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Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Mai 2013.

  1. didi878

    didi878 Junior Member

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Was kosten denn 300 Gigabyte im Monat für die Anbieter ? so ca 2,5 Euro !?
    Ich glaube kaum das alle Anbieter auf 75 GB pro Monat drosseln werden.. Man
    kann mehr verdienen wenn man Kunden von der Telekom übernimmt.
     
  2. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Naja, eigentlich würde es eben so laufen. Kunde nutzt sein Sonderkündigungsrecht und fertig. :D Keine Ahnung, wie das bei der Drosselkom ist, aber bei 1&1 wurden mir geänderte AGB immer per Post und per Mail zugeschickt. Im Kundencenter war außerdem auch noch eine Mitteilung diesbezüglich zu finden. Ich gehe insofern davon aus, dass neue AGB auch bei der Drosselkom zumindest per Post verschickt werden.
    Das was du beschrieben hast, macht letztendlich auch nur derjenige, der vorallem die entsprechenden Nerven und nötige Ausdauer hat. Vielleicht läßt es die Drosselkom ja doch mal darauf ankommen. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2013
  3. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Und nicht nur diese Konzepte!

    Was ist mit Mediatheken, Digitalen Spielen, Filmen und
    Musik die die Medienindustrie auf Grund der sehr niedrigen
    Vertriebskosten (keine Datenträger, keine Vorratshaltung,
    kein Logistikkosten für den Versand, keine Verpackungs
    und Druckkosten) pushen will.

    Wie soll das laufen wenn z.b ein HD Film locker 5-10
    GB hat und die Kunden möchten ein paar Filme kaufen
    oder leihen?

    Die Telekom betätigt sich hier als Technologiebremse
    und wenn die Konkurrenz clever ist benutzt sie
    diese Chance zu einem Generalangriff!
     
  4. joegillis

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Die Telekom hat schon genügend Juristen um die die AGBs entsprechend auf Konformität mit dem BGB überprüfen.
    Der Beweis des Zugangs der AGB-Änderung liegt zwar bei der Telekom, aber wenn sich beispielsweise ein Hinweis auf einer Telefonrechnung findet oder ähnliches (z.B. Wegfall Analoganschluss - Zugang IP Anschluss; was ja bis 2016 der Fall sein soll) wird es schwierig für den Kunden zu erklären, dass er von "nichts" gewusst hat.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    EINSPRUCH, du hast den Upload vergessen!

    Der Traffic wird begrenzt, nicht nur der Download Traffic ;)
     
  6. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Stimmt, aber das ändert jetzt nicht soooo viel. Wie schon gesagt, theoretischer Wert.
     
  7. Frankieboy

    Frankieboy Platin Member

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Datendrosselung hin oder her, mit einem VDSL 50 Anschluß der Telekom ruckeln Youtube Videos in Full HD 1080 schon seit der Einführung von HD Videos bei Youtube.

    Dieser Zustand ist von der Telekom nie verbessert worden. Beim Nachbarn mit Vodafone DSL 6000 Anschluß ruckeln dieselben Videos nicht.

    Anderer Datentraffic ist mit dem VDSL 50 Anschluß von der Telekom dagegen sauschnell, z. B. Downloads für Windows Patches von den Microsoft Servern.

    Fakt ist, schon heute (und seit Jahren vorher) gibt es eine Daten-Bremse zwischen Google und Telekom, was die Youtube Videos in HD angeht. Woran auch immer das liegt.... :(
     
  8. joegillis

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Die erste Abmahnung scheint die Telekom schon bekommen zu haben:
    http://www.vz-nrw.de/verbraucherzen...klauseln-ab--flaterate-drosselung-unzulaessig
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    http://www.ra-k*o*t*z.de/internetzugang.htm
    Sterne weg, weil böses Schimpfwort so denn auch der RA so sich nennt.

    http://www.heise.de/newsticker/meld...erungen-von-T-Online-rechtswidrig-109526.html

    AT
    http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews[pointer]=4&tx_ttnews[tt_news]=2505&tx_ttnews[backPid]=171&cHash=e49ebcaf934366da78abab4d7b94838b
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2013
  10. joegillis

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Hier ging es um eine Vertragsänderung per Email gilt nicht für Vertragsänderung per Brief.

    Die Österreicher haben andere Gesetze.

    Aber mal als Gegenbeispiel:
    Vertragsanpassung 2007 bei KDG - selbe Methode, keiner hat dagegen geklagt:
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...tschland-preiserhoehung-mit-treueangebot.html