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Uli Hoeneß erster Talkgast bei Wontorra auf Sky Sport News HD

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. Rod Cor

    Rod Cor Gold Member

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    Es hiess mal, im Newsfeed gäbe es keine Moderation. Hier ist aber heftig gelöscht worden. Anscheinend besteht ein besonderer Schutz für einen vorbestraften Vorsitzenden eines Fussballvereins und einen abgehalfterten Sportmoderator im Gegensatz zu Politikern, die Pegidamässig beschimpft werden dürfen.
    Man kann sich eine passende Bezeichnung für diese Mitmenschen bei Kalkhofe aussuchen. Freie Auswahl! Es muss nicht 22004/5 sein ;)
     
  2. strotti

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    Man muss zunächst mal unterscheiden zwischen einer Ersatzfreiheitsstrafe, weil man seine Geldstrafe nicht bezahlt, oder einer vom Gericht verhängten Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe, die das Gericht verhängt, wird ja nach dem Einkommen bemessen, sodass bei jemandem, der nur wenig hat, auch eine geringe Summe herauskommt. Der Tagessatz kann zwischen einem und 30000 Euro liegen. Es können zwischen fünf und 360 Tagessätze verhängt werden. Bei jemandem, der sehr arm ist, beträgt also die Geldstrafe minimal fünf, maximal 360 Euro, bei jemandem, der sehr viel hat, sind es zwischen 150000 Euro und 10,8 Millionen. Pro Tagessatz ist als Freiheitsstrafe ein Tag abzusitzen (alles Infos aus Wikipedia). Das heißt, der arme muss zwar pro Tagessatz sehr viel weniger bezahlen als der Reiche, bei der Ersatzfreiheitsstrafe sind sie aber gleich.

    Strotti
     
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  3. suniboy

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    @strotti

    Wichtig ist doch was hinten rauskommt. Für einen Schwarzfahrer ist Gefängnis aber auch 200€ Bußgeld viel schlimmer als Hoeneß-Gefängnis oder 40 Millionen Nachzahlung. Das mag im ersten Augenblick gerecht und adäquat klingen, aber Hoeneß hatte sicherlich ein anderes Gefängnis-Erlebnis als es ein Schwarzfahrer hätte und die 40 Millionen...naja....er hat noch zig weitere Millionen um seinen Lebensstil wie gehabt weiter zu führen...;)
     
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  4. strotti

    strotti Board Ikone

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    @suniboy
    Ich stimme Dir inswoweit zu, dass in den Extremen das Recht nicht ganz gerecht ist, aber ich wüsste nicht, wie man das gerecht lössen könnte. Auf Strafen ganz verzichten kann es ja auch nicht sein, und selbst da müsste man wieder eine ungerechte Grenze setzen.

    Strotti
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Uli H. hatte in 10 Jahren 52000 Transaktionen an der Börse getätigt und in der kurzen Zeit für die Selbstanzeige, konnte er seine wirklichen Gewinne unmöglich ermitteln.

    Hätte er seine geschätzten Börsen Gewinne in der Selbstanzeige einfach beliebig zu hoch angegeben, wäre er völlig straffrei geblieben.
    Niemals darf man in einer Selbstanzeige den Betrag nicht versteuerter Gewinne zu niedrig angeben.

    Dann hätte er und sein Steuerberater wochenlang Zeit gehabt, die tatsächlichen Gewinne zu ermitteln
    und nur das ist letztlich für die Steuerschuld relevant.
    So damals mein Steuerberater. (Professor an der Uni auf diesem Gebiet)
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Oh, Professor!! Das muss dann stimmen...:rolleyes:

    Passend zum Thema ein Vorfall aus Berlin. Ein Mann aus Berlin fürchtet bei einem Polizeieinsatz wieder (!) ins Gefängnis zu müssen und springt vom Balkon und stirbt. Dabei habe sich ein Polizist in der Zeile am PC im Revier geirrt und der Verunglückte wurde gar nicht per Haftbefehl gesucht und mußte auch nicht ins Gefängnis...:(

    ...um seine Personalien zu überprüfen, wurde ihnen fälschlicherweise mitgeteilt, dass dieser per Haftbefehl wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro gesucht werde. Weil der Mann die Summe nicht zahlen konnte, musste er davon ausgehen, erneut länger in Haft zu kommen.

    .....

    Das Problem: Dieser Haftbefehl lag gegen eine komplett andere Person vor.

    Wegen falschem Haftbefehl: Mann springt von Balkon und stirbt - SPIEGEL ONLINE - Panorama

    Wie du siehst gehen andere und auch in anderen Bundesländern wegen einer lausigen Geldstrafe von 1.500€ in den Knast.....:whistle:
     
  8. Expo4you

    Expo4you Neuling

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    Das mit dem offenen Vollzug gehört aber zum Allgemeinwissen.
    Typisch deutsch^^
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Und deswegen meldest du dich extra an?
    Ob das Allgemeinwissen ist, kann sein. Ich habe mich nie für den Knast ansich interessiert, deswegen wusste ich darüber nicht genau Bescheid. Allerdings scheinst du einer von denen zu sein, die immer alles wissen...ein Glück das wir dich haben...