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Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von GitcheGumme, 16. August 2012.

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  1. Darklord

    Darklord Silber Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Mal sehen wie es Sky begründen will, das ich ab 1.10. mehr zahlen soll als 34,90 €.

    Ich sehe jetzt mit Rabatt Abo alle Feeds. Warum sollte das ab 1.10. deutlich mehr kosten(66,90 €) als ich jetzt zahle. Dann dürfte ich nach deren Logik die Feeds jetzt auch nicht sehen. Ich bin gespannt auf das Rückholangebot und die Begründung zu den Feeds.
     
  2. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Technischer Fehler! ;)
     
  3. daniweb

    daniweb Gold Member

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    UHD-Receiver von Sky
    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    "Rechtlich" auch noch großgeschrieben. Das unterstreicht die Aussage. Prima! :winken:
     
  4. dapdahang

    dapdahang Junior Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Oh nein, ein Rechtschreibfehler...Jetzt ist alles verloren...
     
  5. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Was ist ein Vollabo? Sky selbst redet doch in der Regel nie von einem "Vollabo" oder "Sky komplett"-Abo (vllt. am Telefon). Sky hat vielleicht alle Pakete verkauft. Und die Feeds 3+ sind laut Sky-Aussage kein Bestandteil eines Pakets, womit Sky sein Produkt auch nicht nachträglich geändert hat. Zugaben sind laut Gesetz prinzipiell erlaubt. Du kannst natürlich gerne auch den Link zu einem Gesetzestext oder einem konkreten Fall posten, bei dem eine Zugabe an eine bestimmte Personengruppe als bedenklich eingestuft wurde. Das wäre auch insofern interessant zu wissen, da mein Metzger meinen Kindern regelmäßig ein Wienerchen schenkt. Vielleicht hätte ich dann auch Anspruch auf die Wiener, wenn ich zwar meine Kinder nicht dabei habe, aber sonst das gleiche kaufe.

    Blödsinn. Man kann nicht gegen ein Gesetz verstoßen, dass es gar nicht (mehr) gibt. Richtig ist, dass durch den Wegfall des Rabattgesetzes nicht automatisch erlaubt ist, aber auch nur weil das UWG die entsprechenden Punkte regelt. Wird es nicht vom UWG gedeckt, ist es erlaubt.

    Liest du die Texte auch oder sammelst du wie wild einfach nur Texte, in denen die Worte Sky, AGB und/oder Verbraucherschutz vorkommen? Der HD Extra-Fall ist doch gänzlich anders. Sky wirbt mit einem Sender, für den man bezahlen muss. Die Verbraucherzentralen waren der Ansicht, dass es nicht leicht ersichtlich war, dass jeder ihn empfangen kann. Es hätte also die Gefahr bestanden, dass z.B. jemand zum Buli-Abo noch Sport gebucht hätte, nur um ihn zu sehen und dann feststellen zu müssen, dass er ihn nicht empfangen kann.

    Sky Sport HD Extra ist aber ein gutes Beispiel. Die Verbraucherschützer haben hier offenbar nicht beklagt, dass ihn normale Abonennten von Sport + HD nicht bekommen. Dabei müssten die ihn nach den Ausführungen hier ja auch bekommen, ist doch ein passender Sender für Sport. Hat ja sogar Sport im Namen. Aber da hat wohl noch jeder eingesehen, dass er eben nicht im Sport HD-Paket ist. So ist es jetzt mit den Feeds auch. Sport HD 3, Sport HD4 etc. sind nicht im Sportpaket. Buli HD 3, Buli HD 4 etc. sind wiedrerum nicht im Bulipaket.
     
  6. smurfli

    smurfli Guest

    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Natürlich, wer erkennt das denn auch nicht, dass diese Sender absolut nichts mit dem Sport/BL-Paket zu tun haben, sind ja auch nur forlaufende Nummern dahinter, aber was heißt das schon - wenn Kanal 1,2 und 3 dabei sind, wer würde schon so anmaßend sein zu glauben, dass 4, 5 und 6 ebenfalls da hin gehören :eek:
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Noch ein "gedungener" Sky-Knecht ? ;)
    Nichts für ungut....ich habe nicht behauptet, das Sky es Vollabo nennt, sondern es lediglich zur Erläuterung dazugeschrieben.
    Du kannst es auch Bananensplit nennen.....:D

    Die Zugabe ist natürlich erlaubt, aber nicht beim identischen Produkt, aber das willst du nicht hören.
    Und sicher kann man gegen gelebtes Recht verstoßen, wenn es das Gesetz, dem es entspringt, nicht mehr in der Form gibt. Und nicht nur das UWG enthält Regelungen dazu.
    Gut das du nicht definierst, was "Blödsinn" ist. Dein Würstchenbeispiel ist genauso armselig wie der Rest der Würstchen.....ähm Argumentationskette.

