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Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 5. November 2010.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Jo, jetzt wird es peinlich, aber für dich.

    Unterscheide bitte gesetzliche Normen und die Folgen bei Zuwiderhandlung.

    Zwei paar Schuhe.

    Ach hat sich auf Art. 114 Abs. 4 AEUV berufen. Der gilt für Schweden genau so wie für Deutschland. Wäre der anwendbar, hätte man Schweden nicht verurteilen können.

    Das ist die Faktenlage. Und auf nichts anderes hab ich hingewiesen.

    Unwidersprochen hat Schweden keine Strafe bekommen, hätten sie aber bekommen können.
     
  2. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Hättest du richtig gelesen, wurde die Rechtslage nicht als Faktum deklariert, im Gegensatz zu deiner besserwisserischen Art, dass die Rechtslage fest und gültig sei. Die Rechtslage ist so lange nicht geklärt, bis ein höchstrichterliches Urteil ergeht. Das solltest du dir hinter die Ohren schreiben;)

    Eine VDS ist nicht per se rechtsstaatlich oder Menschenrechtskornform, da kann sich Europa auf den Kopf stellen ...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. November 2010
  3. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Wohin die Reise geht, sieht man hieran:

     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. November 2010
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Och, ach, hab ich:


    Das ist Fakt, ein besserwisserischer von Dir sogar. Und ein falscher noch hinzu.

    q. e. d.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2010
  5. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Leute, nicht aufregen.

    Was immer auch in einem VDS steht ... Solange das Gesetz nicht mit dem GG vereinbar ist, muss die EU Richtlinie nicht umgesetzt werden.

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF

    (17) Die Mitgliedstaaten müssen gesetzgeberische Maßnahmen
    ergreifen, um sicherzustellen, dass die gemäß dieser Richtlinie
    auf Vorrat gespeicherten Daten nur in Übereinstimmung
    mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und
    unter vollständiger Achtung der Grundrechte der betroffenen
    Personen
    an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben
    werden.

    Dann mach ich mir halt mit dem Gesetz zur VDS eine passende innerstaatliche Rechtsvorschrift und missachte einfach die Grundrechte ... geht nicht ... darf nicht!

    ---

    Die Vorratsdatenspeicherung soll abschreckend wirken und die Strafverfolgung erleichtern. Das ist erklärtes Ziel der EU Richtlinie, die es umzusetzen gilt, soweit Grundrechte dabei nicht eingeschränkt werden.

    Nun vertritt der eine oder andere die Meinung, dies sei kein Problem, denn das Strafgesetz soll ja auch abschreckend wirken.

    Das Problem ist, dass wir für das, was die EU will, bereits drei Gesetze haben. So kurz wie möglich ausgedrückt:

    - Im Strafgesetzbuch legt die Legislative fest, welche Handlungen bei Strafe verboten sind, sprich was Straftaten sind.
    - Das Polizeigesetz gibt die Mittel und Wege für die Exekutive zur Verhütung von Straftaten vor.
    - Die Strafprozessordnung gibt die Mittel und Wege für die Judikative zur Verfolgung begangener Straftaten vor.

    Wozu gehört das dann zusammengefasst in ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung?

    Ehrlich gesagt? Ich habe keine Ahnung. Oder anders ausgedrückt ...

    Das Gesetz zur VDS darf kein Katalog für neue Straftaten sein, die das Strafgesetzbuch nicht kennt. Das Gesetz darf eigentlich nichts anderes sein, als neue Mittel und Methoden für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung einzuführen.

    Dazu bedarf es im Grunde genommen nur einer entsprechenden Anpassung/Ergänzung der Polizeigesetze und der Strafprozessordnung.

    Genau das hat man nicht gemacht.

    Stattdessen hatte man ein Gesetz geschaffen, das jeder möglichen, staatlichen Stelle den uneingeschränkten Zugriff für alle Eventualitäten erlaubt.



    Und seien wir ehrlich.

    Ziel sollte es doch einerseits sein, das Verabreden zu schwersten Straftaten über diese Kommunikationswege zu unterbinden oder wenigstens zu erschweren. Wer die Warnung "Passt auf, wir protokollieren alles mit, was ihr tut." für ein wirksames Mittel hält, um bei Straftätern dieses Ziel zu erreichen, der hat nicht alle Tassen im Schrank.

