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[Thema des Monats] FSK: Die "Schere im Kopf" - indirekte Zensur

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. August 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Laut Grundgesetz ist Vorzensur in Deutschland verboten, somit dürfen auch FSK und BPjM nicht zensieren. Allerdings wird den Gremien immer wieder dieser Vorwurf gemacht - nicht ganz unberechtigt, führt die deutsche Freigabepolitik doch zu indirekten Zensurmaßnahmen auf Seiten der Verleiher und Vertriebe.

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  2. Mangels

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    AW: [Thema des Monats] FSK: Die "Schere im Kopf" - indirekte Zensur

    Natürlich bedarf die Vorgehensweise der Prüfstellen sicherlich einer Reform.
    Und trotzdem muss man unterscheiden.
    Filme, die in irgendeiner Form z.B. verfassungsfeindlichen Inhalt jeglicher Form verbreiten, sind nun einmal verboten, da sie durchaus zu Propagandazwecken benutzt werden könnten.
    Das kann ich noch nachvollziehen.

    Filme, die evtl. zu grausam sind zu verbieten, dass kann ich nicht nachvollziehen.

    Da greift eine Bevormundung : Wer entscheidet für mich, ob mir der Film zu grausam, zu brutal ist, oder zuviele "nackte Tatsachen" enthält?
    Und vor allen Dingen : Warum kann ich das nicht selbst entscheiden.

    Wenn an schon Altersfreigaben einführt und gleichzeitig den Bürger ab 18 Jahren für mündig erklärt - mit allen Rechten und Pflichten, dann muss man die Entscheidungsgewalt, ob er sich einen solchen Film ansieht, ihm auch überlassen und ihn nicht weiter bevormunden.
    Von mir aus kann man in heftigeren Fällen auch indizieren. Das macht es zwar etwas schwerer an einen Film zu kommen, da er nur unter der Ladentheke verkauft werden darf - aber das entsprechende Publikum bekommt schon mit, dass es diesen Film gibt.
    Und wie die jügsten Beispiele zeigen, ist Indizierung abhängig von der Zeit.
    Oftmals werden Filme, die indiziert waren oder gekürzt werden mussten, Jahre später als FSK 18 und ungekürzt erneut freigegeben (nachmal sogar von Indizierung auf FSK 16 abgestuft - siehe "Das Omen")

    Allerdings finde ich, dass die FSK bei ihren Prüfungen nicht nur nach der Wirkung der Bilder auf junge Menschen gehen sollte, wie sie es oftmals tut, sondern auch nach dem Verständnis des Inhalts.
    Beispiel : Der Untergang erhielt eine Freigabe ab 12 Jahren. Kann mir keiner erzählen, das Kinder dieser Altersstufe die Handlung überhaupt richtig verstehen im geschichtlichen Zusammenhang.
    Das ist verbesserungswürdig.
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: [Thema des Monats] FSK: Die "Schere im Kopf" - indirekte Zensur

    Passend zum Thema, gibt diese Seite eine Orientierung, wo was "geschnippelt" wurde. :)
     
  4. UltimaT!V

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    AW: [Thema des Monats] FSK: Die "Schere im Kopf" - indirekte Zensur

    Das Deutsche Problem der Zensur kann man doch auch legal umgehen in dem man sich die englischen Originale aus dem Ausland bestellt.

    Das weitere Problem:

    Der Markt wäre/ist sehr beschränkt, da das Englische hierzulande nicht jeder so gut beherrscht wie in den nordischen Ländern.
     
  5. Watz

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    AW: [Thema des Monats] FSK: Die "Schere im Kopf" - indirekte Zensur

    @mankra80
    ... wäre das mal nur auch bei allen Spieletiteln möglich.
    So kann ich eines meiner Lieblingsspiele nur kastriert spielen...