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Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pattye, 2. März 2011.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Janz klares JA!
    So denn ein Balkon für die Aufstellung der Schüssel benutzt wird und idealerweise quasi von außen unsichtbar ist.
    Die Rede ist nur von dieser einzigen Möglichkeit.

    Die unsichtbare Satellitenschüssel - sat.beitinger.de

    Wer mir sowas verbietet -
    [​IMG]

    oder sowas -

    [​IMG]

    - den würde ich durch alle Instanzen zerren und vor dem BGH würde ein solcher HE schlicht verlieren.:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2011
  2. janogla

    janogla Senior Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ich hatte keinen Latein-LK, aber "pacta sunt servanta" heisst nix anderes als sich an den Mietvertrag halten zu müssen!!!:winken:

    Klar kann man mit einer verdeckten/versteckten Anlage dies umgehen, aber das hat nichts mit "Anrecht auf eine Satellitenschüssel" zu tun.

    Wer einen solchen Mietvertrag unterschreibt muss mit den Konsequenzen leben.

    Also Volterra und Octavius, bevor Ihr wieder solche Rechtsberatung betreibt, geht in euch und bleibt bei Tipps was den Empfang angeht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2011
  3. Stephan66

    Stephan66 Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    janogla hat vollkommen Recht. Die Leute unterschreiben Alles, ohne darüber nachzudenken, was mal die Zukunft bringt.
    Das Ganze endet dann in Rechtsstreitigkeiten, welche für die Betroffenen nur Nerven kostet (ihre Lebenserwartung verkürzt :LOL:), um dann im besten Fall mit einem teuren Kompromiss dort wohnen.

    Recht haben und recht bekommen sind zwei Dinge.

    Was ich innerhalb meines Bakons unauffällig aufstelle, gibt keine Probleme. Aber eine 2m-Schüssel vor die Brüstung geschraubt, bedarf dann doch einiger Erklärung.

    Gruß Stephan
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ich betreibe keine Rechtberatung.
    Ich habe hier zum Thema nur wiederholt höchstrichterliche Urteile zitiert und kommentiert.:winken:

    Na dann oute Dich mal, auf was sich Deine Weisheiten gründen.
    Ist der Nachbar Jurastudet im ersten Semester oder Du selbst?:LOL:

    In nahezu 100% aller Mietverträge steht, das hier:
    Dennoch haben X-fach Gerichte bis hin zum BGH entschieden, (Google ist Dein Freund - Du Schlaumeier) dass den Mietern das Recht auf Satempfang zugestanden wurde , so denn eine Balkon-Satanlage das Erscheinungsbild eines Hauses nicht beeinträchtigt, die Satanlage quasi unsichtbar ist.

    Auszug:
    Da kannste Dich hier abstrampeln wie Du willst.
    Da machste nix dran.

    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal....

    Dein Dieter Nuhr
     
  5. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ein Wagenrad 1 Meter Durchm. Plus angeschraubter Laterne innen im Balkon das ist
    erlaubt! Eine Satschüssel 60 cm beinträchtigt aber das Gesammtbild...
    Diese Logik verstehe wer will, ich nicht. Vl,bin ich zu alt ???

    Gruss Fernsehopa
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ich habe keine Peilung davon, ob sowas erlaubt werden muss. Vermute aber - eher nicht.
    Ragt eine Schüssel deutlich über die Balkonbrüstung oder wird gar an der Brüstung befestigt, wird das Gesamtbild eines Hauses erheblich verschandelt und das braucht ein HE nicht hinnehmen.

    Übrigens - da wo ich durch Verhandlungen mit HE eine von außen unsichtbare Balkonschüssel durchsetzen konnte, mussten diese Mieter je nach Mietvertrag dennoch weiterhin die BK Gebühren bezahlen.
    Aufgrund dessen erlosch in 2/3 Fällen das Interesse der Mieter am Satempfang schlagartig.;)

    Es sei denn, dass der HE keinen Vertrag für alle WE mit dem Provider abgeschlossen hatte und der Mieter somit den Vertrag mit dem Provider kündigen konnte.
     
  7. janogla

    janogla Senior Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    @ volterra

    Deine Peilung sollte sich auf das Ausrichten von Satelliten-Schüsseln beschränken. :winken:

    Klar bettreibst Du hier quasi Rechstberatung, denn jeder der Deine Meinung für bare Münze nimmt läuft Gefahr einen Rechtsstreit bis vor das BGH ausfechten zu müssen.

    Dein Vermieter verbietet Dir die Sat-Anlage weil Du den Mietvertrag mit der entsprechenden Klausel unterschrieben hast. Wenn Du daran etwas ändern willst musst DU gegen Deinen Vermieter klagen. Das kann richtig teuer werden...:D
     
  8. octavius

    octavius Board Ikone

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    Lieber Janogla,

    wir betreiben hier keine Rechtsberatung. [​IMG] - Wir diskutieren über Gerichtsurteile, die jeder Laie weltweit kostenlos abrufen kann, weil der Bundesgerichtshof alle neuen Entscheidungen im Volltext im Internet veröffentlicht.

