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Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 5. November 2010.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Eben dem hat das BVG ja einen Riegel vorgeschoben. Weder Demoteilnehmer noch "Dateiaustauscher" fallen unter die Prämisse "schwerste Kriminalität".

    Es wird daher auch zukünftig nicht möglich sein, solche Daten für solche "Lapalien" zu verwenden. Sie dürfen vor Gericht schlicht nicht anerkannt werden .
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Nicht von "schwerer Kriminalität" sondern von "schwerster".
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Die Norm, um die es aber im Urteil geht, ist die spezifische Gesetzesnorm. Und die war im ursprünglichen Gesetz (bewußt) zu schwammig. Sie muss aber eindeutig sein.

    Die Gewaltenteilung ist dagegen keine Norm. Sie ist ein rechtsstaatliches Prinzip.

    Oft wird es auch mißverstanden. Gewaltenteilung bedeutet eben nicht strikte Trennung der einzelnen Gewalten. Wäre das so, würde das Prinzip erst gar nicht funktionieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2010
  4. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Die Norm ist, dass für einen tiefgreifenden Eingriff in meine Grundrechte Freiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung ein Haftbefehl oder ein Durchsuchungsbefehl notwendig ist.

    Dass die Exekutive das Recht bekam, in bestimmten Situationen auch ohne die Judikative vorzugehen, macht dieses Recht nicht zur Norm, es bleibt die Ausnahme.

    Und nun setze das auf das Gesetz zur VDS um und schau mal nach, was die Judikative trotz Verletzung meiner Grundrechte noch zu tun gehabt hätte.


    Daneben ist freilich zum Beispiel die schwammige Definition "schwere" oder "schwerste Straftaten" auch eine Verletzung von Normen.

    Aber auf die wollte ich in meinem heutigen Beitrag nicht hinaus. Darüber habe ich schon früher geschrieben.
     
  5. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ich darf an das kürzlich Hartz4 Urteil des BVerfG und daran erinnern, mit welchen juristischen Wortspielchen und Winkelzügen danach so gehandelt wurde, dass kein Cent mehr als vorher fließen musste?

    Du weißt eben nicht, was der Gesetzgeber sich dieses Mal wieder einfallen lässt, um den oder die Riegel für ein verkorkstes VDS beiseite zu schrieben.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Das festzulegen ist ja nicht die Aufgabe des BVG, denn darüber hatte es ja nicht zu entscheiden.

    Sondern es hat jetzt Vorgaben gemacht, deren detaillierte Umsetzung nun beim Gesetzgeber liegt. Sollte er in diesem Punkt dann schludern, erst dann wird das BVG über diese spezifische Norm zu entscheiden haben (in letzter Instanz)
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Und? Dann laden das Ding eben so lange immer und immer wieder beim BVG, bis auch der letzte Hinterbänkler gemerkt hat, um was es geht.

    Bei der Brisanz und dem öffentlchen Interesse wird das auch sehr schnell gehen.

    Solange die Regelungen zu HartIV dem Urteil des BVG entsprechen ist es unerheblich, ob Hartz IVler jetzt mehr oder weniger bekommen.

    Die Vorgaben des BVG zur VDS sind jedenfalls unmißverständlich. Keine zentrale Speicherung. Zugriff nur bei schwerster Kriminalität und nur durch zuständige Behörden bei konkretem Verdacht
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ja genau:)

     
  9. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Zugriff auf die Daten nur im Einzelfall, bei ausreichendem Verdacht auf eine schwerste Straftat und auch dann nur mit richterlichem Befehl. Nur bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise auch ohne Richter.

    Das ist die Norm.

    Für den, der es lesen kann, war das Urteil eine Watschen für den Gesetzgeber.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Was anderes hab ich doch gar nicht geschrieben? :confused:

    Das ist keine Norm (= Gesetz), das ist die Vorgabe des Urteils, die der Gesetzgeber nun in eine Norm umzusetzen hat (wenn er will)

    Mit dem rechtlichen Begriff "Norm" scheinst du Probleme zu haben ;)

    Ja und ganz sicher war das Urteil eine kräftige Watschn für den Gesetzgeber. Eher sogar zwei kräftige ;) Gott sei Dank, denn ein Freund dieser Regelung bin ich auch nicht, auch wenn Du was anderes vermutest.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2010