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TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2017.

  1. joegillis

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    Genau das ist der Punkt!
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Vollkommen richtig strotti.
    Aus: "Unitymedia: Keine Bezahlung auch bei verspäteter Umzugs-Meldung"
    wurde bei DF um 9 Tage verspätet halt hiesige.
    Auch fehlen einige wichtige Passagen.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... so ist es. Davor gab es zwar kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, aber Unitymedia akzeptierte i.d.R. Sonderkündigungen, ohne irgendwelche Fristen beachten zu müssen, zum Umzugstermin in ein nicht von Unitymedia versorgtes Gebiet. Allerdings war es erforderlich, die Meldebescheinigung zeitnah nachzureichen.
    ... das macht keinen Unterschied, denn die Regelungen des Telekommunikationsgesetze gelten gleichermaßen für (V)DSL, TV-Kabel und andere öffentlich Telekommunikationsnetze
    ... das Problem war, dass die Kundin die Meldebescheinigung erst nach 10 Monaten nachgereicht hat. Die An- bzw. Ummeldung muss gem. Bundesmeldegesetz innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung dorht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro.

    Unitymedia ist verpflichtet, seinen Kunden nach einem Umzug am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarten Leistung zu erbirngen. Ist das nicht möglich, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.
    Letzteres ist wohl auch geschehen ...