1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pattye, 2. März 2011.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.899
    Zustimmungen:
    23.917
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ganz dünnes Eis, hier solche Tipps zu geben...........und noch dazu sachlich falsch.
    Du hast in deinem Fall (Fehlendes SkyHD) KEINERLEI Recht, eine Satanlage auf Balkon, Terrasse oder im Garten aufzustellen, wenn der Vermieter es nicht erlaubt. Punkt, aus.

    Das Mietrecht ist da sehr eindeutig, von daher gibt es keine "Auslegungssache", wenn der Vermieter die Grundversorgung gesichert hat. Und das hat er in diesem Fall.
    (Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, aber da hier ohnehin kein Balkon oder Terrasse vorhanden ist, spielt es keine Rolle.)

    Gruss
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2011
  2. delantero

    delantero Gold Member

    Registriert seit:
    3. September 2008
    Beiträge:
    1.127
    Zustimmungen:
    11
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Einzige Zustimmung meinerseits, aber der Vermieter kann die die Aufstellung ner satantenne nicht ausdrücklich verbieten!

    Auf nen Balkon, ohne bauliche Veränderungen und unterhalb der Brüstung ohne jegliche Sichtbeeinträchtigung, also faktisch unsichtbar darf man, der Balkon ist gemietet und wird zur Hälfte mit zur Wohnfläche gerechnet, deine gemietete Nutzfläche und basta ist es!:winken:

    Die Klausel im Mietvertrag hat so nicht Bestand, wird aber oft reingeschrieben wenn Kabel da viele Vermieter auch vom Kabelanbieter Provisionen kassieren, so siehts aus !
     
  3. doldo

    doldo Senior Member

    Registriert seit:
    5. September 2007
    Beiträge:
    257
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    VU+ DUO2
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    mach dir eine Selfstat ans Fenster, funktioniert bei einem Bekannten hervorragend (hat auch SKY komplettpaket incl. HD)
    (Fenster brauchst halt nach Süden)
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2011
  4. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.467
    Zustimmungen:
    5.787
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    so gesehen würde die Klausel sogar Nutzung von IPTV verbieten. Rechtlich nicht haltbar. Gibt auch entsprechende Urteile dazu.
     
  5. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

    Registriert seit:
    19. September 2009
    Beiträge:
    485
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    in vielen Mietverträgen steht vieles drin was gar nicht durchsetzbar ist!
    Wenn das Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird und man keine Bausubstanz beschädigt darf man sehr viel (auch wenn das Vermieter gerne anders sehen)!
    Was jetzt bei dir möglich ist, ist natürlich schwer zu sagen. Ein Balkon wäre ja mal was aber den hast du ja nicht! Vielleicht eine Selfsat in den Fensterrahmen klemmen.
    In wie weit das rechtlich erlaubt ist, wenn man es in richtung Garten macht ist aber schwer zu sagen! Würde ehr sagen nein!
    Du kannst aber eine Schüssel hinters Fenster stellen, wenn dich das nicht stören würde.
    Die Selftsat Teile haben den Vorteil das sie recht klein sind und nicht direkt als SAT Antenne erkannt werden!
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

    Registriert seit:
    10. November 2009
    Beiträge:
    2.678
    Zustimmungen:
    1.027
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno 4k se an 48“ Philips LCD
    Pioneer VSX 930
    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    an den TE :

    google Dir mal Fotos einer Selfsat, die sind kaum grösser als ein Schukarton.
    Für die gibts passende Aufkleber mit Blümchen oder Solarmodulen.

    Unauffällig montiert und Kabel brav weitergezahlt wäre es am Vermieter Dir
    zu kündigen o.ä.
     
  7. Pattye

    Pattye Silber Member

    Registriert seit:
    3. November 2008
    Beiträge:
    723
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Sky+ PVR
    Samsung D6500
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Habe leider weder Balkon noch Terasse, das Angebot auf der MARIENFELD-multimedia Seite kann ich leider nicht nutzen da bei mir keine Kopfstation dererseits vorhanden ist sondern nur das Unitymediaprogramm durchgelassen wird -,-
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.197
    Zustimmungen:
    11.078
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ich würde Dir auch eine Selfsat empfehlen.
    Diese sind sehr klein und sehen einer UMTS Antenne sehr ähnlich.
    UMTS Antennen sind nicht verboten.
    Also einfach sagen, die sei für UMTS fertig.

    http://www.selfsat.ch/
     
  9. cable-guy

    cable-guy Platin Member

    Registriert seit:
    8. September 2006
    Beiträge:
    2.725
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
  10. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Liebe Freunde!

