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tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

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  1. KLX

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    Ja. -> tm3 (ehemals Family TV)
     
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  2. KLX

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    Prozess in Augsburg: Der eigentümliche Fall von „Family TV“
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2019
  3. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Ein Schöffengericht. Da können normale Menschen mit zur Urteilsfindung beitragen. Jetzt ist er am Arsch.
     
  4. orionk53

    orionk53 Guest

    Hoffentlich - dann hört der Spuk endlich bald auf. Bei unserer Gesetzgebung lacht dieser "Honk" sich doch halb Tod und macht immer weiter wie bisher.
     
  5. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Aber wenn er Insolvenzverschleppung begangen haben soll, frage ich mich wie billig er die Satausstrahlung bekommt. Kostet doch normal paar Millionen im Jahr...
     
  6. KLX

    KLX Lexikon

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    Geht er nach einer Verurteilung in Berufung, was wahrscheinlich ist, zieht sich das alles noch länger hin. Sollte dieser wirklich freigesprochen werden, dann ist Justitia wahrlich blind.
     
  7. Postfach

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  8. KLX

    KLX Lexikon

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    „PIRATENSENDER“ TM3: SEIT JAHREN OHNE LIZENZ AUF SENDUNG (MediaLABcom • Ausgabe 66 • März 2019)

    Zur Untätigkeit verdammt sind hingegen die Landesmedienanstalten im Fall von tm3, vormals Family TV. Die Medienwächter haben ihr Arsenal abgeschossen. Jetzt entscheiden Gerichte. Und so lange die Urteile ausbleiben, bleibt tm3 auf Sendung – ohne gültige Sendelizenz. Wenn plötzlich im Programm am Nachmittag Horrorfilme oder Pornos auftauchen würden, könnte keiner was machen – außer umschalten. Reichlich zwiespältig ist hierbei das Verhalten der Plattformbetreiber, über die tm3 trotz Lizenzentzugs immer noch verbreitet wird.

    Senden ohne Lizenz

    Seit 2017 gibt es einen TV-Sender, der ohne gültige Lizenz verbreitet wird – sozusagen ein Piratensender auf dem Festland. Die Rede ist von Family TV, das inzwischen unter dem Namen tm3 über Satellit von Astra, im Internet von Zattoo und waipu.tv sowie in diversen Kabelnetzen und in Programmpaketen einiger Stadtwerke-Töchter verbreitet wird; darunter auch M-net, an der die Stadtwerke München beteiligt sind. Ähnlich wie Uploader, deren Nutzer urheberrechtlich geschützt Werke hochladen, verbreiten die Plattformanbieter ein nicht lizenziertes TV-Programm.

    Am 21. Juli 2017 setzten die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) und die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) einen Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) um, als sie sowohl Family TV als auch dessen Online-Ableger blizz, jetzt unter dem Namen tm3+, die Sendelizenz entzogen. Laut BLM wurde ein „nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.“ Die LFK nennt als Grund für den Lizenzentzug die fehlende Zuverlässigkeit des Veranstalters, der ITV Media Interactive e. K. unter der Führung von Timo C. Storost. „Unter anderem war es im Programm zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen gekommen“, heißt es in der Pressemitteilung der LFK.

    Maßnahme greift ins Leere

    Die Aufsichtsbehörde entzog zum ersten Mal einem Sender direkt die Lizenz und forderte in der Pressemitteilung, den Sendebetrieb „umgehend einzustellen“. Das ist jetzt eineinhalb Jahre her. Seitdem wehrt sich Storost gegen den Lizenzentzug. Wie das Online-Medienmagazin DWDL berichtet, gab es mehrere Zwangsgelder, gegen die Storost Widerspruch einlegte. Die Medienbehörden erwirkten sogar eine Ersatzzwanghaft, doch auch gegen die legte Storost eine Beschwerde ein. So geschah erst einmal gar nichts und tm3 bzw. tm3+ senden munter weiter.

    Für eine Kuriosität sorgte dann die ZAK selbst. Da Family TV und blizz immer noch auf Sendung waren, unterlagen sie auch weiterhin der Beobachtung durch die Medienwächter. Die monierten Ende 2017, dass blizz an vier verschiedenen Sendeterminen zwischen Mai und Oktober 2017 Teleshopping-Fenster nicht ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet hatte. Die eigentliche Konsequenz wäre die Untersagung der Teleshopping-Fenster gewesen, doch die ZAK musste dem widerspenstigen Storost Tribut zollen. Die Maßnahme „ginge rechtlich ins Leere, da der Anbieter das Programm blizz ohnehin nicht mehr ausstrahlen darf“, teilte die ZAK mit und verzichtete auf weitere Maßnahmen.

    Beschluss und Beschwerde

    Die nächste Runde läutete das Verwaltungsgericht Stuttgart mit seinem Beschluss vom 12. Februar 2019 ein. Das Gericht hob den Rechtsschutz des Widerspruchs gegen den Lizenzentzug auf. Damit sei laut LFK nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Veranstaltung des Programms tm3 „sofort zu beenden ist“. Auch die Verbreitung sei einzustellen.

