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Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pattye, 2. März 2011.

  1. LHB

    LHB Institution

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    octavius, kannst du dich nicht mal kurz fassen?
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Kann er, er hatte mal einen Beitrag gepostet, der nur aus 3 Wörtern bestanden hat..
    Finde ich aber auf Anhieb nicht.
     
  3. octavius

    octavius Board Ikone

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    Lieber LHB,

    nö, ich hatte gerade Langeweile. [​IMG]

    [​IMG]
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Re: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hallo römischer Kriegsherr.;)
    (ich weiss, dass der ua. Oktavian genannt wurde)

    Nach zuvor sehr unterschiedlicher Auffassung zum Recht auf Satempfang, (da warst Du einst ua. der irrigen Auffassung, dass man eine Schüssel einfach an die Hauswand pappen kann)
    waren wir uns doch später über die Rechtslage eigentlich wiederholt einig.

    Und das könntst Du in diesem Thread in 2/3 Zeilern zu Ausdruck bringen.

    Schreibst aber wieder mal mal einen ganzen Roman - den mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand wirklich lesen wird.

    Auszug aus der Internetnetiquette:
    > Fasse Dich kurz!
    > Denke an die Leserschaft!:winken:

    Dein Marcus Ulpius Traianus (Trajan);)
    98 bis 117 römischer Kaiser.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hi,

    auf Octavius' Abhandlung detailiierteinzugehen, dafür fehlt selbst mir die Zeit.

    Ich möchte nur klarstellen, das ich in einigen Formulierungen evtl. etwas zu radikal war, das gibt aber auch für O..

    Fazit: Genausowenig wie ein generelles "nein" gibt es auch kein generelles "Ja". Auch wenn O. das versucht so darzustellen.
    Ich bin davon überzeugt, das der TE (der keinen Balkon und keine Terrasse hat) nicht das "Recht" hat, eine Schüssel an die Wand zu bohren, nur weil ihm HD-Sender fehlen.
    Und nur darum geht es hier, oder ?

    Ich denke, das hat O. überlesen, selbst der TE hat den richtigen link zum Sachverhalt
    eingestellt:

    http://www.digitalfernsehen.de/BGH-Wunsch-nach-HDTV-kein-Argument-fuer-Sat-Schuessel.43002.0.html

    Und deshalb hatte ich auch geschrieben "in diesem Fall":

    Also, lieber O., bitte selber den Ball flachhalten.

    Gruss
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2011
  6. Doc1

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Warum zieht man in so eine Wohnung, wenn freier Sat-Empfang wichtig ist?
     
  7. LHB

    LHB Institution

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    weil man nicht immer die freie wahl hat!?
     
  8. Creep

    Creep Guest

    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Mich hat noch nie jemand gezwungen, in eine Wohnung zu ziehen, die mir nicht zusagt. Wenn ich vorher weiß, daß es keinen Satellitenempfang gibt und kein Balkon existiert, auf dem ich eine Schüssel auch gegen Vermieterwillen installieren kann, dann muß ich selbst abwägen, was mir jetzt wirklich wichtig ist.
     
  9. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Man hat immer die Wahl!
     
  10. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    So siehts leider aus