    Aber wie schon gesagt, Unrechtsbewusstsein kann man nicht beibringen. Und Dir ganz bestimmt nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2013
  8. Wambologe

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Hast du meinen ganzen Beitrag gelesen? Wieso war es in Ordnung, dass Sky SPORT HD Extra nicht als passender Sender für das Sky Sport-Paket galt? Es steht doch hier auch Sport.

    Außerdem steht im Internet genau, welche Sender zum Sportpaket (bzw. Bulipaket) gehören. Das steht über ein Jahr bei der Bestellung und in den Senderlisten. Bei den Verträgen, die vor dem 1. Juli abgeschlossen worden sind, war ebenfalls nur eine Liste an Sendern beigefügt. Wenn es allerdings ein Paket gab, das "Alle Sport- (bzw. Buli-)Sender, die wir haben" versprach (und damit ist nicht das Wort passend gemeint) kannst du mir das gerne aufzeigen.

    Das ist übrigens ein Punkt, wieso das UWG bei alten Verträgen (also denen vor dem 1. Juli) nicht wirklich eine Rolle spielt. Bei keinen der alten Verträge hat Sky mit mehr als drei (eigenen) Sportsendern geworben.. sondern nur mit Paketen, die jeweils zwei Sky-eigene Sender beinhalten (plus ggf. ein dritter). Auch jetzt beinhalten die Pakete nicht mehr als jeweils zwei Sky-eigene Sender. Was ist daran also unlauter, so dass es gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt?

    Wir können darüber diskutieren, ob Sky in den Verträgen das Wort "passend" genauer (d.h. wie auf der Webseite) definieren müsste.
     
  9. Wambologe

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Hast du ein konkretes Gesetz oder Urteil zu Hand, die deine These unterstützt?

    Richtig, nicht nur das UWG enthält Regelungen Rabatten. Aber wenn jemand wegen Rabatten Probleme bekommt, dann in den meisten Fällen wegen dem UWG. Und in deinem Beispiel verstößt man auch nicht gegen das Rabattgesetz, sondern dem gelebten Recht (und sollte dann in Erwägung ziehen, in höhere Instanzen zu ziehen). Du kannst mir aber auch hier gerne einen Fall zeigen, wo jemand konkret wegen eines Verstoßes gegen ein nicht mehr existierendes Gesetz verurteilt wurde.

    Doch, ich lass mich gerne belehren. Du musst mir nur für die angeblichen Verstöße auch die konkrete Rechtsgrundlage liefern. Damit ich aber überzeugt werde, möchte entweder den entsprechenden Gesetzestext oder ein entsprechendes Urteil sehen. Mit den Schlagwörtern "altes Rabattgesetz" oder "UWG" ist aber eine Aussage noch nicht begründetz.

    Nö.. in erster Linie amüsieren mich die Aussagen der Rabattkunden (ich bin übrigens selber einer, nur ohne Sport oder Buli.. und vermutlich auch nur noch solange unsere Kleine andere Angebote nutzen kann), die in den letzten Jahren Leute gerne verspottet haben, weil sie vergessen hatten zu kündigen. Jetzt aber selber nicht richtig lesen konnten oder wirre Ansichten haben. Konkret meine ich hier Leute, die behaupten, Sky hätte etwas aus dem Paket gestrichen. Nicht gemeint ist hingegen die Diskussion, ob Zugaben bei manchen Altverträgen erlaubt sind.. die ist sinnvoll. Es wurde hier aber lediglich das in den Raumgeworfene Verbot noch nicht anständig begründet.

    Andererseits hab ich auch nicht die Absicht, dich (oder irgendjemand anders) zu überzeugen... weshalb du es auch nicht tun musst. Wer sich hintergangen fühlt, muss klagen und nicht hier poltern. Ganz einfach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2013
  10. smurfli

    smurfli Guest

    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Die Sache mit Extra ist von Wort her sogar noch ansatzweise nachvollziehbar, da es sich hier um einen eigenständigen Sender handelte. Die Wortspielerei und das Eike-artige Klammern an "die waren beim Vertragsabschluss noch nicht da" ergibt aber schlichtweg keine fundierte Basis für etwas wie BuLi 1 - 10. Wenn ich da mal mein nettes Autobeispiel Prinzip heranziehe, dann wäre es jener Logik nach auch rechtens, wenn mir ein Händler nen Wagen mit 3 Reifen andreht und bei meiner Beschwerde meint, er hätte zwar gesagt dass der Wagen Reifen hat, aber niemals, um wieviele es sich dabei handeln würde und bei Vertragsabschluss war einer halt noch nicht montiert.

    Es ist schlichtweg nicht einfach so argumentierbar, dass BuLi 1 - 3 zum BuLi Paket gehören, ab BuLi 4 aber verweigert wird. Entweder ganz oder gar nicht, aber diese Lachnummer hier, ein 10 Sender Angebot in Scheibchen zu gewähren, das geht mit nahezu nichts geschäftlichem konform.
     
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