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Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Papageienfreund, 21. Mai 2006.

  1. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Was redet ihr hier eigentlich immer von Gesetzen? Es gibt kein Gesetz, dass eine Sat-Schüssel verbietet oder in bestimmten Situation definitiv erlaubt - es gibt nur das Eigentumsrecht des Hausbesitzers auf der einen Seite und das Grundrecht auf Informationsfreiheit auf der anderen Seite. Diese beiden stehen im Falle der Anbringung einer Sat-Schüssel in einer Konfliktsituation. Abhängig vom Einzelfall kann dann so und so entschieden werden. Definitiv klar ist nur, dass man nicht zum kostenpflichtigen Empfang von ARD und ZDF genötigt werden kann - hier muss also ein entsprechender Sperrfilter eingebaut werden können, ansonsten muss der Vermieter zumindest eine Dachantenne (falls nötig für den Empfang von ARD und ZDF) oder eben eine Sat-Schüssel zulassen. In Orten ohne Kabelanschluss _muss_ der Vermieter wiederum eine Sat-Schüssel zulassen, da das Programmangebot von ARD und ZDF alleine nicht als ausreichend angesehen wird. Aber in allen Fällen darf der Vermieter bestimmen, wo die Schüssel (natürlich im Rahmen der technischen Möglichkeiten) angebracht werden darf.
     
  2. hjw

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Grundsätzlich wäre es wohl an der Zeit, dass Vermieter sich mal Gedanken machen über den Werterhalt ihrer Immobilie. Mit ordinärer Dachantenne oder DVB-T oder Kabelanschluss hat man halt nicht die optimale Ausstattung, um Informationsbedürfnisse der Mieter zu befriedigen. Also Wertverlust oder "Aufrüsten". Diese Modernisierungskosten lassen sich doch angemessen auf die Mieter umlegen gemäß Mietmodernisierungsgesetz.

    Gruß Hajo
     
  3. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Kommt es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter sehen sich beide Parteien vielleicht vor Gericht wieder. Was das Gericht dann macht ist doch einfach nach der aktuellen Gesetzeslage zu Entscheiden oder sehe ich das falsch?

    Gruß: Frank
     
  4. hjw

    hjw Gold Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Theoretisch Ja.
    Aber ob ein Richter das durch die rote oder blaue Brille betrachtet, ist halt mitentscheidend. Außerdem wie argumentiert wird.
    Ich denke, entgangene Informationen hinterlassen Löcher, die man nicht so einfach reparieren kann wie ein Dübelloch. Nur muß das der Richter auch so sehen.

    Gruß Hajo
     
  5. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Es sind ja beide irgendwo im Recht. Der Zuschauer hat das Recht auf freie Information, der Vermieter das Recht, dass seine Mietsache unbeschädigt bleibt. Der Richter muss dann abwägen - und das geht immer nur im konkreten Einzelfall - welches Recht höher wiegt.
     
  6. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Also ich denke es gibt ein konkretes Gesetz dafür das aber verschieden ausgelegt werden kann, wofür brauchen wir dann das Gesetz?

    Gruß: Frank
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Die regierung muss nur mal alle eu richtlinien zum gesetz machen.
     
  8. octavius

    octavius Board Ikone

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    Papageienfreund schrieb:
    Gute Entscheidung. [​IMG]

    Denn Du hast Dir von dem, was ich geschrieben habe, nichts angenommen:
    Volterra schrieb:
    Ja klar. [​IMG]

    Wenn es erforderlich ist, um die gesetzlich geschützte Informationsfreiheit zu schützen, muss gegebenenfalls auch eine Verschandelung der Hausfront in Betracht gezogen werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

    Beauty is in the eye of the beholder.

    Moderne, technisch hochwertige Sat-Antennen sind ein Beweis dafür, dass wir Menschen in den Weltraum vorgestossen sind und uns die Erde untertan gemacht haben. Ich finde nicht, dass man diese High-Tech Produkte verstecken muss.

    Volterra schrieb:
    Aha! Ich fürchte, Du bist in dieser Sache ziemlich befangen. [​IMG]

    Meine Astra-19-Satelliten-Antenne hat 12 Euro gekostet, und für das LNB, das darin eingebaut ist, habe ich 20 Euro bezahlt - zusammen 32 Euro. Nehmen wir noch 10 Euro für die Fenster-Durchführung. Zwischen 42 Euro und den von Dir zitierten 2000 Euro ist ein himmelweiter Unterschied von 3829 DM.

    Meine 42-Euro Antenne reicht aus, mehr als einhundert attraktive TV-Programme zu gucken, die in einer für mich gut verständlichen Sprache gesendet werden und von denen kein einziges im Kabel drin ist. (Kosten für Receiver und Pay-TV-Abonnements nicht mitgerechnet.)

    Man kann die Anforderungen, die an die Installation einer Parabol-Antenne gestellt werden, auch masslos überzeichnen. Es gilt immer noch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Wenn ein Vermieter seinen Ermessenspielraum willkürlich überschreitet, kommt die Antenne eben an die Hauswand - und gut ist's.

    Dass man Antennen an der Hauswand nicht erden muss, dürfte Dir bekannt sein.

    Wichtig: Wenn der Mieter die Antenne eigenmächtig ohne Zustimmung installiert, hat der Vermieter dann Pech, wenn er verpflichtet ist, die Zustimmung zu erteilen. Ein Vermieter ist deshalb gut beraten, die Kirche im Dorf zu lassen. Es geht darum, einen "angemessenen Ausgleich der beiderseitigen grundrechtlich geschützten Interessen" herzustellen. Selbstverständlich spielt dabei eine Rolle, welche Mehrkosten dem Satelliten-Freund durch unsinnige oder zumindest zweifelhafte Forderungen des Vermieters entstehen. Wer als Vermieter den Bogen überspannt, hat im Zweifelsfall das Nachsehen.

