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Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Mai 2013.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Na seine. Kann ich aber verstehen, wenn er täglich 10 Gigabyte an US Sex Filmchen konsumiert. Aber wenigstens hat er dann drei Wochen Zeit um seine Leitung abzukühlen. :)
     
  2. didi878

    didi878 Junior Member

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    10 Gigabyte, das sind jetzt allerdings nicht 12 Stunden Videos, sondern eher zusammen
    20 Minuten :)
     
  3. arkona53

    arkona53 Guest

    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Aha, mal wieder etwas Werbung für Deine Hetzartikel eingestreut.....
     
  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Für alle die es interessiert was man mit 75 GB so anfangen kann:

    Rechnerisch braucht man bei einem 16 Mbit/s Anschluss also 11 Stunden 11 Minuten und 5 Sekunden um das 75 GB Volumen leer zu bekommen:

    75 GB = 76800 MB = 78643200 kb = 80530636800 bytes = 644245094400 bit

    entspricht also:

    644245094400 bit / 16000000bit pro Sekunde = 40265 Sekunden

    Mal abgesehen, davon, dass man nicht weiss, wie die Telekom den Datenratentaschenrechner ansetzt (Brutto, Netto oder irgendwas dazwischen) und natürlich nicht jeder 16 Mbit/s bekommt…

    Auf gut Deutsch: Nach etwas über 11 Stunden Vollast ist das Volumen aufgebraucht. :winken:
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Durch Schweigen würde die neue AGB aber nicht wirksam.
    Nur durch explizite Zustimmung des Telekom Kunden. :winken:
     
  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Doch, da der Kunde bei Vertragsschluss ja schon den alten AGB zugestimmt hat, welche die entsprechende Klausel enthalten. ;)

     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2013
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Nun was in der AGB steht, muss nicht dem BGB entsprechen.
    Und mal davon abgesehen, den Zugang der AGB Änderung müsste dann immer noch die Telekom beweisen.
     
  8. MuddyWaters

    MuddyWaters Board Ikone

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Fragt sich nur ob eine Kündigung etwas bringt.Es würde mich nicht wundern wenn in ein paar Jahren die anderen Anbieter auch nachziehen.Dann kräht kein Hahn und keine Henne mehr,weil die das der Telekom nachmachen.
     
  9. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Sofern man es auf einen Prozeß ankommen lassen möchte, kann das durchaus möglich sein. Die Frage ist, ob es ein unmittelbar Betroffener darauf ankommen läßt, diesbezüglich Klarheit zu schaffen. Wahrscheinlich eher nicht.
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Telekom: Volumengrenze binnen fünf Jahren auch für Altkunden

    Leider besitzt niemand eine Kugel um zu wissen was die Zukunft bringt. :winken:
    Trotz dessen ist die Telekom unattraktiver, selbst wenn Drosseln in Zukunft gang und gäbe wären.

    Aber solche Konzepte wie Cloud oder Always Online Games sind dann nicht mehr durchsetzbar.
    Eigentlich würde es so laufen.

    Telekom : Hallo Kunde ; hier neue schlechtere Bedingungen du hast 6 Wochen Zeit zu widersprechen ,bzw. zu kündigen.
    Kunde: reagiert nicht
    Kunde: merkt das eine Drossel ihn betrifft und reklamiert
    Telekom: ätsch bätschi du hast nicht widersprochen somit wirksam
    Kunde: mahnt die Telekom zur Herstellung des alten Zustandes mit Fristsetzung von 2 Wochen
    Telekom: reagiert nicht
    Kunde: kündigt außerordentlich und stellt Zahlungen ein
    Telekom: mahnt, droht erstellt Mahnbescheid
    Kunde: widerspricht MB
    Jetzt müsste die Telekom den Kunden auf Zahlung verklagen.....das würde diese aber kaum...
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2013