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Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 5. November 2010.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Es ging hier ja auch um die zu erwartenden Verschärfungen und nicht um das einfache Sammeln von IP-Adressen bzw. simplen Verkehrsdaten. (VDS in der Ursprungsform)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. November 2010
  2. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ein paar Anmerkungen zur Terrorgefahr von Volker Pispers...

    YouTube - Die Angst- und Pankikmache zur Ablenkung von, 23.11.10 bis neulich Volker Pispers Bananenrepublik

    Dazu dann noch, sozusagen als Begründung für die momentane Panikmache, die Rede von Nigel Farage vor dem europäischen Parlament...

    YouTube - Das Euro Spiel ist aus! Nach Irland kommt Spanien! Nigel Farage vom 24.11.10 die Bananenrepublik

    Recht haben sie beide.
     
  3. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ich werfe dir doch auch garnichts vor ...

    Inwiefern?

    Du liest doch gerne Wiki!? Durchsuchung (Recht) ? Wikipedia

    "Im Rahmen der Strafverfolgung ist die Durchsuchung in den §§ 102–110 der Strafprozessordnung (StPO) normiert."

    Und ein schönes Beispiel, weil es dabei auch um Rechte (von Betroffenen) geht, die nach dem BVerfG zu kurz kommen:

    Durchsuchung Lexikon, Anordnung, Durchsuchungsanordnung, StPO


    Ich versuch es jetzt noch einmal, dann lass ich's für heute gut sein:

    Das Urteil des BVerfG war insofern eine richtige Watschen, als dass der Gesetzgeber keine den bisherigen Normen vergleichbare Regel schaffen wollte, nach der Eingriffe in Grundrechte immer nur nach richterlicher Anordnung erfolgen dürfen.

    Durch das Gesetz zur VDS sollte die Ausnahme für alle möglichen Dienste und Ermittlungsbehörden zur Norm gemacht werden.

    Wäre ich Richter beim BVerfG, ich hätte nicht gewusst, ob ich lachen oder weinen soll über so viel Inkompetenz des Gesetzgebers. Und ich hätte dann nicht anders geurteilt.

    Denn im Grunde genommen hätte ich damit nichts anderes gesagt als:

    Ihr Doofköppe ...

    Wie wollt ihr denn bei Monate alten Verbindungsdaten "Gefahr im Verzug" geltend machen?

    Schreibt die Norm so wie sie in der StPO für andere Eingriffe in Grundrechte auch vorgesehen ist, nämlich dass niemand ohne Richter an die Daten darf. Dann dürft ihr auch euer Gesetz machen, mit dem ihr die Daten in die Vorratskammer legen wollt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. November 2010
  4. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ich möchte noch mal das Thema aufgreifen ...

    Mir ist schon klar, auf was die Verantwortlichen mit "ihrem" Gesetz zur VDS eigentlich hinaus wollten/wollen. Und ich verstehe diesen Wunsch sogar, ganz ehrlich.

    Man kann die Rufnummer eines Verdächtigen mit allen möglichen Verbindungen aus Telefongesprächen, aufgerufenen Internetseiten und E-Mails verknüpfen, um Zellen von Terroristen oder der organisierten Kriminalität überhaupt erst zu finden.

    Je mehr Daten einem zur Verfügung stehen, desto genauer wird diese Rasterfahndung logischerweise ausfallen. Daher auch die längere, (wenn auch scheinbar willkürlich) auf 6 Monate festgelegte Bevorratung.

    Das BVerfG hat aber auch schon früher Methoden und Maßnahmen der Ermittlungen als verfassungswidrig erklärt, wenn damit Unverdächtige in ein Fahndungsraster geraten.

    Denn dann passiert das, was ich gestern schrieb, dass nämlich Indizien dafür ausreichen, dass ich als Unverdächtiger meine Unschuld beweisen müsste.

    Damit wollte ich auch mal die andere Seite der Medaille aufzeigen, dass nämlich der Staat bzw. wir alle durchaus ein berechtigtes Interesse an Vorratsdaten haben sollten.

    Die Lösung ist also nicht, die VDS generell abzulehnen. Die Lösung ist vielmehr, sicherzustellen, dass man als unverdächtiger Bürger in jedem Fall unverdächtig und damit unangetastet bleibt.

    Das kann und muss man dem Bürger garantieren, indem man im Gesetz die missbräuchliche Nutzung der Vorratsdaten ausdrücklich unter eine empfindliche Strafe stellt und betroffenen Bürgern auch entsprechende Rechtsmittel einräumt. Der Bürger muss deshalb auch darüber informiert werden, dass er in Ermittlungen geraten ist und was mit seine Daten passiert/ist.

    Nichts anderes sagen auch das BVerfG und die EU-Richtlinie.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. November 2010
  5. SvenC

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Tja, und genau DAS geht nicht.
    Man kann keine Garantie abgeben darauf. Denn wo Daten sind, kann man damit Missbrauch betreiben bzw. aus Unwissenheit können die Daten ins Internet z.B. gelangen.
     
  6. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Aber genau das muss die Regierung sicherstellen, denn genau das ist die Forderung aus Artikel 17 der EU-Richtlinie und des BVerfG.

    Das Dilemma ist
    - einerseits das Vorhalten der Daten bei nichtstaatlichen Stellen, bei denen aufgrund der Datendiebstähle in der Vergangenheit nachweislich keine Datensicherheit garantiert werden kann und
    - andererseits die aus anderen Gesetzen hervorgehende Verpflichtung, auch Straftaten zu verfolgen bzw. Beweise auszuwerten, auf die man zufällig gestoßen ist.

    Es fehlt also offensichtlich
    - ein "Datentresor" an einer zentralen, staatlichen Stelle, die selbst keine Zugriffsbefugnis hat, sondern quasi nur einen Pförtner (vorstellbar wäre aber auch eine ausreichend starke Verschlüsselung der Vorratsdaten beim Provider und die Verwahrung des Schlüssels bei einem staatlichen Pförtner) und
    - an einem "Verwertungsverbot" von en passant gefundenen Beweisen (ohne dass für die Suche nach diesen Beweisen eine richterliche Anordnung vorliegt) nach amerikanischem Muster.

    Nichtsdestotrotz ist die "erkennbare Absicht" der Datenverwendung bzw. -auswertung keine grundsätzlich schlechte. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht allerdings mehr als dilettantisch.

    Das wird auch vom BVerfG so gesehen. Und über dessen Urteile musste ich noch nie den Kopf schütteln, sie waren für mich immer nachvollziehbar.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. November 2010
  7. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

  8. ach

    ach Guest

  9. Lechuk

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    sowas von häßlich

    Ein gutes hat das ganze aber, wenn Gutenberg und seine zukünftigen Söldner mit Maschinenpistolen auf deutschen U-Bahnhöfen stehen und die S-Bahn mit Flakabwehrtürmen bewacht, dann können sie ganz bestimmt nicht irgendwo in der Welt Opiumfelder bewachend den Frieden in Deutschland sicher stellen.
    Interessanter Gedanke.
     
  10. Lechuk

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Noch mehr solcher kaputten Gedanken und in Bayern werden bei Grenzübertritt Gummibären erschossen.