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UKW-Aus: Bundeskartellamt hat Lösung für Antennenstreit

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. April 2018.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    In der Tat sollte man "in" or "out" vor allem danach beurteilen, ob es zur Kernkompetenz gehört. Diejenigen, die Rundfunksendungen veranstalten sind nicht unbedingt kompetent darin, die Sendetechnik zu betreiben. Ab einer gewissen Größe lohnt es sich ggf., die Kompetenz ins eigene Haus zu holen. Ein kleiner Pay TV Sender wird zB Play-Out seines Senders immer bei einem Dienstleister in Auftrag geben, für jemand wie ProSiebenSat.1 hat es sich natürlich gelohnt, das Inhouse aufzubauen. Mit einem direkten Direktionsrecht auf die Mitarbeiter tut man sich auch leichter.

    Einige private Rundkunkunternehmen haben wohl die Antennen gekauft, werden aber denke ich den Betrieb der Technik trotzdem auslagern. Wenn einem die Sendeantenne gehört, hat man es natürlich leichter, den Dienstleister (ggf. mit anderen Rundfunksendern zusammen) zu wechseln, wenn er zu teuer wird und ggf. mehrere Angebote einzuholen. Der Erwerb einer Sendeanlage erfordert aber ggf. einen hohen Kapitalbedarf, den ein kleiner Privatsender wohl weder auf dem Konto hat noch ohne weiteres bei einer Bank finanziert bekommt.

    Die Öffentlich-Rechtlichen sind auch rechtlich nicht mehr berechtigt, neue Sendeanlagen zu kaufen oder aufzubauen. Das durfte die ARD nur in der Anfangszeit von Radio und Fernsehen und nur in Westdeutschland, weil es da noch keine Dienstleister gab. Für das ZDF und für neue Sendestandorte für die dritten Programme hat das dann die Bundespost übernommen.

    Aber das Kernproblem kommt ja sowieso aus dem Preis, den die neuen Dienstleister für die Sendeanlagen an Media Broadcast gezahlt haben, nicht aus der reinen Marge auf die Wartungs- und Betriebsdienstleistung.

    Das Bundeskartellamt behauptet einfach, die Antennen seien quasi "überzahlt" und wollen es den Betreibern nicht erlauben, dies zu refinanzieren (und natürlich auch Gewinn mit der ganzen Aktion zu machen). Da der Preis marktwirtschaftlich in einer Versteigerung erzielt wurde, ist das komplett albern. Media Broadcast war schon nicht bereit, den Betrieb mit vielen abgeschriebenen Antennen zu dem Preis zu veranstalten, jetzt verlangt das Bundeskartellamt das von den neuen Anbietern, die die Antennen erst noch erwerben mussten. Ja, auch eine abgeschriebene Antenne hat einen Wert. Sonst müsste man sie ja neu herstellen lassen und kaufen und das ist noch teurer. Insofern ist die Argumentation komplett albern. Man will sich nicht eingestehen, dass der Markteingriff durch Bundesnetzagentur/Kartellamt bei der Vorgabe der Preise an Media Broadcast die Situation für die Rundfunkunternehmen noch verschlechtert hat, da Media Broadcast dann einfach hingeschmissen hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2018
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ja, wenn man unsinnige "Markteingriffe" vornimmt und damit die geleistete Arbeit nicht mehr ausreichend gewinnbringend ist, dann lässt man es eben ganz. Im besten Fall findet man jemand, der einem wenigstens die vorhandene Technik abkauft, weil er meint, man könne damit noch gewinnbringend arbeiten. Der Trend ist beim Geschäftsfeld meines Arbeitgebers (lebenserhaltende Organersatz-Therapie) auch zu erkennen, weil die als privat niedergelassener Arzt angebotene Leistung durch Reglementierungen nicht nach Aufwand sondern immer schlechter vergütet wird. Jeder Freberufler kann den Preis für seine erbrachte Leistung selber nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten marktgerecht festlegen, nur freie niedergelassene Ärzte können das nicht!!! Irgendwann wird es in Deutschland keine Arztpraxen für "Kassen-Patienten" mehr geben. Schon heute ist es schwer noch Nachfolger für bestehende Praxen zu finden.