    Kroes fragte:
    Verzeih, ich schätze Deinen Sachverstand bei technischen Fragen sehr - aber hier schreibst Du leider etwas Falsches. Zwar ist der Ansatz richtig: Vorschriften, die sich ausdrücklich auf die Anbringung von Antennen an Mietwohnungen beziehen, finden sich im BGB nicht. Es gibt allerdings keineswegs nur die beiden Grundrechte, die in unserer Verfassung stehen. Es gibt darüber hinaus noch weitere Rechtsvorschriften - Gesetze - die auf das Mietverhältnis Anwendung finden:
    Quelle: siehe unten.

    Von entscheidender Bedeutung ist dieser Paragraph:

    [​IMG]

    http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html
    Dies hatte ich im Übrigen schon in meinem vorigen Posting erwähnt. Ich will es aber gerne noch mal näher ausführen:

    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv090027.html

    Bundesverfassungsgericht - Beschluss des Ersten Senats vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92
    Nun kommt der zentrale Satz - bitte rot einrahmen! [​IMG]

    Der auch das Mietrechtsverhältnis beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es, dass der Vermieter dem Mieter ohne triftigen Grund Einrichtungen versagt, die diesem das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer machen, während der Vermieter dadurch nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird (vgl. BayObLG, a.a.O.; KG, NJW 1985, S. 2031 ff.).

    Weiterhin kann man folgenden Satz einrahmen:

    Das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, gilt für jedermann ungeachtet seiner Heimat.

    Eine Benachteiligung deutscher Mieter erfolgt also nicht.

    Auch bei deutschen Mietern sind außergewöhnliche Umstände, die einen Fall vom typischen Durchschnittsfall erheblich unterscheiden, bei der Abwägung zu berücksichtigen.

    Das habe ich hier im Forum immer wieder geschrieben: Der typische Durchschnittsfall ist, dass ein deutscher Mieter von der Orbitposition 19 Grad Ost (Astra) verschiedene deutsche TV-Programme sehen will.

    Dieser typische Durchschnittsfall rechtfertigt eben gerade keine individuelle Parabol-Antenne. Es kommt darauf an, dass der Satelliten-Freund vorträgt, auf welche Weise er vom typischen Durchschnittsfall abweicht.

    Dabei kommt es - entgegen der Meinung von Brummschleife - nicht darauf an, ob der Satellitenfreund berufliche Gründe ins Feld führt. Es ist auch nicht erforderlich, dass man die Satelliten-Antenne unbedingt benötigt.

    Es reicht aus, dass die gewünschte Parabol-Antenne geeignet ist, dem Satelliten-Freund "das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer zu machen" (während der Vermieter dadurch nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird)

    Das ist der aktuelle Stand im Sat-Recht - denn das aktuelle BGH-Urteil, das vor ein paar Wochen in der NJW abgedruckt wurde, liegt voll und ganz auf dieser Linie.

    Alles klar? [​IMG]
     
  9. w-sky

    w-sky Senior Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Für mich schon. :) Ich finde Deinen Brief wunderbar, den ich eben zum ersten Mal gesehen habe. Ich würde ihn sogar noch vorsichtiger und weniger fordernd formulieren, wenn das Verhältnis zum Vermieter bzw. zur Hausverwaltung gut ist und nicht schon eine Ablehnungshaltung bekannt ist. Den mehrmaligen Hinweis auf den "Gold Member"-Status müsste ich sogar ganz weglassen ;), und auch die mehrmalige Argumentation mit der Online-Community halte ich nicht für so bedeutend - entscheidend ist eigentlich doch das Recht auf Informationsfreiheit und das Bedürfnis, sich aus Hunderten von frei verfügbaren ausländischen Quellen informieren zu können.

    Für meinen Fall habe ich jedenfalls gerade wieder Hoffnung geschöpft... steht die Frage der Finanzierung offen: Da ich die Schüssel wohl kaum selbst anbringen dürfte/könnte (Arbeiten auf dem Dach, das keinen richtigen Zugang hat), wird es mit Sicherheit nicht gerade billig. Der Kabelanschluss dagegen kostet nur 3,11 Euro/Monat pro Wohnung, da würde ich kaum Mitstreiter für eine Mehrteilnehmeranlage finden, die ich mit der Ersparnis locken könnte, wenn man nicht die horrenden Preise für Kabel Digital Home+International dagegenhalten kann. Zumal der Kabelanschluss in den Betriebskosten enthalten ist und man sowieso nicht einfach aussteigen könnte...

    :confused:

    NB: Es geht um ein Haus mit 22 Wohnungen... was kostet die Installation einer Mehrteilnehmeranlage für 22 Wohnungen inklusive Ausstattung mit den notwendigen Receivern? Sicher mehr als die 821 Euro, die der BK-Anschluss laut Betriebskostenabrechnung 2005 für das gesamte Haus gekostet hat. :(
     
  10. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Umstieg Kabel-Sat / Rechtssituation

    Vielleicht brauchen wir bei dieser komplizierten Gesetzeslage gar kein Gesetz. Ich denke manchmal ist ein neutraler Schiedsmann besser, dessem Entscheidung nicht gerichtlich angegangen werden dürfte.

    Was ist denn mit den Pay TV Kanälen die nicht im Kabel sind. Wenn ich die haben möchte brauche ich die Antenne, aber da ist ja wieder dieses Gesetz bei verhandenem Kabelanschluß. Wird mein persönliches Bedürfnis nicht eingeschränkt? Muß hier das Gericht wenns bis vor dieses geht den Bedarf auf Pay TV per Schüssel abwägen?

    Gruß: Frank :winken: