1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pattye, 2. März 2011.

  1. bithunter_999

    bithunter_999 Senior Member

    Registriert seit:
    6. August 2001
    Beiträge:
    311
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    T85... DM8000
    Anzeige
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    bei mir fängt der Vermieter nach 3 Jahren Schüsselnutzung auch an zu jammern. Mein Blech ist auch nirgends am Balkon festgebohrt, es ragt nix über den Balkon hinaus. Nur zu sehen ist diese. Andere Mieter haben auch ihre Schüssel sichtbar auf dem Balkon und nach Gesprächen mit diesen hat sich rausgestellt, das sie keine Aufforderung bekommen haben, das Blech zu entfernen
     
  2. cable-guy

    cable-guy Platin Member

    Registriert seit:
    8. September 2006
    Beiträge:
    2.725
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Aktuell giesst ein Amtsgericht wieder Öl ins Feuer:
    Heide Kurier - Wegen Schüssel gekündigt
    Zitat:
    "Daß sie ein wahrer Augenschmaus ist, wird wohl niemand behaupten. Doch daß eine nicht abgebaute „Satellitenschüssel“auf dem Balkon ausreicht,
    um vor Gericht eine Räumungsklage, also eine fristlose Kündigung, durchzusetzen, verblüfft selbst Experten wie den Vorsitzenden
    des Deutschen Mieterbundes Soltau-Fallingbostel, Helmke Hach. Der Soltauer Rechtsanwalt sieht in diesem Urteil, gefällt am Soltauer
    Amtsgericht, die Gefahr, daß eine solche Schüssel künftig vermehrt dazu genutzt werden könnte, möglichrweise unliebsame Mieter vor die Tür zu setzen.

    Die Balkone im hinteren Bereich der Häuser Fritz-Reuter-Straße 5a und 5b hatten, zumindest bis vergangene Woche, neben dem ohnehin schon gleichen Aussehen eine weitere Gemeinsamkeit: An fast jedem befand sich eine Satelliten-Schüssel, um den Fernsehempfang im heimischen Wohnzimmer zu garantieren. Darunter auch die einer Mieterin, der diese Antenne jetzt den Auszug bescheren soll.
    Im Vorfeld dieser Entscheidung vom 17. Februar war die Mieterin im Oktober vergangenen Jahres dazu aufgefordert worden, die gewölbte Scheibe von ihrem Balkon zu entfernen.
    Sie ließ die dafür gesetzte Frist verstreichen, und auch die darauffolgende Abmahnung konnte sie nicht dazu bewegen. Dies aus gutem Grund:
    Nur so konnte sie in ihrem Haus das Fernsehprogramm empfangen. Dies war schon seit Jahren so: Kabelempfang gab es nicht, wovon auch die Satelliten-Schüsseln der Nachbarn zeugten. Dazu der Vorsitzende des Mieterbundes Soltau-Fallingbostel: „Diese Aufforderung kam aus heiterem Himmel. Natürlich hat die Mieterin die Schüssel aus besagtem Grund auch nicht abgebaut, und deshalb wurde ihr die Wohnung fristlos gekündigt.“

    Zwar nennt die Räumungsklage noch weitere Punkte, etwa die von der Betroffenen vorgenommene Mietminderung wegen Schimmelbefalls in der Wohnung, aber, so Hach:
    „Entschieden hat das Gericht ungeachtet der anderen Punkte - das Schimmelgutachten etwa steht noch aus -, daß die fristloses Kündigung wegen der Satelliten-Schüssel wirksam ist und die Mieterin ihre Wohnung sofort zu räumen hat.“Für Hach ist dies alles nicht nachvollziehbar: „Daß es Streitigkeiten wegen solcher Antennen gibt, ist nicht ungewöhnlich. Dann allerdings geht es meist darum, daß ein Mieter gegen den Willen des Vermieters eine Schüssel neu anbringen will oder ohne Erlaubnis bereits angebracht hat. In diesem Fall aber befindet sich die Antenne schon seit Jahren am Balkon. Diese Mieterin ist zudem die einzige, die deswegen mit einer Klage überzogen worden ist, alle anderen wurden nur angeschrieben. Zudem gilt, daß zunächst immer das mildeste Mittel gewählt werden sollte: Wegen einer Schüssel muß man nicht kündigen, sondern kann auch auf ihren Abbau klagen.“

