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Umfrage zu Kabel-TV: Ab Juli wollen viele Kunden abspringen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Juni 2024.

  1. Berliner

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    Guten Morgen, ich wünsche allen Hotlinemitarbeitern bei den KNB viel Kraft und Ausdauer für den heutigen Tag :D. Spätestens wenn EM am Abend ist und viele Bildschirme schwarz bleiben.
     
  2. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Wieso heißt es eigentlich NEBENKOSTEN-PRIVILEGIEN?
    Ein Privileg ist doch was positives und kein Zwang
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ja, für die Kabelanbieter war es doch ein Privileg, Geld zu bekommen, auch wenn nicht nach ihnen gefragt wurde. Also was Positives.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der Vermieter hatte das Privileg die Kosten für eine "Antennenanlage" den Mietern über die Betriebskosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Vermieter seine Wohnobjekte von Kabelnetzbetreiber (Sowohl NE3- als auch NE4-Netzbetreiber) versorgen lässt, profitierten davon natürlich auch die Kabelnetzbetreiber ...
     
  5. digi-pet

    digi-pet Guest

    Und wenn es wirklich eigene Antennenanlagen sind SAT/Antenne also vom Vermieter bereitgestellt ?
    Können dann weiterhin Betriebskosten und Wartungspauschalen abgerechnet werden ?

    Wenn nein , dann hat man jetzt aber ein Kind mit dem Bade ausgeschüttet ...
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... Auskunft gibt BetrKV §2 Ziffer 15:
    ... da gibt es durchaus noch Interpretationsspielraum.

    Edit 11:27h
    Z.B.
    -> Ende der Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses - IVD

    oder
    -> TV-Anschluss nicht mehr umlagefähig ab Juli 2024 - Immobiliensekretär KRAUSE e.K.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2024
    digi-pet gefällt das.
  7. digi-pet

    digi-pet Guest

    Ist die Frage was "gemeinschaftlich" bedeutet z.B. ausgegliedert und pauschal ohne Abrechnung mit konkreten Betriebskosten umgelegt oder tatsächlich als Investition des Eigentümers und nur mit abrechenbaren Betriebskosten .
     
  8. lg74

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    In der Tat.

    Betriebsstrom für z.B. Hausanschlussverstärker (Kabelfernsehen) bzw. z.B. DiSEqC-Kaskaden oder Unicable-Schalter (Sat) sowie Prüfung und Einstellung sind also weiterhin umlagefähig? Auch auf Haushalte, die das Netz gar nicht nutzen? Abs. 15 a) bzw. b) lesen sich so. Wenn dem so wäre, wäre es wohl ähnlich "ungerecht" wie in dem Fall, in dem die Mietparteien im EG für den Aufzug mit bezahlen.

    §1 Abs. 2 der BetrKV öffnet eigentlich auch den Weg, eine Gemeinschaftsantenne hinsichtlich Werterhalt / Abschreibung / Reparatur gemeinschaftlich zu finanzieren, denn es handelt sich dabei NICHT um Betriebskosten:

    (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).


    Die Erneuerung der Abwasserleitung fällt ja schließlich auch nicht unter "Betriebskosten".
     
  9. pro und contra

    pro und contra Platin Member

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    Kenne in meinem Umfeld niemanden der jetzt groß gewechselt hat! Entweder man blieb bei Vodafone oder war schon vorher bei z.B Waipu. Die meisten die ich kenne haben außer dem normalen Programm auch kein Pay-TV, denen ist egal ob sie die 10 € an den Hausverwalter oder jetzt selbst bezahlen dürfen!
     
    besserwisser, dam72 und KL1900 gefällt das.
  10. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Sicher werden Magenta und Waipu profitieren. Aber die große Völkerwanderung wird ausbleiben, @yander wird sich wundern, dass Vodafone nicht Insolvenz anmelden muss.

    Werd, wenn ich aus dem Urlaub zurück komme, den einzigen im Haus, der noch Kabelfernsehen nutzt(e), fragen, wie es jetzt für ihn weitergeht.
    In diesem Fall - einer der wenigen Mieter im Haus - lief der Vertrag mit Pyür auf den Vermieter. Der hat die Kosten wohl in die Kaltmiete verwurstelt. Dem Mieter ist das aber so wie ich das verstanden hab Wurscht.