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Umsatzsteuer Senkung Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von amerin, 6. Juni 2020.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Oh weh, Wikiwissen gepaart mit BWLer-Angabe...

    Du wirfst mit Begriffen um dich, die Du nicht verstehst. Bei der Umsatzsteuer ist der Steuerträger der Steuerdestinar. Ein Steuerdestinar ist derjenige, der wirtschaftlich belastet werden soll und er ist Steuerträger, weil er auch tatsächlich belastet wird. Das ist der Endverbraucher, weil er die Steuer an den Unternehmer zahlt. Nichts anderes habe ich geschrieben. Nirgend habe ich geschrieben, dass der Verbraucher der Steuerzahler ist, sondern ich habe geschrieben, dass der Verbraucher derjenige ist, der die Steuer zahlt. An den Unternehmer. Und damit ist er auch der Steuerträger.

    Die Tatsache, dass der Kunde mit seiner Rechnung auch die angeforderte Umstazsteuer begleicht, entspricht exakt der Definition einer Zahlung. Selbst nach allgemeiner BWL-Lehrre 1. Semester. Was ist das denn sonst?

    Wiki dazu: Zahlung – Wikipedia

    Schuldner eines Rechnungsbetrags ist der Kunde, Gläubiger dieses Rechnungsbetrags ist der Verkäufer.

    Die Begriffe Steuerschuldner/Steuerzahler bedeute dagegen was anderes.

    Steuerschuldner ist das Unternehmen, das dem Finanzamt gegenüber die Steuerzahlung schuldet. Also die rein technische Abwicklung. Weil das Unternehmen die geschuldete Steuer auch tatsächlich an das Finanzamt zahlt, ist das Unternehmen auch gleichzeitig der Steuerzahler, rechtlich gesehen.

    Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer bei dem Steuerträger = Steuerdestinar vom Steuerschuldner = Steuerzahler abweicht. Nichts anderes versuche ich dir seit einigen Beiträgen zu erklären.

    Lernt man im BWL Studium nicht mehr solche Feinheiten? Damals bei meinem Studium war das jedenfalls noch der Fall.

    Bei Dir scheitert es ja schon daran, dass Du den Satz "der Verbraucher zahlt die Umsatzsteuer an das Unternehemen" mit dem Fachbegriff Steuerzahler im rechtlichen Sinne gleichsetzzt.

    Ich mache meinen Job im Steuerrecht jetzt schon seit über 30 Jahren, erstelle tagtäglich Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Wenn ich dir sage, dass die Umsatzsteuer für Unternehmen aus welcher Sichtweise auch immer ein Nullsummenspiel ist, betrügerische Absichten mal außen vorgelassen, dann kannst Du dem Vertrauen und das entspricht der Lehre der letzten Jahrzehnte, seit es das hiesige Mehrwertsteuersystem gibt.

    Wenn ein Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung nicht weitergibt, sondern den Bruttopreis beibehält, so ändert sich null Komma null etwas an dem Nullsummenspiel der Umsatzsteuer für den Unternehmer. Der Gewinn entsteht dadurch, dass er den Nettobetrag, also den Warenwert seines Produktes entsprechend anhebt.

    Beispiel:
    Ein Schrank kostet 100 € + 19% MwSt = 119 €. Kunde zahlt also Warenwert 100 € und 19 € Umsatszsteuer als Verbraucher. Er trägt also wirtschaftlich diese Steuer. Das Unternehmen berechnet auf der Rechnung die Steuer, behält sie vom Kunden ein und leitet diese an das Finanzamt weiter, weil der Gesetzgeber das so bestimmt hat. Von den 19 € Umsatzsteuer hat er also nichts, sein Umsatz ist der Nettowarenwert von 100 €. Die 19€ sind ein durchlaufender Posten.

    Wäre der Kunde kein Endverbraucher, sondern selbst Unternehmer, der das Produkt für sein Unternehmen gekauft hat, kann er dem Finanzamt die Rechnung vorlegen und sich die von ihm gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Das wäre nicht möglich, würde er nicht der Steuerträger sein, der wirtschaftlich belastet wurde, in dem er auch tatsächliche diesen Steuerbetrag gezahlt hat. In Fachkreisen nennt man diesen Betrag Vorsteuer.

    Jetzt Senkung auf 16% MwSt
    a) Unternehmer gibt Senkung an Kunden weiter: Kunde zahlt also 100 € für den Schrank +16 € MwSt = 116 € statt vorher 119 €. Unternehmer, leitet die 16 € weiter an das Finanzamt, sein Umsatz ist weiterhin nur die 100 €, Von den 16 € hat er nichts. Die 16 € sind weiterhin ein durchlaufender Posten.
    b) Unternehmer gibt Steuersenkung nicht weiter: Kunde zahlt weiterhin 119 €, darin enthalte 16% MwSt = 16,41 € Umsatzsteuer auf nun 102,59 € Nettowarenwert. Die 16,41 € leitet der Unternehmer an das Finanzamt weiter, von dem Geld hat er nach wie vor nichts. Manche hier ahnen es bereits -> durchlaufender Posten. Die Umsatzsteuer bleibt also weiterhin ein Nullsummenspiel. Aber er hat den Nettowarenwert erhöht, den Preis also angezogen auf 102,59 € und damit 2,59 € mehr Umsatz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2020
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  2. deister7

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    mals sehen ob nun die 4/3-Rechner angesprochen werden, denn da ist die USt ja erstmal ertragswirksame Einnahme und später ertragswirksame Ausgabe. Das dann im Zweifel über verschiedene Jahre. In Summe kommt aber immer das besagte Nulsummenspiel raus. Jetzt bringe ich ihn wohl durcheinander :ROFLMAO:
     
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  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Richtig, ich warte auch schon drauf :D
     
  4. Verum!

    Verum! Senior Member

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    Wenn Steuerträger = Steuerdestinar wäre, bräuchte man ja nicht beide Begriffe. Das Beispiel Umsatzsteuer wird ja explizit in vielen Mikroökonomie-Vorlesungen (das ist übrigens VWL und nicht BWL) verwendet, um dies zu verdeutlichen. Vielleicht einmal über den Rand der Steuerberatertätigkeit hinaus schauen.