    Denn man kann mit alten Verbindungsdaten - ohne auch die Beteiligten und den Inhalt der Kommunikation zu kennen - nichts, aber auch garnichts beweisen. Alte Verbindungsdaten taugen bestenfalls als Indiz für eine längst vergangene Kommunikation zwischen zwei Geräten.

    Spätestens dann, wenn man sich mit der strafprozessrechtlichen Relevanz der Begriffe Indizien vs. Beweise befasst, müsste dann eigentlich so ziemlich jedem ein Licht aufleuchten.

    Wenn du für den 12.05.2010 in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr kein Alibi hast, muss das Gericht aufgrund der Verbindungsdaten deines Mobiltelefons mit der Rufnummer 08159458455 davon ausgehen, dass du an der gewalttätigen Demo vor dem Stuttgarter Bahnhof teilgenommen hast.

    Mit dem Zusammenspiel von Speicherzeitraum und Verjährungsfristen hab ich mich dann schon garnicht mehr befasst.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. November 2010
  6. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Genial:)
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    @ Nabelschnur: Die VDS ist aber nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Das hat das BVG auch eindeutig bestätigt. Nur in der von der Regierung gewünschten Form ist sie nicht haltbar.

    Selbst die Spielregeln hat das BVG festgelegt: dezentrale Speicherung, Zugriff nur bei Schwerstkriminalität, nur durch entsprechende Behörden.

    Also nichts mit Stuttgart 21...

    (17) Die Mitgliedstaaten müssen gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen
    ...

    Einfach aussitzen ist eben nicht möglich, sonst bekommt auch D ein Verfahren an den Hals. rein juristisch gesehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2010
  8. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Lies noch mal das Urteil des BVerfG (ein paar Seiten zurück hab ich's verlinkt). Die Ausgestaltung muss normengerecht sein.

    Ich bin kein Jurist, aber auch kein Laie. Ich weiß, was Normen sind. Gewaltenteilung. Die stehen da oben: StGB (was ist verboten), Polizeigesetze (wie kann ich verhindern) und StPO (wie darf ich verfolgen).

    Ein viertes Gesetz, das Kompetenzen aus allen drei bestehenden Normen enthält und zusätzlich in Grundrechte eingreift, die nach den drei bestehenden Normen nicht zulässig wären, ist nach meiner unmaßgeblichen Meinung und - wenn ich das BVerfG richtig verstehe - auch nach dessen Meinung nicht verfassungsgemäß.

    Und lies auch nochmal Artikel 17 der EU-Richtlinie. Ich hab's fett gemacht, was der Mitgliedsstaat nicht machen darf, um die Richtlinie umzusetzen.

    Aber das Wichtigste ist immer noch das da, weshalb "ich als Bürger" insgesamt kein Freund der VDS bin:

    Wenn du für den 12.05.2010 in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr kein Alibi hast, muss das Gericht aufgrund der Verbindungsdaten deines Mobiltelefons mit der Rufnummer 08159458455 davon ausgehen, dass du an der gewalttätigen Demo vor dem Stuttgarter Bahnhof teilgenommen hast.

    Das macht jeden der 80 Mio. Bürger zu Verdächtigen. Egal wegen was. Und wenn ich auch nur eine Zigraettenkippe fallen lies.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. November 2010
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Naja.

    Genau genommen spricht das BVG von "Normenklarheit".

    Beispiel:
    Das Bundesverfassungsgericht


    Damit ist gemeint, dass die betreffende Norm eindeutig bestimmt und klar formuliert sein muss

    Normenklarheit ? Wikipedia
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2010
  10. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Aber genau das ist es doch nicht, wenn es zum einen von "schweren Straftaten" spricht, ohne genau zu sagen, welche nach StGB gemeint sind.

    Ist auch nicht, wenn darin die Organe der Exekutive und Judikative nicht namentlich genannt werden und damit Zuständigkeiten und Kompetenzen vage bleiben sollen.

    Die Norm bei uns ist die Gewaltenteilung.

    Das alte VDS hatte das gleiche Ziel wie die Überlegungen, das Militär für die innere Sicherheit einzusetzen.

    Wer für was zuständig ist, soll verschwimmen.