    Aber selbst das halte er in diesem Fall für nicht gerechtfertigt, denn „Ich sehe hier einen gewissen Bestandsschutz. Vor allem aber wäre die Forderung nach einem Abbau der Antenne nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn alternativ ein nutzbarer Kabelanschluß vorhanden wäre. So hat auch das Gericht argumentiert. Es hat der Klage stattgegeben, weil ein
    Kabelanschluß vorhanden sei. Und genau das stimmte bisher nicht“, konstatiert Hach.
    Und weiter: „Die Mieterin hatte in ihrer Wohnung keinen Kabelanschluß. Erst am Donnerstag, dem 10. März, wurden entsprechende Kabel verlegt, so daß die Mieterin seit wenigen Tagen nicht mehr auf die Schüssel angewiesen ist. Dieser Anschluß stand der Betroffenen also weder zum Zeitpunkt der Abbau-Forderung noch zum Zeitpunkt des Urteils zur Verfügung.“
    Daß das Gericht trotz dieser Sachlage der Räumungsklage stattgegeben habe, bedeute, „daß die Mieterin im Prinzip innerhalb einer Woche aus ihrer Wohnung ausgezogen sein muß. Wenn nicht, kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Wohnung zu räumen. Zwar ist gegen das Urteil Berufung möglich, doch die hat nicht automatisch aufschiebende
    Wirkung. Wir sind deshalb nicht nur in Berufung gegangen, sondern haben beim Landgericht auch beantragt, bis zur Entscheidung der die Zwangsvollstreckung zweiten Instanz aufzuschieben“, betont Hach.

    Bis zu diesem nächsten Urteil könnte es noch Monate dauern. Die Mieterin will das nicht abwarten und wird ihre bisherige Wohnung am 31.März dem Vermieter zurückgeben. Nichtsdestotrotz wollen sie und Hach die Entscheidung der Berufungsinstanz. Entsprechend unterstreicht der Vorsitzende des Mieterbundes Soltau-Fallingbostel: „Wir wollen Klarheit. Ansonsten muß jeder, der seine Schüssel nicht abbaut, damit rechnen, erfolgreich mit einer fristlosen Kündigung überzogen zu werden. Damit bestünde nämlich das Risiko, mit solchen Vorwänden bei Gericht durchzukommen: Heute ist es die Schüssel, morgen die Schuhe auf dem Flur und am Ende das Schreien der Kinder.“"
     
  3. betzerD

    betzerD Gold Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2010
    Beiträge:
    1.475
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hallo,

    ich hab hier in meiner Mietswohnung auch so eine Geschichte.

    3. OG, Balkon ! Ostrichtung, Blick nach Süden möglich, aber müsste Schüssel/Selfsat so montieren, dass man sie von unten sehen würde (aber innerhalb meines Balkons).

    Das ist ein 80 Wohnungen Hochhaus und nur ein einziger 2 Stockwerke unter uns hat ne 60-80cm Schüssel stehen. Muss da mal klingeln wie er das gemacht hat und ob er Ausländer mit Sonderrechten ist.

    Ansonsten ist das Haus von KD versorgt und der Empfang ist sehr gut, aber will halt Sky etc auskosten.

    Im Mietvertrag steht konkret:
    "Genehmigungspflichtige Handlungen des Mieters
    Mit Rücksicht auf alle Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Hauses und der Wohnung benötigt der Mieter die vorherige Zustimmung des Vermieters, wenn er

    ...
    ...
    Außenantennen, Parabolantennen oder ähnliche Vorrichtungen für Satellitenempfang anbringen will."


    Ich werde auf alle Fälle den Untermieter noch kontaktieren, aber trotzdem weiß ich jetzt nicht was ich machen soll. Einfach aufstellen und drauf hoffen das niemand was sagt, auch weil es ja eine Selfsat sein soll oder direkt fragen und Gewissheit haben. Kann sein das die anderen Mieter garkeine wollen und mit der Selfsat alles eh kein Problem ist, aber kann auch sein, dass sie nein sagen und dann kann ich sie ja schlecht aufstellen?
     