    Beispiel b) zeigt ja, dass es kein Nullsummenspiel ist. Mit geringerer Umsatzsteuer ist das Einkommen höher, Steuerträger war also bisher das Unternehmen, denn als Steuerträger gilt, wer durch Besteuerung eine Einbuße an ökonomischer Leistungsfähigkeit erleidet und das ist hier der Verkäufer. Denn mit 19% hat er geringere Einkünfte als mit 16%, wenn er den Bruttopreis stabil hält bei gleicher Nachfrage oder aber auch wenn er ihn senkt und damit mehr Nettoumsatz generiert!

    Das mit dem Schuldner und Gläubiger haben Sie offenbar nicht richtig aufgefasst. Der Käufer ist Schuldner gegenüber dem Verkäufer und nicht dem Staat. Die Zahlung(!), der Umsatzsteuer wird zwischen Verkäufer und Staat abgewickelt.

    Bezüglich Umsatzsteuerbetrug lässt sich sagen, dass sich dies ja nur rechnen kann, wenn man auch der Steuerträger ist andernfalls wäre dies ja sinnfrei.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Weiß nicht, was ihr da für Vorlesung habt, aber bei der Umsatzsteuer ist der Steuerdestinatar immer der Steuerträger, weil das nicht abgewälzt werden kann. Die Steuer kann der Steuerdestinatar an niemanden abwälzen.
    Verbraucher = Steuerdestinatar und Steuerträger, Unternehmen ist Steuerschuldner und Steuerzahler.

    Das klassische Beispiel, wo der Steuerdestinatar nicht unbedingt (komplett) der Steuerträger ist, ist eher die Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer ist, anders als bei der Umsatzsteuer, der Gewerbebetrieb gleichzeitig Steuerdestinatar und Steuerschuldner und auch Steuerträger. Steuerzahler auch noch. Die Gewerbesteuer ist eine direkte Steuer. Sie bemist sich nach dem Gewinn. Gelingt es aber dem Gewerbebetrieb, die Gewerbesteuer ganz oder teilweise auf seine Abnehmer abzuwälzen (in Form von Erhöhung der Produktpreise), so sind in soweit ökonomisch betrachtetdie Kunden/Abnehmer zumindest teilweise die Steuerträger der Gewerbesteuer. In dem Fall ist also der Gewerbebetieb der Destinantar, also derjenige der vom Gesetzgeber her mit der Steuer belastet werden soll, gleichzeitig der Steuerschuldner und Steuerzahler, da er die Gewerbesteuer tatsächlich der Gemeinde schuldet und auch an diese zahlt, aber der tatsächlich wirtschaftlich Belastete ist der Abnehmer, weil der Gewerbebetrieb die Gewerbesteuer in seinem Nettowarenwert eingepreist hat.

    Bei der Umsatzsteuer kann und braucht der Steuerschuldner nichts einzupreisen, da durchlaufender Posten. und Steuerdestinatar ist er schon gar nicht, weil der Gesetzgeber ja will, dass der Endkunde am Ende wirtschaftlich belastet sein soll -> Verbrauchsteuer.

    Bei der Umsatzsteuer kann höchstens die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger = Kunden übergehen -> innergemeinschaftlicher Erwerb, § 13 b UStG, gilt allerdings nicht bei Verbrauchern. Erwerb neuer Fahrzeuge aus dem Ausland ausgeklammert.

    EDIT: Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Unternehmer, die keine Vorsteuer abziehen können, bspw. Ärzte, preisen die gezahlte Vorsteuer wahrscheinlich auch ein. Insofern ist es auch in Spezialfällen bei der Umsatzsteuer möglich, ja. Wobei Ärzte ja an die Gebührenordnung gebunden sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2020
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  6. DVB-T2 HD

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    Nur Kassenärzte und da gibt es dann ja noch die „verhandelbaren Leistungen, die auf Wunsch der Patienten“ erbracht werden können.;)
     
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  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja gut, das ist glaube ich dein Bereich, da keine ich mich nicht aus. ;) :)
     
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  8. amerin

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    Jeder Arzt in Deutschland ist an die GOÄ gebunden... ;)
     
  9. Verum!

    Verum! Senior Member

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    In welcher Vorlesung man das hört, habe ich schon gesagt. Mikroökonomie und zwar wenn es um das Preis-Mengen-Verhältnis geht. Übrigens, wenn Wikipedia nicht zusagt, einfach mal bei Gabler Wirtschaftslexikon nachschlagen.
     
  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Das mag sein, aber wer keine Leistungen erbringt, die Krankenversicherungen zu bezahlen haben, kann die Bezahlung für seine Leistungen frei verhandeln, denke ich. Das gibt es wohl z.B. bei der „Schönheitschirurgie“ u.a. Kenne mich damit aber auch nicht weiter aus, außer dass bestimmte ausländische Gastpatienten selbst für (in Deutschland gültige) Kassenleistungen einen verhandelten Preis (vor der Behandlung) bezahlen müssen, während andere ausländische Gastpatienten über die AOK abgerechnet werden (nur EU-Bürger?).