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Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von schnappdidudeld, 28. März 2008.

  1. Malganis

    Malganis Guest

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Führerschein freiwillig abgeben, aber schleunigst! Solch eine Arroganz hat auf der Straße nix zu suchen.
     
  2. Malganis

    Malganis Guest

    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Edit: Doppelpost
     
  3. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Da hast du nur zum Teil recht. Klick
    Nach Überzeugung des Gerichts ist es unbestritten, dass den Fahrer des langsameren Fahrzeuges das überwiegende Verschulden an dem Unfall trifft. Doch weil der Kläger erheblich schneller als mit der empfohlenen Richtgeschwindigkeit unterwegs war, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen...... Die von der gegnerischen Versicherung in Abzug gebrachte Quote hielt das Gericht allerdings für zu hoch. Der BMW-Fahrer muss so nur noch 20 anstatt 30 Prozent seines Schadens selber zahlen.


    Also die überwiegende Schuld trägt der Ausscherende. Ein Restrisiko bleibt immer. Mein Auto ist indes nicht Vollkasko versichert. Wenn ich in der Stadt einen Unfall baue, was weitaus schneller passieren kann als auf einer gut ausgebauten Autobahn muss ich meinen Schaden auch selber zahlen, wenn ich schuld bin.
     
  4. AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Na klar. Wer sonst?
     
  5. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    wenn du mit 200 auf der autobahn jemanden hinten drauf donnerst, dürfte die Vollkasko das kleinstens problem sein...
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Ich weiß das, aber eben auch, dass es grundsätzlich nicht verboten ist schneller als Richtigeschwindigkeit zu fahren. Letztlich ging es um die Definition "Schleicher". Und das sind PKW-Fahrer, die sich nicht an die Richtgeschwindigkeit halten, welche per VERORDNUNG empfohlen wird.

    Im übrigen trägt man nur dann eine Mithaftung (25%) bei Verkehrsunfällen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Unfall bei Richtgeschwindigkeit auch passiert wäre.

    Donn
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Wie kommst Du darauf, daß sich "Schleicher" nicht an die empfohlene Höchstgeschwindigkeit halten?
     
  8. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010


    Richtgeschwindigkeit bedeutet "empfohlene Höchstgeschwindigkeit" und nicht, was ein verbreiteter Irrtum ist, "empfohlene Mindestgeschwindigkeit"!
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. April 2008
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Jo. Da aber in Deutschland außerorts das Rechtsfahrgebot besteht und man nur mit erheblich höherer Geschwindigkeit überholen darf, erübrigt sich das in der Regel.
    Wer mit "Richtigeschwindigkeit" 130 km/h links ein 120 km/h schnelles Fahrzeug überholt, handelt daher eigentlich ordnungswidrig.

    Hat man ja oft, dass die linke Spur von einem Kleinwagen "blockiert" wird, der es kaum schafft, an den anderen Fahrzeugen vorbei zu ziehen.

    Gag
     
  10. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Richtig, überholen. Ich denke nicht, daß das für die links-fahrend(-links-blinkenden) Knallfrösche zutrifft.

    Weshalb ist das ordnungswidrig und was bedeutet "erheblich höherer Geschwindigkeit"?