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Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von schnappdidudeld, 28. März 2008.

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Irrtum, wie schon erwähnt.

    "Es wird empfohlen .......nicht schneller als....."
    Die Richtgeschwindigkeit stellt ein Maximum dar. Allerdings nur ein empfohlenes.

    http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvo_ausnahmeverordnung.php?vo=richtgeschwindigkeit
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    @Donn: [​IMG]

    Schon wieder vergessen? ;)
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Wie Du selbst schriebst, es handelt sich um eine Empfehlung.
    UND man sollte nicht erheblich langsamer fahren, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, bzw. auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit vorsieht.

    Denn auch deutliches "zu-langsam-Fahren" kann zu einer Mithaftung führen.

    http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/3019/

    Donn
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Verdammt, irgendwas war da doch noch....;)
    Naja, ich gelobe Besserung.

    Allerdings erst ab dem nächsten Post. :LOL:

    Donn
     
  5. AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Der Begriff "Richtgeschwindigkeit" bezeichnet in diesem Fall eindeutig ein (empfohlenes) Maximum.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. April 2008
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Der verlinkte Bericht nebst Gerichtsurteil zeigt deutlich, dass eine Mithaftung auch für Verkehrsteilnehmer gilt, welche die Richtgeschwindigkeit massiv unterschreiten. Die Verordnung mag aus Deiner Sicht textlich eindeutig sein, die Rechtsprechung legt dies aber sowohl für Über- als auch Unterschreitung anders aus.

    Ein Eiertanz ist es, dies zu bestreiten. :winken:

    Donn
     
  7. AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Darum ging es nicht.

    Eiertanz ist die Differenz deiner persönlichen Deutung "Richtgeschwindigkeit"
    ("Nein, Richtgeschwindigkeit heißt Richtgeschwindigkeit. Weder Max- noch Minimum sind hierbei die Grundlage.")
    zur definierten Bestimmung in dem hier diskutierten Zusammenhang.
    (Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen)

    " nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit)"

    Damit wird ein Maximum festgelegt. Eindeutig.
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Das sieht die Rechtsprechung eben anders. Siehe verlinkter Bericht nebst Gerichtsurteil.

    Rein textlich gebe ich Dir Recht und revidiere meine Aussage und entschuldige mich in höchstem Maße für meine Fehlinterpretation. Rein inhaltlich habe ich nachwievor Recht und Du nicht. :winken:

    Die Richtgeschwindigkeit ist nach derzeitiger Rechtsprechung sowohl maßgeblich für Unter- als auch Überschreitung.

    Donn
     
  9. AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Gerichtsurteile sind fallabhängig. Sie ändern weder etwas am Wortlaut der genannten Verordnung und deren inhaltlicher Bedeutung, noch stellen sie die grundsätzliche Bedeutung in Frage.

    Das zu langsame Fahren auf der Autobahn und dessen Folgen haben mit der Richtgeschwindigkeit nur sehr bedingt zu tun.

    HIER
    nochmal exklusiv zum Nachlesen und Verinnerlichen der simplen Gegebenheiten.:D
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Dann lies den Bericht einfach nochmal.
    In der Begründung steht nur, dass die Fahrerin mit 60 km/h in dieser konkreten Situation zu langsam unterwegs war, womit der auffahrende Autofahrer nicht rechnen konnte -- und nicht, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit unterschritten hätte. Deshalb hat sie eine Teilschuld von 50% zugesprochen bekommen.

    Ansonsten würde ja auch jeder LKW und jeder PKW hinter einem LKW ordnungswidrig handeln, weil er ja weit unter der Richtgeschwindigkeit fährt.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2008