aus in alle Wohnungen ginge. Also viel Arbeit und Material; Kabelschächte öffnen, -zig Kabel verlegen, Kabel und Anschlüsse in den Wohnungen etc.

    In einem Fall wie meinem wäre wohl folgende Vorgehensweise besser: Ich frage meine direkten Nachbarn neben und unter mir, ob sie an einer 2- oder 4-TN-Anlage interssiert wären. Am spannendsten finde ich eine 13°/19,2°/23,5° Multifeed-Anlage; da könnte man 3 Twin-LNBs und einen kleinen Multischalter nehmen. Zusammen hätte unser Installationswunsch gegenüber HV und Eigentümer weitaus mehr Gewicht, und wenn ich doch der einzige Interessent bleibe, müsste ich es eben so versuchen.

    Doch ich vermute, dass die HV auf jeden Fall auf der Installation durch einen Fachbetrieb besteht, was sicher sehr teuer wird. Ich habe selbst nur mal eine Sat-Anlage mit einem Erdspieß installiert, das war sehr einfach und hat erstaunlich gut funktioniert. Habe damals Sky TV mit einem regulären Abo empfangen, das ich selbst persönlich abgeschlossen hatte. ;) Ich habe aber keine Ahnung, wie ich eine korrekte Halterung auf's Dach bekomme, das müsste ich machen lassen.