  4. cable-guy

    cable-guy Platin Member

    Registriert seit:
    8. September 2006
    Beiträge:
    2.725
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Dort steht eindeutig "anbringen". Wenn eine Antenne nur innerhalb des Balkons aufgestellt wird sieht es anders aus.
    Des lieben Friedens Willens würde ich aber trotzdem eine getarnte Antenne aufstellen. (im einfachsten Fall ein grauer/brauner/grüner Müllsack darüber)
     
  5. betzerD

    betzerD Gold Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2010
    Beiträge:
    1.475
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ja wie gesagt, es ist eh geplant ne Selfsat zu nehmen und notfalls tarne ich die auch noch gerne. Will nur keinen Stress haben. Denke ich machs dann auch so. Muss sehen wie es aussieht wenn sie da ist, aber sie wird wenn, dann eh kaum zu sehen sein von unten und von der Form her, erinnert sie ja eigentlich auch nicht an eine Sat Schüssel....
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Auch wenn Ausländer eine Schüssel errichten wollen,
    muss ein HE/HV der Balkon-Aufstellung nur zustimmen, wenn diese Schüssel
    quasi von außen unsichtbar ist.
    Dazu hat aber jeder Mieter das Recht.

    Unerwähnt bleibt von Dir, ob die Nachbarschüssel von außen sichtbar ist.
    Wäre das der Fall, könnte man sich ev. auf das Gleichheitsprinzip berufen.
    Ich hatte mit sowas allerdings noch nichts am Hut und müsste ebenfalls danach googeln.

    Ich war jahrelang mit dem Thema Semiprofessionell für eine große HV tätig,
    wo einige HE sich zunächst weigerten, eine unsichtbare kleine Balkon -
    Schüssel zu akzeptieren,
    was dann aber durch die RA der HV und mich zur Tolerierung durch die HE ab 2007 führte.
    Ein BGH Urteil dazu war und ist ganz eindeutig.

    Auch größere Balkon - Schüsseln können nicht verboten werden,
    wenn die Montage etwa so aussieht:
    [​IMG]
    Da Du aber schreibst, dass eine von außen unsichtbare Aufstellung empfangstechnisch nicht möglich ist,
    solltest Du vor dem Kauf einer
    Selfsat mit dem HE/HV sprechen/verhandeln und Dein Vorhaben mit Bildern wie diesem hier begründen.
    [​IMG]

    Der allerletzte Hutu einer HV erkennt sofort was das ist.;)

    Kein HE muss einer solchen Selfsat - Konzeption zustimmen.
    Auch nicht verkleidet durch einen Sack in beliebiger Farbe.

    Macht keiner was dran
     
  7. betzerD

    betzerD Gold Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2010
    Beiträge:
    1.475
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ok, dann versuche ich das kurz durch Fotos zu belegen wie es sich bei mir darstellt:

    [​IMG] Gebäude von außen

    Hier nochmal in groß, damit man es sich besser vorstellen kann. Man muss schon sehr genau hinsehen um da erahnen zu können, was auf dem Balkon im 3. Stock und höher steht...: https://www.dropbox.com/s/6uxhs6yvbdld1gl/2012-05-15 14.00.31.jpg


    [​IMG]
    Mein Balkon. Aufstellung noch ungewiss, aber vermutlich kommt bei diesem Windfang 1-2 Scheiben raus. Die Frage ist wie hoch ich sie dort montieren muss wegen dem Signal. Daher ist es dann entscheident ob sie ganz unsichtbar ist, bissel der kopf sichtbar oder relativ deutlich, da ich sie vllt auf nem Ständer recht weit hochstellen müsste (denke ich aber eher nicht).

    [​IMG]
    Bild vom Nachbarn 2 Stockwerke unter mir. Deutlich sichtbare Schüssel und Ausrichtung müsste eigentlich auf Astra oder etwas daneben sein, also eher kein Ausländer.

    Das ist soweit ich sehen konnte die einzig sichtbare Schüssel an unserem riesen Haus, aber diese eben deutlich sichtbar.