    Das sieht Storost hingegen ganz anders. Auf Facebook wirft er in einem Statement sowohl der Presse als auch der LFK vor, dass ihre Berichterstattung bzw. Pressemitteilung zum Beschluss des VG Stuttgart nicht mit den rechtlichen Grundsätzen, respektive Verfahrensarten und deren Geltung übereinstimme. Von einer sofortigen Beendigung des Programms kann jedenfalls keine Rede sein, denn Ende Februar 2019 legte Storost beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde gegen den Beschluss aus Stuttgart ein. Ende offen.

    Zeitweise Narrenfreiheit

    Das Verfahren um den Lizenzentzug von blizz bzw. tm3+ liegt inzwischen beim Amtsgericht Augsburg. Gegenüber DWDL bekräftigt die BLM, alle Hebel in Bewegung gesetzt zu haben. Selbst die Gerichte hätten schnell gehandelt. ZAK-Vorsitzende Cornelia Holsten unterstreicht dies gegenüber MediaLABcom: „Es gab im Rahmen des Lizenzentzugs keine Phase, an der das Verfahren seitens der Landesmedienanstalten verzögert wurde.“

    Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass beide Programme unverändert auf Sendung sind. Storost hat sich zumindest zeitweise eine gewisse Narrenfreiheit erkämpft. Die könnte ihm letzten Endes natürlich teuer zu stehen kommen, wenn die Gerichte gegen ihn urteilen. Bis zu einer finalen Entscheidung könnte Storost weiterhin gegen geltendes Medienrecht verstoßen, ohne dass die ZAK eingreifen kann. Ihr bleibt nur, auf die Verstöße hinzuweisen und gegebenenfalls Zuschauer vor dem Programm zu warnen.

    Weitere Verstöße möglich

    Die Kennzeichnungspflicht von Teleshopping-Fenstern zu missachten, erscheint in einem eher harmlosen Licht angesichts der Vorstellung, dass tm3 demnächst FSK-18-Filme im Nachmittagsprogramm zeigen könnte. Für Jugendschützer der blanke Horror – im wahrsten Sinne des Wortes. Zumal der Sender aufgrund seines vorherigen Namens häufig unter dem Genre Familienprogramm läuft. Kindersendungen zeigt tm3 laut Webseite aber nicht, sondern mit „Bubble Gum TV“ nur eine Sendung für Jugendliche. Das Programm dominieren die bestenfalls zweitklassigen Serien wie „Acapulco H.E.A.T.“, „Conan, der Abenteurer“ und „Tarzan, die Rückkehr“.

    „Wie in allen Rechtsgebieten hat auch im Medienrecht der Betroffene das Recht, Rechtsmittel gegen Entscheidungen einer Landesmedienanstalt einzulegen, wodurch die Rechtskraft gehemmt wird“, erklärt Holsten. „So lange aber eine Entscheidung nicht rechtskräftig ist, kann sie eben auch nicht vollzogen werden.“ Bis es soweit ist, kann es aber noch dauern. Im Fall von tm3 scheint Storost gewillt, das Verfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof zu führen. Den Lizenzentzug von tm3+ prüft derweil das Amtsgericht Augsburg. Natürlich steht Storost auch hier der Beschwerdeweg offen.

    Keine Lizenz, keine Verbreitung?

    Für die Medienanstalten ist das natürlich ärgerlich, aber nicht zu ändern. Sicherlich handelt es sich um eine Ausnahmeerscheinung, in der eine ungewöhnlich große Kumulation von Verfahren vorliegt. Daraus lässt sich nicht unbedingt schließen, dass die Landesmedienanstalten weitere Durchsetzungsmaßnahmen bräuchten.

    Zumal man meinen könnte, dass eine Sendelizenz Grundlage für einen Verbreitungsvertrag mit Astra, Zattoo oder waipu.tv sein sollte. Anders gesagt: keine Lizenz, keine Verbreitung. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe konnte man tm3 über Satellit empfangen. Astra verweist auf das laufende Verfahren, weshalb die Luxemburger den Fall gegenüber MediaLABcom nicht kommentieren wollen. Zattoo schiebt Vertragsdetails vor, zu denen sie nichts sagen können, um die Fragen unbeantwortet zu lassen. Der waipu.tv-Betreiber Exaring mochte zunächst ohne Angaben von Gründen keine Stellung beziehen, erklärt dann aber gegenüber MediaLABcom, dass man tm3 aus dem Programm nehme, ohne jedoch zu sagen, ob der Lizenzentzug oder andere Gründe zu diesem Schritt geführt haben. Und M-net reagierte bis zum Redaktionsschluss gar nicht. Alle weichen damit auch der Frage aus, was für ein Rechtsverstoß vorliegen müsste, damit sie die Verbreitung einstellen. Wäre zum Beispiel das Kindeswohl gefährdet, würden die Zuschauer bei den Plattformbetreibern wohl vergebens nach Verantwortlichen suchen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. März 2019
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  9. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Umsatz ist natürlich nicht gleich Gewinn. Aber wenn alles so prall läuft, könnte ja auch in den Folgejahren eine solche Bilanz veröffentlich worden sein. Ist es aber nicht.
     
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  10. Postfach

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    In der Veröffentlichung ist ja auch die Rede davon, dass die ITV Group in ihrer langjährigen Geschichte einen Gewinn vorweisen konnte.

    Die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ist laut dem Zeitungsbericht aber bereits im September 2015 eingetreten. Da kann also kein Gewinn erwirtschaftet worden sein. Wirft kein gutes Licht auf den Herrn Storost.
     
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