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"Terror": ARD macht Publikum zum interaktiven Richter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Oktober 2016.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ist bei Mord aber zwingend lebenslänglich (Mordmerkmal: "gemeingefährliches Mittel"). Die Frage ist aber, ob man den "übergesetzlichen Notstand" trotzdem als Strafmilderungsgrund anerkennt.
     
  2. eumel77

    eumel77 Guest

    Weiß nicht, ob man hier zwingend die juristischen Konsequenzen diskutieren sollte. Wir sind doch alle keine Juristen - zumindest die meisten hier. Heraus kommen dadurch eh die üblichen Stammtisch-Geschichten.

    Zurück zum Thema: Dass Zuschauer über den Ausgang einer Sendung entscheiden sollen, ist ja nicht neu und auch dieser Versuch wirkt, wie aus der Zeit 70er oder 80er Jahre) gefallen. Ein Überbleibsel der analogen Welt und der Versuch der Transformation in die digitale Welt...
     
  3. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Ich vermute mal, dass das heute Abend während der Sendung auch nicht anders sein wird.
    Dennoch muss es ja wohl erlaubt sein über die juristischen Konsequenzen zu diskutieren, wenn man als Zuschauer das Urteil schuldig oder nicht schuldig fällen soll.
    Eine entsprechende Diskussion ist ja von den Machern des Films gerade erwünscht.
     
  4. Mario789

    Mario789 Silber Member

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    Ich würde zwei Sachen machen.

    Mindeststrafe wegen Totschlags wegen der getöteten so sind nun mal die Gesetzte, und danach das Bundesverdienstkreuz wegen der Rettung der anderen Menschen da die Rettung die für mich einzige menschliche Reaktion ist.
     
  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Mir stellt sich die Frage, warum das Stadion nicht geräumt wurde.
    Wenn man bei Liveübertragungen sieht wie schnell sich die Tribünen nach einem Spiel leeren, sollte doch eigentlich halbwegs genug dazu Zeit sein, wenn sowas passiert.
    Bin mal gespannt wie die das heute Abend erklären.
     
    Mario789 gefällt das.
  6. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Ich plädiere für die rechtliche Anwendung des finalen Rettungsschusses und würde die Entscheidung nicht auf das kleinste Glied der Kette - hier den Piloten - beschränkt wissen wollen.
    Es gibt halt immer Präzedenzfälle, die es vorher so nicht gegeben hat. Man sollte sich in Zukunft für derartige und nicht mehr ganz auszuschließende Fälle rechtlich wappnen.

    Formales Recht hat darüber hinaus oft nichts mit Gerechitgkeit zu tun. Das Empfinden der überwiegenden Zahl der Zuschauer spricht auch klar für sich.
    Juristisches Recht, welches einem unbedarften Menschen erst im vierten Anlauf vermittelt werden kann, ist in meinen Augen das Papier nicht wert, worauf es geschrieben steht.
     
  7. Lt_Spock

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    Ich sags mal mit einem Zitat von Spock:

    Der Pilot hat ethisch und moralisch richtig gehandelt. 164 Menschenleben stehen in keinem Verhältnis zu 70.000.

    deswegen geht es heute Abend mit Penny Dreadful weiter und die nachfolgende Diskussion hier ist sowieso viel lustiger:)
     
    grummelzack und Mario789 gefällt das.
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Es gibt ja einen Gott-sei-Dank-nur-Fast-Präzedenzfall von den Olympischen Spielen in München, wo Verteidigungsminister Leber beinahe einmal den Abschuss einer Maschine befohlen hätte:

    Münchens 11. September: Minuten vor dem Abschuss - SPIEGEL ONLINE
     
  9. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    Scheinbar stimmt jedes Land für sich ab - bzw. die Ergebnisse werden nicht addiert. Scheint daher so zu sein, als dass beide Schlußversionen zu sehen sein könnten - je nachdem wie das Land abstimmt. Ich hab meinen Receiver sicherheitshalber schon für ORF2, SRF2 und ARD programmiert...
     
  10. moznov

    moznov Guest

    Werde mir das ebenfalls heute ansehen, mir stellt sich nämlich die Frage, und hoffe , das wird dann geklärt,
    ob das Leben der Flugzeuginsassen zu 100 % gefährdet war, oder ob nur eine kleine Chance bestand, den Einschlag in das Ziel, welches nun geräumt oder teilgeräumt oder voll, zu verhindern, möglicherweise auch, weil der / die Täter Abstand hätten nehmen können.
    Wenn der mögliche Einschlag definitiv feststand , wäre das Leben der Passagiere ohnehin geopfert worden , und dann wäre ich auf Seiten derjenigen, die den Abschuss befürworten.