    Was sagt der Experte hierzu? Im 3. Stock und dazu selfsat - die wäre deutlich schlechter sichtbar, wenn ich noch Blumenkübel whatever ans Geländer hänge und da was rauswächst, gewinnen ich nochmal ein paar entscheidende Zentimeter Höhe. Ist jetzt auch nicht so, dass da ne Straße unten verläuft und da viele Leute hochgucken würden. Da ist nur der Hauseigene Müllplatz und ne Wiese die von so gut wie keinem zum Wäsche aufhängen genutzt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2012
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ob die Schüssel unsichtbar auf dem Balkon montiert werden kann,
    das ist für mich auf dem Balkonfoto nicht erkennbar.

    Wenn Du dieses Tool nutzt -
    Satellitenschüssel-Ausrichtung
    kannst Du am Sonnenstand erkennen,
    ob Du in Bezug auf den horizontalen Astra1 Winkel an dem Windfang vorbeikommst / vorbeiblicken kannst.

    Einfach von der Sonne eine gedachte Linie mit den Augen nach unten bilden.
    Die Sonne steht in diesen Tagen mehr als doppelt so hoch wie Astra1

    Ich würde aber mal mit dem Nachbarn sprechen.

    Nachtrag - da ich nicht richtig nachdedacht hatte:
    Wenn die Nachbarschüssel freie Sicht auf Astra1 hat, dann hast auch Du freie Sicht
    und in der Regel kann die Schüssel etwas tiefer montiert werden und die Selfsat wäre unsichtbar.

    So es denn mit dem Nachbarn klappt,
    würde ich ihm ein gutes finanzielles Angebot machen.

    Nämlich die Bitte äußern, mich an seine Antenne anzuschließen.
    Das müsste mit einen Quad LNB und ev. 2 Kabeln fast unsichtbar machbar sein.

    Geht nicht, gibts nicht.
    Es sei denn, dass dar Nachbar unwillig ist.
    Aber auch wenn er zustimmt, würde ich mit der HV sprechen.

    Aber schaunmermal was das Tool aussagt.

    Nachtrag - da ich nicht richtig nachgedacht hatte :
    Da die Schüssel freie Sicht auf Astra1 hat, wäre das auch mit Deiner Balkonschüssel gegeben
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2012
  9. betzerD

    betzerD Gold Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2010
    Beiträge:
    1.475
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ja gut, ich wollte hier jetzt wegen der genauen Position nicht zu weit ausschweifen, das wäre ein anderes Thema. Das es möglich ist sieht man ja am Mieter unten, wo genau müsste mann dann sehen.

    Dann nur kurz dazu, verstehe ich das richtig, dass die Schüssel praktisch dort stehen soll, wo um die mir angegebene Uhrzeit die Sonne darauf scheint?

    Ich hab halt keine Ahnung, was ein gutes finanzielles Angebot hierfür wäre... und auch was die HV davon hält, wenn ein Sat Kabel an der Hauswand hinunter geht? Wäre auch nur 1 Kabel.

    Aber gut, ich sprech die Tage jetzt erstmal mit dem Sat Besitzer. Vllt sagt er auch "alles easy - war kein Problem" und dann wäre alles geritzt... hätte schon lieber meine eigene Anlage. Will ja von Kabel weg um eben auch unabhängig zu sein ;).
     
  10. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juli 2001
    Beiträge:
    703
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno4K, Sony XD9305 65", HTC Vive
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    @ Octavius
    In einem konkreten Prozess ist es sicher kein Fehler solche "Beweise" zu haben, aber laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte reicht auch schon die profane Unterhaltung als Grund. Und da sollte sogar HDTV als Grund reichen. Und was juckt einen der BGH, wenn der EGMR ein Urteil fällt.. Das muss umgesetzt werden, und schlägt jedes Deutsche Gericht, inkl. BGH und Verfassungsgericht.

    Und warum muss ich gut Englisch können, es könnte ja auch jemand mit weniger guten Kenntnissen sein Englisch mit englischem Fernsehen verbessern wollen.



    Ich habe es komplett gelesen, und diese öminöse "Internetetiquette" (ist ähnlich "gegen die guten Sitten") muss anscheinend für viele Behauptungen herhalten.
    Klar, die X-Diaries-Zielgruppe will weniger Informationen, als Very-Small-Talk.