    Dabei bin ich zur Zeit der einzige, der sich tatsächlich Zeile für Zeile mit den BGH-Entscheidungen auseinandersetzt.

    Zu dieser (Deiner) Pauschal-Aussage gab es vor gar nicht langer Zeit ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass eine solche Generalklausel unwirksam ist, falls sie keine einzelfallbezogenen Ausnahmen vorsieht.

    Du kannst Dich jetzt als Junior Member in diesem Forum auf die Hinterbeine stellen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Da ist es vergleichsweise belanglos, ob einem Junior Member in einem Fachforum das passt oder nicht.

    Die Frage ist, ob das, was der Bundesgerichtshof entschieden hat, in diesem Fachforum kommuniziert wird.

    Volterra und ich beobachten seit Jahren alles, was aus Karlsruhe zum Thema Sat-Recht kommt ...

    deshalb wissen sowohl Volterra als auch ich sehr genau, was Sache ist.

    Und wir beide sind auch diejenigen, die am zuverlässigsten Bericht erstatten über das, was in Karlsruhe tatsächlich geschehen ist.

    Vielleicht solltest Du einfach meine Postings lesen, und zwar nicht nur das grosse Posting in diesem Thread, sondern auch meine Beiträge im verlinkten Thread. Wie Fitzgerald richtig festgestellt hat, habe ich selbstverständlich auch im von Teoha verlinkten Thread ausführlich meinen Senf dazu gegeben - allerdings waren es keine zwölf Seiten. [​IMG]

    Besonders beklagen möchte ich, dass keiner meiner Aufforderung gefolgt ist, das Urteil beim Landgericht in Chemnitz abzuholen und auf den Scanner zu legen, weil mich wirklich interessiert hätte, was da drin steht.

    Aber so ist das Forum. Die meisten schreiben nur drei Zeilen und sind dann wieder weg. Das finde ich schade.

    Volterra und ich haben inzwischen eine sehr klare Vorstellung davon, wie die Rechtsprechung tickt.

    Die meisten User des Forums verstehen das nicht oder wollen das nicht verstehen.

    Fitzgerald schrieb:
    Yepp. Das ist richtig. Deswegen schrieb ich am 2. März 2011 auf Seite zwei in diesem Thread in Posting Nr. #20:
    Im vorliegenden Fall hat der Thread-Ersteller - Senior Member Pattye aus Castrop-Rauxel - nicht ansatzweise vorgetragen, dass es ihm vorrangig darauf ankommt, all die vielen tollen Eutelsat-Programme zu gucken, mit denen ich mir meinen Fernseh-Abend verschönere.

    Deshalb hat Pattye grundsätzlich schlechte Karten. Er kann sich nicht auf die Sache mit der Behinderung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union berufen, was ich im Moment für das Top-Argument schlechthin halte.

    Er kann sich auch nicht auf die Religionsfreiheit berufen, weil sein Kabelnetzbetreiber - Marienfeld-Multimedia mit NE 3 Unitymedia - bereits mehrere christliche TV-Sender im Angebot hat, zum Beispiel Daystar.

    Worauf will sich Pattye dann berufen?

    Seine Antwort:
    Also: es geht Pattye ausschliesslich um die HD-Sender von Sky.

    Dazu habe ich in Posting Nr. #20 schon was gesagt:
    Das heisst: Die Antwort auf das, was Pattye tun kann - oder nicht tun kann - steht seit Mittwoch abend 21:30 Uhr hier im Netz.

    Hier nochmal der entscheidende Satz:

    wenn HDTV der einzige Grund <für eine zusätzliche Parabolantenne> sein soll, dann muss das eine Antenne sein, die wirklich *überhaupt nicht stört.*

    Ist das klar und deutlich formuliert? Er darf eine Antenne aufstellen, die überhaupt nicht stört.

    Trotz dieser klaren und eindeutigen Erklärungen meinerseits schrieb Pattye am Donnerstag:
    Deswegen stört die Antenne dort trotzdem. Dazu gibt es BGH-Entscheidungen.

    Fitzgerald schrieb über Pattye:
    Das ist richtig. Fitzgerald hat den Sachverhalt korrekt dargestellt.

    Stepahn66 schrieb:
    Das ist richtig. Stephan66 hat den Sachverhalt korrekt dargestellt.

    Volterra schrieb:
    Lieber Volterra,

    was Du schreibst, ist teilweise richtig.

