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Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von GitcheGumme, 16. August 2012.

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  1. Knolli

    Knolli Gold Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Mal eben gechattet:
    Glaube ich irgendwie nich :D
     
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13


    Wieso soll dieser Weg denn die einzige Möglichkeit gewesen sein. Sky könnte auch sofort alle Rückholbemühungen einstellen und nur noch Vollpresiabos anbieten. Wäre völlig korrekt und würde ganz viel Verwaltungsaufwand einsparen.

    Warum macht man das wohl nicht? Vermutlich, weil man weiss, dass man sich das nicht erlauben kann. Ich bezweifel aber, dass der eingeschlagenen Weg erfolgreicher sein wird.

    Aber richtig, spätestens zu den übernachsten Quartalszahlen weiss man mehr.
     
  3. Knuddelbaer55

    Knuddelbaer55 Gold Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Der CCA Mitarbeiter hatte wohl Urlaub die letzten Wochen !:D
     
  4. MarkusM

    MarkusM Guest

    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    wenn noch nichtmal eigene Mitarbeiter richtig informiert bzw. das total überblicken können, dann zeigt es eigentlich die undurchsichtige Systematik, die gerade gefahren wird.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Warum nicht ? Weil das ein "Rabattabo" mit allen Feeds ist ?
    Das ist bekannt, das Sky sich selber hintenrum schon wieder ins Kniee schiesst.
    Und wann die ersten Rabatt-Verlängerer die Feeds bekommen ist letztendlich auch nur eine Frage der Zeit.

    Und hatten wir auch schon:
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...d-sport-hd-ab-01-07-13-a-397.html#post6027757
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2013
  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Da wäre ich mir mal nicht so sicher, denn derzeit gibt es diese Rabattabos mit allen Feeds nur für Neukunden. Man versucht wohl jetzt auf die Art neue Kunden zu locken.
     
  7. Setter

    Setter Platin Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    manch einer verdient vieleicht sein Geld zu leicht.
    Wer Vollzahler werden will,wenn denn möglich ist,der solls doch machen.

    Wir alle reden aber garnicht von Voll/rabattzahlern,wir reden über nicht eigehaltene, bestehend Verträgen,das sollt doch cleveren Leuten (wollen wir doch alle sein) einläuchten.


    Setter
     
  8. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    Mal eine kurze Übersicht zum UWG der IHK Frankfurt. Interessant sind insbesondere die Auslegung für Verbraucher:

    Grundsätzliches:
    Irreführende Werbung
    Irreführende Werbung ist verboten, § 5 UWG. Das heißt, jede geschäftliche Handlung muss wahr und klar sein. Sie darf weder unwahre Angaben noch sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthalten. Zur Täuschung geeignet sind naturgemäß auch Angaben, die tatsächlich zu einer Täuschung führen. Aber nicht jede unwahre Angabe hat auch die Unzulässigkeit zur Folge, sondern nur, wenn sie erheblich ist. Das bedeutet, es kommt darauf an, ob die geschützten Marktteilnehmer spürbar beeinträchtigt werden, und das hängt davon ab, ob die Täuschung geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten der Personen, an die sie sich richtet, zu beeinflussen und aus diesem Grund auch Mitbewerber zu schädigen, vgl. § 3 Abs. 1. Im Verhältnis zum Verbraucher definiert allerdings zum Teil schon das Gesetz, was wesentlich und damit per se erheblich ist. Auch Irreführung durch Unterlassen von bestimmten Informationen ist unzulässig, § 5a UWG.

    Infolge der Richtlinie bezieht sich nun das Irreführungsverbot nicht mehr nur auf Werbung, sondern auch aufalle irreführenden geschäftlichen Handlungen, wie z. B. irreführende Angaben über das Bestehen oder die Höhe einer Forderung, über Gewährleistungs- und Widerrufsrechte, über Beschwerdemöglichkeiten, Zubehör, Kundendienst (u. a. Vor-Ort-Service, Hotline) und ähnliches.
    Irreführend ist eine Werbeaussage bereits dann, wenn sie auch nur von einem kleinen, nicht ganz unbeachtlichen Teil der Angesprochenen missverstanden werden kann. Maßgebend ist also nicht das Verständnis des werbenden Unternehmers, sondern der jeweilige Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt.

    Für die Beurteilung, wie das Publikum eine Werbung versteht, kommt es auf den verständigen, aufmerksamen und durchschnittlich informierten Verbraucher an. Dies ist das Verbraucherleitbild, das durch den Europäischen Gerichtshof festgelegt wurde und auch für die Beurteilung, ob etwas nach § 5 UWG irreführend ist, zugrunde zu legen ist. Siehe hierzu auch „Verbraucherbegriff“.

    Irreführende Werbung - IHK Frankfurt am Main
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2013
  9. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    welche Renndaten in HD denn? :D
     
  10. Pietro Fresa

    Pietro Fresa Talk-König

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    AW: Trennung Bundesliga HD und Sport HD ab 01.07.13

    @Feller6098: editiere mal, kann mann ja gar nicht lesen
     
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