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tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

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  1. Postfach

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    Aber es geht ja nur um die Marke. Mit einer Marke identifiziert man ja zum Beispiel ein Produkt. Trotzdem kann der Urheber ja noch jemand anderes sein. Und da wird bestimmt auch unterschieden.
     
  2. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Ich nehme an, dass so eine Bundesbehörde das gründlich prüft vorher. Es ist ja immerhin ein Amt, dass Sorge dafür tragen muss, dass alles korrekt abläuft.
     
  3. KLX

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    Ist bekannt. -> tm3 (ehemals Family TV) ;)
     
  4. Kreisel

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    Ganz schlechter Vergleich. TELE 5 gehört zur Tele München-Gruppe. Das sind Profis und sie haben ganz sicher restlos an alles gedacht. Bei Herrn Storost bin ich mir da alles andere als sicher.
     
  5. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    eben nicht. 2002 als die Marke Tele 5 neu aufkam, besaß zuvor das DSF die Markenrechte, und weil die abgelaufen waren konnten die Tele5 mit der Blume im Logo wieder starten.
     
  6. Kreisel

    Kreisel Institution Premium

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    Was ich damit sagen will: Die TMG hat ganz sicher vollumfänglich geprüft, ob sie die Marke TELE 5 wieder nutzen darf. Bei Herrn Storost halte ich es für durchaus denkbar, dass er etwas übersehen hat.
     
    PC Booster gefällt das.
  7. TV.Berlin

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    Warum? Der Markenschutz für tm3 lief nur bis 30.09.2009 und war danach wieder frei verfügbar.
     
  8. KLX

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    Das Tele 5 Logo saht beim Neustart 2002 auch anders aus.

    [​IMG]
     
  9. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    hab ich doch gesagt, dass es mit Blume war.
     
  10. Wambologe

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    Nein, so funktioniert das nicht. Das Markenamt muss lediglich überprüfen, dass keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Das Amt muss dagegen nicht prüfen, ob dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dazu gibt es vor der Eintragung eine Widerspruchsfrist, in der sich Betroffene und vermeintlich Betroffene beim Markenamt melden können. Das ist bei TM3 nicht passiert, da wurde kein Widerspruch erhoben.

    Aber auch nach Ablauf der Frist können bereits eingetragene Marken wieder gelöscht werden. Das könnte ProSiebenSat.1 versuchen und damit - in der Theorie - auch Erfolg haben. Man muss keine eingetragene Marke haben, um Markenrechte zu genießen. Das kann unter bestimmten Umständen auch anderweitig erfolgen, z.B. wenn die Marke im Geschäftsverkehr eine entsprechend hohe Bekanntheit erlangt hat.

    Zudem sei auf den folgenden Paragraphen verwiesen, der theoretisch in Frage kommt:
    § 13 MarkenG Sonstige ältere Rechte - dejure.org

    Ob ProSiebenSat.1 so etwas vorzuweisen hat, kann ich mangels entsprechender Expertise auf dem Feld, insbesondere was auch frühere Urteile in diesem Bereich angeht, nicht beantworten.
     
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