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Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. August 2015.

  1. Müllkanal

    Müllkanal Silber Member

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    Ähm... Ein Fernseher mit Mattscheibe und ein Stück gebogenes Metall mit so nem Plastikding was auf ner Stange befestigt ist und wo Kabel durchs aufgebohrte Fenster zum oben bereits genannten Gerät kommt, ach ne da is ja noch n Räsiwa... #watfürnekompliziertetechnikheutzutage
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    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Schade ist, dass es RTL nicht "wehtut", wenn man bei GMD und Punkt 12 jeden Tag Geld verschenkt, und lustigerweise wurde 3 mal hintereinander der "Punkt 12 Jackpot" gewonnen, sieht man wie viel Kohle die haben...
     
  2. genekiss

    genekiss Gold Member

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    Poppstar - MS30
    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Achte mal auf die Telefonnummern . Das Geld haben die 10 mal wieder rein am Tag . :D;)
     
  3. Mario789

    Mario789 Silber Member

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    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Richtig! Bei Telefongewinnspielen egal ob auf den Öffentlichen oder den Primaten gewinnt am Ende nur einer und das ist der Sender.
     
  4. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Nach dem Erfolg der Atommafia, den erfolgreichen Fortsetzungen Strommafia, Solarmafia und dem vierten Teil, der Wiederverkäufermafia, nun der fünfte Teil: Hundemafia.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    ... natürlich darf man eine einstweilige Verfügung nicht ignorieren. Die Strafe bei Zuwiderhandlung steht in der einstweiligen Verfügung. Im Fall der einstweiligen Verfügung, um den es hier geht, wird ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro erhoben. Und natürlich macht sich RTL ggf. schadensersatzpflichtig, sofern dem Kläger ein Schaden entstanden ist.
    Eine einstweilige Verfügung ist aber kein Gerichtsurteil, in dem eindeutig geklärt wurde, wer im Recht ist.
    Aber egal wie das Verfahren auch ausgehen mag, wird sich die Landeskasse von Sachsen höchstwahrscheinlich über einen Eingang von einer Viertelmillion Euro freuen.
    RTL dürfte, wenn überhaupt, nur sehr geringe Chancen haben, um die Zahlung des Ordnungsgeldes rumzukommen. Eine einstweilige Verfügung ist zwar erst mit der Zustellung rechtskräftig, aber RTL wurde wohl schon Mittags per Fax über die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung vorab in Kenntnis gesetzt.

    Bei einem Bauunternehmen ist das nicht anders: ignoriert der eine einstweilige Verfügung, muß auch er das für den Fall der Zuwiderhandlung festgesetzte Ordnungsgeld zahlen.
    Bekommt der Kläger im entsprechenden Verfahren Recht, muß der Bauunternehmer dem Kläger für die dem Kläger entstandenen Schäden aufkommen. Hat er ein Haus widerrechtlich abgerissen, muss er es wieder aufbauen.
    Aber in der Praxis gibt es Baunternehmen, die hier ein geeignetes Mittel entgegensetzen und das ist die Insolvenz.
    Und wenn mal ein altes Gebäude im Weg wird hin und wieder auch mal gerne mit einem "warmen Abriss" für Fakten gesorgt ...
     
  6. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Also wenn man sich die Beiträge von Fernsehkritik.TV zu den Folgen von Posch - insbesondere die mit der Hundehändlerin - ansieht, so erkennt man, dass die Darstellungen seitens RTL zumindest höchst fragwürdig und unseriös sind. Auf jeden Fall nicht so eindeutig, wie es RTL suggeriert. Und das kann man dann keinesfalls mit der offensichtlichen Gesinnungszensur des WDR vergleichen.
     
  7. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Und genau da ist die Krux. Denn die Strafen sind viel zu niedrig, weshalb RTL solche Verfügungen ignorieren und sich mit den Strafzahlungen eben frei kaufen kann.

    Die müssten für jeden Verstoß ein Sendeverbot kassieren. Das wäre Strafe.
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Natürlich, würde der Sender selbst an den Gewinnspielen nichts verdienen, würde es keine Gewinnspiele geben.
     
  9. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Wir haben in Deutschland ein Problem:

    Geldbußen sollten generell sich am Einkommen orientieren. So würde ein Falschparker dann auch mal ggfs. 100.000 Euro zahlen müssen, wenn er Millardär ist, was ja auch fair wäre.

    RTL könnte bei dieser EV anstatt auf 250k Euro, dann eben zu 25 Mio. Euro verdonnert werden.

    Umgekehrt müsste der ALG2-Bezieher dann aber auch auf Milde, ggfs. sogar auf Erlassung der Strafe hoffen dürfen. Denn wer kaum etwas hat, dem tun schon 2 Euro weh.
     
  10. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

    Nein: Umsatzabhängige Geldbußen ohne Höchstgrenzen sind besser. ;)