    @ Fitzgerald

    Er schrieb von Englischem Fernsehen.
    Das läuft bei der Konkurrenz auf Astra 28,5°E.


    @ Stephan66

    Die 2m-Schüssel VOR der Brüstung bedarf einer "Erklärun", dem stimme ich zu.
    Aber 2m hinter der Brüstung ist alleinige Entschidung des Mieters, egal wie das aussieht.
    Wenn der Vermieter was dagegen hat, sollte man dem mal sagen, dass er dann bitte auch dafür sorge, dass "seine Alte" nicht auf seinen Balkon gehe, das wäre eine ästhetische Belästigung...





    Blödsinn.

    Den Rechtsstreit wird eh ein Anwalt bewerten, und wenn der Chancen sieht, oder sich eines Sieg sicher ist (hier ziemlich sicher), dann ist das Entscheidung des Mandanten.

    Ich halte es für viel problematischer einfach zu behaupten dass solche Klauseln zulässig sind, dass Vermieter da Recht haben etc..
    Wenn man schon die "Rechtsberatung"-Keule schwingt, wäre das genau so "Rechtsberatung", zudem noch falsch (schlimmer als korrekte "Rechtsberatung" durch Laien).


    Diese Generalklausel hier verbietet ja scheinbar sogar die Nutzung von Internet-Fernsehen, und verpflichtet nur über den Kabelanschluss zu sehen.
    Speist der Vermieter da etwa subliminale Botschaften ein 0_o .


    Das ist ja widerwärtig kapitalistisch .
    Den "Beruf" so offen als wichtigeren Grund als die Freizeit einzustufen.
    Der Beruf ist das Leben, "Basta"!?





    @ Cabe-Guy

    Bei solchen Urteilen wie hier zum Heide-Kurier verlinkt habe ich den starken Verdacht, dass die Richter selbst Vermieter sind, und im eigenen Interesse Urteile fällen.
    Ich sähe hier eine rechtlich und logisch echte Befangenheit wenn ein Richter in so einem Fall selbst Vermieter ist.
    Hier sollte immer durch das Gericht ein Richter der kein Vermieter ist gewählt werden müssen.
    Quasi ein Sperrvermerk dass der keine Klagen zwischen Mietern und Vermietern bearbeiten darf.
    Also auch wenn es um Schimmel etc. geht.




    Übrigens, wenn man eine Schüssel auf dem Balkon (oder sonst wo) unsichtbar montiert hat, sollte man anderen Mietern nebenbei stecken, dass man Sat empfängt.
    Wäre interessant wie sich das entwickelt.
    Ob der Vermieter dann nur deshalb Stress macht, weil andere Mieter sich "ungerecht" benachteiligt fühlen (evtl. kein Balkon etct. nach Süden), und er "keinen Bock auf so etwas" ("ich will aber auch...") hat...



    Was könnte ein Vermieter wohl machen, wenn man von seinem Parkplatz (angenommen man hat einen vor dem Haus...) aus, auf dem Auto eine Antenne montiert (evtl. so ein motorisierten Ding wie auf Wohnmobilen), und z.B. per Sat-over-IP per WLAN in die Wohnung funkt?!?
    Mit Zusatzbatterie. Evtl. sogar noch ein Solarmodul auf dem Dach, noch auffälliger ;-) .
    Es kann den Vermieter stören, aber da hat er so wenig zu melden, wie bei einem hässlischen verbeulten Auto mit vielen mit Grundierung überpinselten Rostflecken.





    @ betzerD

    Was wurde draus?
    Gerade wenn man einen Balkon mit Südsicht hat, sollte man nicht mal um Erlaubnis fragen.
    Die Solarzellen-Imitatfolie halt ich für nutzlos.
    Warum sollte eine Solarzelle erlaubt sein, wenn eine Sat-Schüssel verboten ist 0_o .
    Dann schon eher die Folie mit Blumen etc..
    Dann sieht es von unten evtl. wie echte Blumen aus.
    Rechts und links davon kann man ja den gleichen Typ echte Blumen pflanzen.