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Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juli 2013.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Nein, es ist keine Interpretation, sondern eine Zusammenfassung. Diese stammt auch nicht von einem Prof,, sondern von einem Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Langenfeld.
    Mit anderen Worten: Du müsstest zunächst einmal genau lesen, wogegen du überhaupt argumentieren willst.

    Du hast es noch nicht verstanden. Sagt dir der Begriff "Rahmenbedingungen" etwas? Genau diese Bedingungen gibt ein Urteil an. Ich versuche es mit einem hinkenden Vergleich: Der Begriff Ehe ist auch gesetzlich geregelt. Wie diese Ehe zwischen Herrn X und Frau Y aber genau auszusehen hat, gibt das Gesetz nicht vor. Vielleicht wird dir jetzt klar, was Gesetze und Gerichtsentscheidungen leisten können und was nicht.
    Nein, das stimmt nicht. Im Urteil steht eben nichts darüber drin, wieviele Sender vom ör Rundfunk veranstaltet werden sollen. Das hast du doch selbst gerade beklar.
    Es ist klar definiert, dass ör Rundfunk eben alle Programmbereiche abdecken darf. Man kann also nicht festlegen, dass ARD und ZDF sich ausschließlich um Politik und Kultur zu kümmern haben und alles andere den kommerziellen Sendern überlassen müssen.
     
  2. LHB

    LHB Institution

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Wenn ihr hier nicht euren Hass gegenüber den ÖR ausleben könntet, dann würdet ihr platzen, oder!?
     
  3. schusssel

    schusssel Silber Member

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Du bist doch kein bisschen besser, nur dass sich dein "Hass" gegen die Privaten richtet!

    Im Glashaus ist Vorsicht geboten....
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Hass gegen Rundfunk, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich? Auweia...
    Schade, dass sich berechtigte Kritik am ÖRR immer öfter vor den Karren der Interessen der Privaten spannen lässt.


    Der von mir sehr geschätzte Georg Schramm hat mal einen Satz geprägt, dem ich mich nur anschließen kann.

    Die Gebühren wären eigentlich nur gerechtfertigt, wenn das Programm tatsächlich eine Alternative zu den Privatsendern wäre, aber ein erschütternd großer Teil des Programms ist keinen Deut besser als das der Privaten und diesen Vorwurf muss man auch als (Zwangs)Gebührenzahler sehr deutlich erheben.

    Quelle.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro


    Danke für den Link. Wie oft ein sehr erbauliches Gespräch mit Georg Schramm.

    Natürlich ist Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich und nötig. Erlaubt ist sie sowieso. Es gibt genügend Dinge, die kritisiert werden können und müssen.

    Mir fällt aber auf - wie Dir offenbar auch - dass diese Kritik eher eine Interessenvertretung des Kommerzfernsehens darstellt. Aber es gibt andere Punkte, die mich dabei stören:

    Es ist oft genug Kritik, die generell die Existenzberechtigung der ör Kanäle in Frage stellt. Noch schlimmer aber ist, dass einfach die immer gleichen Floskeln vorgetragen werden - unabhängig des Wahrheitsgehalts.

    Dann fällt mir noch auf, dass bei jedem Film, jeder Sendung, die manch einer kritisiert die Floskel "Und das muss ich mit meine Gebühren finanzieren" angehängt wird. Das ist einfach albern.

    Aber das soll hier ja gar nicht das Thema sein. Schramm hat sicher Recht. Für meinen Geschmack hat er es einfach zu sehr zugespitzt, denn es gibt eine ganze Menge Sendungen im TV und im Hörfunk, die sehr wohl sehr anders sind als bei den Kommerzsendern .
     
  6. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Umstellung auf neuen Rundfunkbeitrag kostet 80 Mio. Euro

    Warum soll es keine Interpretation sein? Hat das Gericht genau diese drei Begriffe/Merkamle in den Urteilen genannt? Generell ist jede Zusammenfassung auch eine kleine Interpretation... was ist wichtig.. was ist unwichtig

    Ja das das Gericht grobe Rahmenbedingen gemacht hat schreibe ich hier seit ein paar Seiten du sagst das sie klar ausgedrückt haben was gemacht werden darf... schön das wir uns jetzt einig sind. ;) Der Begriff Grundversorgung und die Urteile darüber sind grobe Rahmenbedingungen aber eben nicht klar und eindeutig definiert. Über denn Auftrag und den Begriff kann sich jeder was anderes vorstellen.



    Doch es stimmt. Das Gericht hat niemals gesagt das der jetzige Umfang des Angebots von den ÖR zu Grundversorgung gehört sondern nur das vor 25 Jahren das Angebot Grundversorgung war. Wenn du sagtst das Urteile immer noch ihre Gültigkeit bestitzen musst du anerkennen das unsere ÖR (nach dem Urteil) Heute mehr Angebot machen als für eine Grundversogung nach dem Gericht/Urteilen nötig ist.



    Das habe ich auch nie behauptet! Habe ich selber vor ein paar Seiten so geschrieben... und eine klare Definition ist das eben nicht. Sie dürfen eben auch Unterhaltung machen und Grundversorgung ist keine Minimalversorgung. Darunter kann sich jeder was anderes Vorstellen. Der eine ein großes Angebot der andere ein kleines...