    Die Eingangsfrage lautet:
    Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten:

    Ja, Du hast ein Anrecht, falls die Antenne für Dich einen sinnvollen Mehrwert darstellt und der Vermieter dadurch nur unerheblich beeinträchtigt wird.

    Diese simple Güterabwägung ist offenbar nicht allen Forums-Teilnehmern geläufig. Mondmann schrieb:
    Doch, klar ist das Sache des Vermieters. Wenn es mir sehr wichtig ist, ein bestimmtes TV-Programm zu sehen, dann garantiert mir die Informationsfreiheit, die in unserer Verfassung verankert ist, dass ich mich ungehindert unterrichten darf.

    Mit gewissen Auflagen, auf die ich gerne noch näher eingehe.

    Teoha schrieb:
    Sag mal, Teoha, was erzählst Du hier für einen Quatsch? [​IMG]

    [​IMG]

    Du bist seit 2006 dabei - Du hattest also ausreichend Zeit, meine Postings der vergangenen Jahre zu lesen und Dich über den Sachverhalt zu informieren.

    In Paragraph 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das Prinzip von Treu und Glauben verankert.

    Für Antennen-Streitigkeiten funktioniert das folgendermassen:

    1.) Du musst nachweisen, dass durch die begehrte Antenne Dein Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer wird.

    Dazu ist es wichtig, auf die Unterschiede zwischen Sat- und Kabel-Empfang zu verweisen.

    Ich schreibe seit vielen Jahren immer wieder:

    Am Anfang steht die Beschäftigung mit dem Programm-Angebot der örtlichen Kabel-Anlage.

    Aus welchen Gründen reicht Dir das nicht aus?

    Das ist bei mir relativ einfach: 90 % der Fernsehprogramme, die ich im Wochendurchschnitt anschaue, werden von Unitymedia nicht eingespeist.

    Ich schaue zum Beispiel englische Fernsehwerbung, die vom Satelliten Eurobird 1 auf 28 Grad Ost ausgestrahlt wird, und kann nachweisen, dass ich regelmässig Produkte kaufe, die ich in der Fernsehwerbung in meinen Nicht-Kabel-Programmen gesehen habe.

    Hier greift das EU-Recht: Kein Vermieter in Europa kann mir verbieten, die von mir gewünschten, werbe-finanzierten Programme zu sehen, weil ein solches Verbot im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit in der EU stehen würde.

    [​IMG]

    Wie Du aus meiner Signatur entnehmen kannst, bin ich ein Fan verschiedener Tele-Evangelisten, deren Predigten ich über Satellit empfangen kann.

    Mir das zu verbieten wäre ein Eingriff in die Religionsfreiheit, und da sind wir schon wieder beim Grundgesetz unserer Republik.

    Es ist völlig unstrittig, dass ich einen Rechtsanspruch habe, die von mir gewünschten TV-Sender anschauen zu können.

    Der Vermieter *muss* das genehmigen. Er kann *NICHT NEIN* sagen*

    2.) Allerdings verlangt der § 242 - Grundsatz von Treu und Glauben - dass ich die Interessen des Vermieters angemessen berücksichtige.

    Eine weithin sichtbare, hässliche Parabolantenne, die deutlich über die Balkonbrüstung hinausragt, muss der Vermieter nicht hinnehmen, wenn es Alternativen gibt, wie ich meine gewünschten TV-Programme sehen kann.

    Originalton des Bundesgerichtshofes: "... wenn die Mietsache *nicht oder nur unerheblich* beeinträchtigt wird."

    Wie kriege ich das hin, die Mietsache nicht oder nur unerheblich zu beeinträchtigen?

    In nicht-denkmalgeschützten Häusern reicht dafür in aller Regel eine Dachantenne.

    Stelle ich den schriftlichen Antrag an den Hausbesitzer oder an die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (Hallo MiB!), dass auf meine Kosten da oben auf dem Dach eine fachgerecht montierte und geerdete Parabolantenne hin kommt, dann kriege ich das in aller Regel durch.