    Ragt eine Schüssel deutlich über die Balkonbrüstung hinaus, oder wird sie an der Brüstung befestigt, so ist eine einzelfallbezogene Güterabwägung erforderlich, wobei das Grundrecht der Informationsfreiheit (auf Mieterseite) gegen das Grundrecht auf Eigentum (auf Vermieterseite) abgewogen wird.

    Wie Fitzgerald richtig dargestellt hat, bin ich der Meinung, dass solche Güterabwägungen nur gewinnen kann, wer Eutelsat Hot Bird oder andere, in Deutschland ähnlich selten genutzte Satelliten empfangen will.

    Hier kommt es immer auf den Einzelfall an, wobei sich eine rein schematische Lösung verbietet.

    Es gibt auch überhaupt keine deutsche Rechtsprechung zu der Frage der Behinderung des freien Warenverkehrs in der EU.

    Dabei ist für die Rechtsprechung immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit entscheidend.

    Wenn es unverhältnismässig wäre, einen finanziell schlecht gestellten Mieter auf die Möglichkeit einer teuren Dachantenne zu verweisen, dann kann es im Ausnahmefall zutreffen, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine weithin sichtbare Antenne an seinem Haus zu dulden.

    Wobei der Vermieter Möglichkeiten hat, der "Verschandelung" seines Wohneigentums entgegen zu wirken. Er kann zum Beispiel auf seine Kosten die NE-4 (Netzebene 4) des Kabelfernsehens um zusätzliche Satelliten-Programme erweitern.

    Zurück zu Pattye. Unser Thread-Ersteller hat vier Möglichkeiten:

    1.) Mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung finden. Vorher fragen, ob das, was Pattye gerne tun würde, dem Vermieter genehm ist. Gut argumentieren und überzeugen. Das geht auch ohne Anwalt.

    2.) Als reicher, finanziell gut gestellter Sky-Abonnent (Pay-TV ist Luxus!) kann Pattye auf eigene Kosten eine Dachantenne bauen lassen. Wenn der Vermieter nicht "auf dem kleinen Dienstweg" sofort zustimmt, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt und eine Beantragung der Parabolantenne mit Anwaltsschreiben.

    3.) Nicht ausreichend geklärt ist die Frage, ob man im Garten unauffällig eine (getarnte) Parabolantenne aufstellen kann. Die Digiglobe gefällt mir ausgezeichnet und wäre genau richtig für den Garten. Faustregel: Ein Hindernis muss ungefähr doppelt so weit weg sein, wie es hoch ist. Du kannst ja mal den Garten nach geeigneten Standorten ausspionieren.

    4.) Du kannst ein Eutelsat-Apostel werden und Deine Verhandlungsposition verbessern.


    Volterra schrieb:
    Danke für die netten Worte.
    Das ist eine spannende Frage:

    Wer ist meine Leserschaft?

    Ich schreibe meine Romane doch nicht für die drei Hansel, die sich aktiv an diesem Thread beteiligen.

    [​IMG]

    Das Forum hat viel mehr passive Leser als aktive Mitglieder. Dieser Thread hat schon über 1150 Hits.

    Dazu kommt Google.

    [​IMG]

    Im Laufe der nächsten Monate werden ganz viele Leute diesen Thread über Google finden. Ich hoffe, dass der eine oder andere meine "Abhandlungen" zum Thema Sat-Empfang hilfreich findet ...

    ... zum Beispiel um die eigenen, persönlichen Probleme vor Ort in 12345 XY-Stadt zu lösen.

    Ich erwarte nicht, dass diese passiven Leser, die über Google herkommen, sich extra hier im Forum anmelden und einen Monate alten Thread nach vorne holen bzw. kommentieren.

    Aber diese Leser gibt es.

    Und für diese Leute schreibe ich ...
     
  9. direktor

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    Fortec Star Lifetime Ultra
    DiseqC Sch.8x1=2x u. einige DiseqC 4x1
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Oktavius!!
    Volle Zustimmung. Wir werden den Thread auch verlinken, wenn notwendig in anderen solchen Fragen.:winken:
     
  10. janogla

    janogla Senior Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    @ octavius und volterra

    Ihr beiden könnt noch soviel schlaumeiern, es ändert nix an der Tatsache, dass ein pattye erstmal vor den Kadi ziehen muss um SEINE Schüssel durchzusetzen!

    Ob Junior Member oder Board Ikone iss wurscht wenns um die Sache geht.

    Was soll der Spruch "wie die Rechtsprechung tickt"? Es gibt keine Rechtsprechung, es gibt Amtsgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte und und und...

    Hast Du überhaupt eine Ahnung was das für einen Menschen der SKY über Sat gucken will und sich per Mietvertrag selbst die Hände gebunden hat bedeutet?

    Was hast Du denn für Bedingungen? Mietwohnung oder eigenes Haus?