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TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von Floh16380, 8. Oktober 2013.

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  1. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Hallo Wand....

    Wenn du nen Mietgerät zurück geben must aber du der Telekom sagst, ich hab es bei Ebay verkauft, wird Telekom dir sagen uns sh.. Egal. Dann wollen wir von dir die 299 Euro oder was das Gerät Aktuell kostet. Wenn sich dann der Verkäufer an den Käufer wendet und der sich verweigert, ist der Verkäufer der in Arch getretene. Niemand an zu ihm gesagt verkauf ihn doch. Nochmal. Die Rechtliche Seite ist auf der Seite des Käufers. Aber nagut. Bringt nichts.

    Am besten Wende dich mal an einem Anwalt und frag da mal nach wie es da aussieht
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2013
  2. Wolfgang R

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Rischtisch, bei Vodafone TV sieht das ein wenig anders aus. Da sind die Receiver mit der TID "gepaired" und lassen sich auch nicht resetten. Zumindest ist bislang nichts durchgesickert...da hasst mit nem gekauften Mietreceiver von jemand anders dann ein kleines Problem.

    Nicht jedoch bei Entertain, da geht das ohne Probleme.

    Weiß eigentlich jemand, was die Telekom macht, wenn man ein Mietverhältnis kündigt und das Gerät ist nicht mehr da? Neupreis?

    Wolfgang
     
  3. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Was Technisch usw. angeht ist ja eine andere Geschichte.

    Hatte bisher nicht den Fall. Meine W920v, W721v, X301t und Mr 300 waren alles Geschenke seitens Telekom damals.

    Aber ich glaube mich zu erinnern das damals wegen Umtausch von W100 Bridge Duo auf W102 Bridge Duo der gleiche Mietpreis geblieben ist.

    Es wird dann also bestimmt auf das Nächs Höhere Gerät getauscht. Also W920 würd ich tippen auf W921 und W72x auf das nächst Höhere noch erhätliche Mietgerät.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2013
  4. HeGoHH

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Entschuldigung, aber den Anwalt solltest du besser befragen. Das ist nun wirklich BGB für Anfänger.

    Wir sind uns ja über das, was tatsächlich passieren würde völlig einig. Die Telekom will die Kohle vom Mieter für den verlorenen Receiver zurück und fertig ist die Laube. Und natürlich kann auch der Verkäufer den Receiver nicht vom Käufer zurückverlangen. Insoweit kein Problem für den Käufer.

    Rein rechtlich erwirbt der Käufer aber kein Eigentum an dem Receiver, und wenn du auch dreimal was anderes behauptest. Nur weil faktisch daraus zu 99,9% kein Problem erwächst, ändert das nichts an der rechtlichen Situation. Und rechtlich könnte die Telekom den Receiver jederzeit vom Käufer zurückverlangen (was sie nie tun wird).
     
  5. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

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  6. Wolfgang R

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Die Telekom als Eigentümer der Mietsache schließt mit dem zukünftigen Besitzer (=Mieter) einen Vetrag, in dem unter anderem geregelt ist, daß der Besitzer bei Kündigung des Mietverhältnisses die Mietsache in einem definierten Zustand (normale nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen) zurückzugeben hat.

    Erfolgt keine Rückgabe, so hat der Besitzer der Telekom hierfür eine Entschädigung zu leisten. Mit Ableisten der Entschädigung geht die Mietsache in das Eigentum des Besitzers (=ehemaliger Mieter) über.

    Dieser kann das Gerät als neuer Eigentümer nun veräußern.

    Da es sich dabei nicht um Hehlerware handelt, kann man daran Eigentum erwerben.

    Ganz früher, als man die Dbox1 bei DF1 nur Mieten konnte, war dies die einzige Möglichkeit, eine Dbox1 "käuflich zu erwerben". Nach dem Aboende nicht zurückschicken und dann die Strafgebühr bezahlen. Die Boxen wurden fleißig auf Ebay zu horrenden Preisen gehandelt. Um die 800 DM war keine Seltenheit.

    Wolfgang
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2013
  7. HeGoHH

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  8. HeGoHH

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Exakt. Aber das Eigentum geht nicht über, bevor die Entschädigung geleistet wurde. Zum Zeitpunkt des Verkaufs handelt es sich somit um fremdes Eigentum.
     
  9. Wolfgang R

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    §935 BGB tritt in meinen Augen nicht ein, da bei Nichtrückgabe ein Übergang in das Eigentum des bisherigen Besitzers gegen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich (s. meine Ausführungen) im Mietvertrag geregelt ist.


    Edith: Da haben sich unsere Postings wohl überschnitten.

    Stimme in so fern zu, daß eine Box, die aktuell noch im Mietverhältnis ist und verkauft wird, rechtlich noch Eigentum der Telekom ist. Erst mit dem Ableisten des Ausgleiches erwirbt der Besitzer daran Eigentum. Folglich hätte er bei einer Box, die noch im aktiven Mietverhältnis ist, entsprechend §935 BGB gehandelt und der Käufer kann daran kein Eigentum erwerben.


    Wolfgang
     
  10. Fifaheld

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    AW: TV Bild auf mehreren Tv´s aber wie möglich ?

    Ok also weiß ein Käufer also das es sich um ein Mietgerät handelt beim Vorbesitzer. (wenn es nicht Extra erwähnt wird bei Ebay) Mutig das anzunehmen. Echt mutig.

    Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

    Und wie erwähnt möcht ich den Fall sehen wo Telekom sich das Gerät oder das Geld nicht vom Original Mieter holt. Wie erwähnt zwingt ein niemand das Gerät zu veräussern oder sonst was. Das ist alles deine Sache und auch die Konsequenzen sind deine
     
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