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tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

Status des Themas:
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  1. Wambologe

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    Vielleicht auch notierenswert aus dem Artikel von DWDL.de:
    "Gegenüber DWDL.de erzählte ein an der Sendung Beteiligter, dass manche Gäste nicht auf ihre Hotelzimmer kamen, weil Storosts Kreditkarte Probleme bereitet haben soll."

    "Manche Gäste" bedeutet, dass mindestens zwei Gäste nicht auf ihr Hotelzimmer kamen. Damit ist das nochmals größer als die skurille Geschichte um Georg Fischer, der für tm3 die Willi Herren-Geschichte, den Ballerman Award und die Hitparade produzieren wird.
     
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  2. fernseh.schauer

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    tm3+ empfangen definitiv mehr als 500 Zuschauer, denn Save.TV hat 2018(oder 2017 weiß es gerade nicht mehr genau) einen Vertrag mit Storosts Firma abgeschlossen das man die beiden Sender aufzeichnen darf.
    Zwar nur im XL/XXL Paket, aber ich wette das mehr als 500 STV Kunden ein XL/XXL Paket haben.

    Also ist dies mit den 500 Zuschauern hinfällig, da aus technischer Sicht sowieso die Möglichkeit gegeben ist, das mehr als 500 Zuschauer blizz/tm3+ empfangen können
     
  3. Wambologe

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    Aufzeichnungen sind von der Grenze nicht betroffen. Die 500 Zuschauer-Grenze gilt nur bei Inhalten, die man zur gleichen Zeit anschauen kann wie eben ein Live-Signal.
     
  4. Wambologe

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    Um nochmal auf den DWDL.de-Artikel zurückzukommen. Dass DWDL.de so ausführlich berichtet hat, finde ich gut (besonders da ich ja kritisiert hatte, dass man nichts liest). Aber erbärmlich ist die Reaktion von Sonnenklar TV (was ja auch von DWDL angesprochen wurde):

    Sonnenklar TV war sich nicht zu Schade, sich für PR-Nummern von Family TV/tm3 einspannen zu lassen. Man hat öffentlich 50.000 Zuschauer für eine Internetsendung gefeiert, hat die Parole ausgegeben, in Kürze 100.000 zu erreichen. Man hat zu "10 Jahre Family TV" die PR mit einem Interview mitgespielt, in dem man Storost über den Klee gelobt hat. Man hat ihm die Türen geöffnet und jetzt ist es "nicht unser Thema".

    Man verleiht jedes Jahr einen eigenen Medienpreis, wolle aber erst über 1,5 Jahren davon gehört haben... dabei ging die Meldung wirklich durch alle relevanten Seiten, zudem gab es von der ZAK eine Pressemitteilung.

    Dubios.
     
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  5. andi410

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    Vielleicht war sonnenklar.TV auf dem linken Auge blind und auf dem rechten Auge haben die nix gesehen. :D
     
  6. KLX

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  7. Jonny84

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    Ich denke mal die haben das alles bewusst in Kauf genommen, weil sie so zu einem günstigen Preis (inklusive Reisen für Herrn Benz) total viel Sendezeit bekommen haben... Auf einem Sender der sowohl über Sat als auch teilweise im Kabel sendete.
     
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  8. KLX

    KLX Lexikon

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    Storost auf Twitter:

    #NEWS in Sachen BLM/blizz: Augsburger Gericht hat Bußgeld-Verfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren ((OWiG)) mit Beschluss vom 23.01.2019 eingestellt. Der Beschluss ist für die #BLM gemäß § 47 Abs. 2 OWiG unanfechtbar

    [​IMG]

    Nachtrag 1:

    Bei Masschengeschmack TV ist zu lesen:
    "Er macht es sich ziemlich einfach, es gab ja nicht nur ein Bußgeld-Verfahren sondern mehrere, ich gehe mal davon aus entweder es war die Teleshopping-Kennzeichnung oder das mit dem Jugendschutz. Aber sowas auf Twitter zu vermelden, zeigt wieder einmal wie sehr bei ihm die Nerven blank liegen."

    Nachtrag 2 (Edit):

    [​IMG]

    Die Uhrzeit ist falsch, da nicht eingeloggt. Erst im eingeloggten Zusstand kommt die korrekte MEZ-Uhrzeit des Postings.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2019
  9. Marc!?

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    Früher zu Zeiten des Postministers hätte es sowas nicht gegben, wenn Sendelizenzen entzogen wurde oder gar nicht vorlagen.
     
  10. Wambologe

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    Dieses Ordnungswidrigkeitsverfahren ist (inklusive der Verfahrensnummer) auch in dem Urteil des VG Augsburg erwähnt. Und natürlich ist das ein absolut irrelevanter Erfolg für Storost, der von Storost nur deshalb verkündet wird, um seine Weste weißer erscheinen zu lassen

    1. Das Ordnungswidrigkeitsgesetz wird aus gutem Grund als "kleines Strafrecht" bezeichnet: Es geht um tendenziell eher harmlose Vergehen. Deswegen wird die Strafe (das Bußgeld) auch nicht von einem Gericht festgelegt, sondern von einer Behörde (mit der Option, Einspruch zu erheben).

    2. Die Einstellung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt nicht, dass definitiv keine Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat. Stichwort Opportunitätsprinzip: Das Amtsgericht kann das Bußgeldverfahren auch aus Ermessensgründen einstellen, weil der vorgeworfene Verstoß als geringfügig beurteilt wird oder das Gericht eine weitere Ahnung nicht für notwendig hält. Gerade letzteres kann bei Storost gut möglich sein, schließlich laufen ja einige Verfahren gegen ihn, die viel drastischere Folgen für ihn haben (können). Beim Storost kann man ohnehin davon ausgehen, dass er das explizit erwähnen, wenn ihn das Gericht von einem Fehler freigesprochen hätte.


    Der Betrieb von blizz ist (nach Androhung von Haft) weitestgehend eingestellt und alle künftigen Verstöße können ja trotzdem noch geahndet werden. Sprich: Nur wegen der Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens kann er jetzt nicht plötzlich mit blizz bzw. tm3+ auf allen Kanälen wieder auf Sendung gehen. Seine Rundfunklizenz hat er dadurch nicht zurückbekommen. Ein kleines Bußgeld macht da den Braten wirklich nicht fett und ich gehe stark davon aus, dass genau das der Grund zur Einstellung ist.

    3. Finanziell hat er dadurch nicht sonderlich viel gewonnen. Die Höhe des Bußgeldes ist gesetzlich auf 1000 Euro gedeckelt.
     
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