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Trotz weniger Fußball: So will Sky seine Abonnenten halten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Juli 2018.

  1. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Solche Verbote sind rechtswidrig, da sie gegen Artikel 5 Grundgesetz verstoßen.

    Schließlich nutze ich meine Sat-Antennen ganz mehrheitlich dazu, um Fernsehprogramme zu sehen, die nicht ins Kabel eingespeist werden. Die zum Empfang erforderlichen Antennen stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Der Vermieter hat allenfalls ein Mitbestimmungsrecht.

    Wer mit dem Programm der örtlichen Kabel-Anlage zufrieden ist, den kann man auf's Kabel verweisen. Wer die zusätzlichen Sat-Programme tatsächlich haben will, der darf eine Satelliten-Antenne aufstellen.

    Darüber hinaus sollte allgemein bekannt sein, dass unauffällige Balkon-Antennen immer erlaubt sind.
     
  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Tippfehler? Die Städteballung Rhein- / Ruhr hat anerkanntermaßen zehn Millionen Einwohner, mehr nicht.

    Deine Bewertung des Internets teile ich nicht. Da glaube ich eher an eine Terrestrik-Renaissance.
     
  3. ASC06

    ASC06 Guest

    Nein, nicht unbedingt aber einen Server zu erweitern ist deutlich einfacher und kostengünstiger.
    Selten so ein Schwachsinn gelesen was die Zahl der Bevölkerung und Städten angeht :D
    Niemand hat was von unterordnen gesagt nur das Sky ihr Komplettes Lineares Angebot auch als Stream anbieten sollte im ATV zum Beispiel. Hatte auch paar Seiten vorher den Sky Chef zitiert von seinem neusten Interview das es Sky eh vorhat.

    Nein, interessiert die Welt nicht so ein kleiner Paragraph, es gibt 10 Paragraphen die das Aushebeln. Bei meiner Wohngesellschaft mit 1.5 Mio Wohnungen ist der Vertrag in der Miete drinn von Pyur somit Sat verboten alles was du sehen willst ist über Pyur empfangbar.
    Ähnlich die größte zu mindest einer der 3 größten Wohngesellschaften Deutschlands ; Stadt und Land, hat ein Vertrag mit Vodafone Kabel, die Verbieten auch Sat Anlagen aber nur so lange sie nicht aus dem Balkon ragen d.h. Jedes Haus welches sein Balkon nicht nach Süden schaut hat Pech.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Lasse mal den "Grundgesetzhickhack" weg - ist Schmarrn. Abs.2 davon auch gelesen?
    Denn es gibt zahlreiche Fälle, wo gegen eine Schüssel gerichtlich befunden wurde. Sind halt alles Einzefallentscheidungen, da die unterschiedlichen Interessen gewichtet und bewertet werden. Auch der Hausbesitzer hat Rechte. Jene sind konträr zu einem allumfassenden Informationsrecht (also stellen einer Sat-Antenne, wie es dem Mieter passt).
    Ab dem Moment, wo im Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist, hat der geneigte Sat-Nutzer schlechte Karten. Denn er muss nachweisen, dass er einen gesteigertes berechtigtes Interesse für Satempfang hat (Journalist oder Empfang von Heimatprogrammen bei Ausländern).
    Und selbst wenn das stellen einer Schüssel dir gewährt wird, können deren Kosten dich davon abbringen jenes zu tun. Sei es nun aus Gründen, da der Aufstellungsort zu weit weg ist oder halt Erdung und Potentialausgleich samt verlegen der Kabel zu aufwändig und damit zu teuer sind.
    Allerdings gibt es nicht überall s.g. Zwangskabel. Wir haben das hier nicht in den Nebenkosten. Wer will, kann sich ans Kabel anschließen, muss aber nicht. Es gibt hier schon Leute, die haben "nur" DVB-T/T2 sowie Internet/VOD.

    Man muss auch erwähnen, dass durch das Internet das stellen einer Schüssel nicht immer mehr erforderlich ist. BBC kriegt man hier im Osten eh nicht per Sat in vertretbaren Aufwand rein. Mittels Internet schon.
    Ich bevorzuge zwar auch "Schüssel", sehe aber auch die Realitäten.
     
  5. tv--satt

    tv--satt Board Ikone

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  6. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    Man braucht eine solche Stelle auch gar nicht mehr ...
     
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