    Hier im Forum ist *nicht ein Fall* bekannt, wo eine ordnungsgemäss geerdete, vom örtlichen Antennen-Fachbetrieb aufgestellte Dachantenne abgelehnt worden wäre.

    Das Problem ist, dass ein solches, Multifeed-fähiges Spielzeug richtig Geld kostet - da reden wir über Beträge zwischen 800 und 2000 Euro.

    Den meisten Forums-Kollegen ist die eigene Parabolantenne dieses Geld nicht wert.

    Ich kaufe auch lieber Billig-Antennen aus dem Baumarkt und stelle sie in den Garten oder auf die Terrasse

    ... aber das ist eben schwierig, wenn der Vermieter dagegen ist.

    Bei der Balkon-Benutzung kommt es darauf an, was das für eine Antenne ist und in welchem Umfang sie stört.

    Lieber Teoha,

    solche Antworten ...
    ... kannst Du Dir sparen, weil eine solche Verallgemeinerung sachlich falsch ist.

    Bevor Du Deine Forums-Kollegen mit solchen Falsch-Aussagen verunsicherst, solltest Du Dich einfach mal mit der Rechtslage beschäftigen.

    Die letzten Entscheidungen zu diesem Thema, die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erlassen hat, sind hier im Forum ausgiebig diskutiert worden. Die Urteile kannst Du im Volltext kostenlos im Internet abrufen.

    Da steht genau das drin, was ich hier gesagt habe:
    1.) es gilt der Grundsatz von Treu und Glauben
    2.) es ist immer eine einzelfallbezogene Güterabwägung erforderlich. Der BGH hat Pauschal-Aussagen, wie Du sie vom Stapel lässt, ausdrücklich eine Absage erteilt. [​IMG]

    Google ist Dein Freund und Helfer, wobei ich über Google (bei weltweiter Abfrage) relativ schnell meine eigenen Beiträge hier in diesem Forum finde.

    Wichtig ist, dass man bei der einzelfallbezogenen Güterabwägung deutlich macht, warum das Kabel nichts taugt.

    Da die meisten Kabelnetze die deutsche Fernseh-Landschaft gut abbilden, führt der Weg fast immer über ausländische Sender auf anderen Orbitpositionen.

    Selbstverständlich ist HDTV ein Grund für eine eigene Antenne, aber wenn das der einzige Grund sein soll, dann muss das eine Antenne sein, die wirklich überhaupt nicht stört.

    Beispiel: die oben geschilderte Dachantenne. Bist Du bereit, das Geld dafür auszugeben (und die anderen Spielregeln zu beachten, die wir x-mal diskutiert haben), kann der Vermieter nicht ernsthaft nein sagen.

    Alles klar?

    Bei sowas kommt es natürlich auch immer darauf an, wie man auftritt. Wenn ich meine englischen Fernseh-Sender als Argument bringe, kann ich natürlich auch beweisen, dass ich perfekt Englisch spreche, und füge dem Anwaltsschreiben vorsichtshalber eine Kopie vom Ergebnis meines amtlichen Sprachtestes bei (das ist der für Australien-Auswanderer ...). Und eben ein paar Kreditkarten-Abrechnungen, dass ich tatsächlich Produkte aus der Fernsehwerbung kaufe.

    Dann greift die Sache mit dem EU-Recht. Was die Richter nicht mögen ist, wenn sie offensichtlich verárscht werden. Das sollte man möglichst vermeiden.

    In meinen anderen Postings (Suchfunktion ... ) kannst Du nachlesen, warum ich das Kabel für die falsche Technik beim Rundfunk- und Fernseh-Empfang halte.

    Was spricht dagegen, mit dem Vermieter diese technischen Gesichtspunkte in entspannter Atmosphäre bei einem Glas Wein zu besprechen?

    Schliesslich haben wir Sat-Freaks gute Sachargumente in der Hand, und dass in der EU Gemeinschaftsrecht gilt, hat sich mittlerweile herumgesprochen.

    Ich bitte deshalb Kollegen wie Teoha, solche unqualifizierten und Unsicherheit schaffende Beiträge in Zukunft zu unterlassen.

    Weiterführende Infos gibt es zum Beispiel hier:

    Jurawelten
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2011