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Telekom-TV-Chef zum WM-Deal: „Dimension, die es so noch nie gab“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2025.

  1. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Nur Streaming ist vom Staatsvertrag garantiert so nicht vorgesehen. Es müssen schon ÖR oder frei empfangbare Private auf den üblichen Empfangswegen sein.
     
  2. Psychodad110

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    Das ist nicht richtig. Wo steht das?
    Es muss frei empfangbar sein. Das kann auch Youtube oder sonstwas sein.
    Ein Großteil der Bevölkerung muss es erreichen können. Es kann nicht auf jedes Einzelschicksal Rücksicht genommen werden, auch wenn der öR das gern hätte, um so seine Existenz weiter zu begründen.

    Klar ist es schade, wenn Personen ohne vernünftige Internet außen vor sind, aber auch hier gibt es sicherlich Abhilfe.

    Oder anders...

    definiere bitte "üblichen Empfangswegen"

    Was ist üblich?
    Bitte nicht Deine Meinung, sondern die offiziele, am besten die Legaldefinition.
     
    Berliner gefällt das.
  3. yra

    yra Senior Member

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    ChatGPT sagt:

    Kriterien für eine unzureichende Verbreitung:
    • Marktverbreitung: Wird die App nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung genutzt? (z. B. <10–20 %)

    • Zugänglichkeit: Ist die App nur auf bestimmten Geräten verfügbar (z. B. nur auf Telekom-Routern oder Smart-TVs bestimmter Hersteller)?

    • Kostenpflicht: Muss man ein Abo (z. B. MagentaTV) oder ein kostenpflichtiges Endgerät erwerben?

    • Technische Barrieren: Ist für die Nutzung spezielles technisches Wissen oder Einrichtung erforderlich?

    Die wichtigsten Faktoren zur Einordnung:
    Nutzerreichweite / Marktdurchdringung Wie viele Haushalte nutzen die App regelmäßig? (5 %, 20 %, 50 % …)
    Technische Erreichbarkeit Ist die App auf vielen Plattformen nutzbar? (Smartphones, Smart-TVs, Browser, Konsolen etc.)
    Zugangshürden Ist sie kostenlos, ohne Registrierung, ohne Abo nutzbar?
    Ausschließlichkeit Wird ein Ereignis nur über diese App übertragen? Gibt es Alternativen?


    In der Praxis würden Apps mit <10–20 % Marktdurchdringung, Zugangsbarrieren oder Hardwarebindung als „Nischenlösung“ gelten.
     
  4. Psychodad110

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    @yra

    Es gibt hier aber um die rechtliche Definition. ChatGPT interessiert da überhaupt niemanden.
    Genau aus diesem Grund sprach ich von der "Legaldefinition", der Definition, die im entsprechenden Gesetzt, der entsprechenden Verordnung niedergeschrieben ist.
    Nur diese zählt.
    Sollte es diese nicht geben, muss man in der Rechtsprechung bzw. den Rechtskommentaren nachschauen. ChatGPT kommt hier nicht zur Anwendung.
     
  5. Space_2063

    Space_2063 Senior Member

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    Ich hatte das zwar schonmal im ersten Thread zum gleichen Thema geschrieben ... nicht alle in Deutschland lebenden, GEZ- und Steuerzahlenden Bürger, sind technisch in der Lage, überhaupt einen Stream zum empfangen (weder DSL, Glasfaser noch Kabelanschluss möglich).

    Bitte nicht immer von der eigenen Infrastruktur auf andere schliessen.

    Die Telekom hat, im Gegensatz zu den öRR, Sky, DAZN und dem Werbefernsehen keinerlei DVB Präsenz. Damit sind viele Bürger aktiv ausgeschlossen. Eine 5G Abdeckung, die möglicherweise vorhanden wäre, bedingt zusätzliche Kosten, die dem Bürger nicht zumutbar sind. Jetzt könnte man zwar argumentieren, die Telekom bietet bei solchen Events immer Freivolumen an. Stimmt sogar, aber alleine ich (und ich bin bestimmt kein Maßstab) kenne genügend Ecken in D, an denen von der Telekom weder 4G noch 5G Empfang möglich ist.

    PS: Bestimmt kommt jetzt jemand mit Elons Satelliten um die Ecke ;)
     
  6. Treibstoff

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    ...nicht alle in Deutschland lebenden... weder DVB-T (besonders Private), noch DVB-C, noch DVB-S dürfte häufiger sein, als kein Internet.
    DVB-T Vefügbarkeit ist nun wirklich nicht überall gegeben, besonders, wenn man keine Terrestrische Dachantenne hat.
    DVB-C -das ist jetzt vielleicht für manchen überraschend - ist längst nicht überall je ausgebaut worden.
    DVB-S - die bekannten Probleme mit Vermietern oder schlicht der falschen Hausseite.
    Klar die Schnittmenge (kein DVB-C im Dorf UND kein DVB-S in der Stadt möglich) ist kleiner.
    Aber dann ist ja Internet auch keine technische Hürde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2025
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Na und?

    §13 Medienstaatsvertrag zu Großereignissen im (allgemein zugänglichen) FreeTV

    "Als allgemein zugängliches Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr als zwei Drittel der Haushalte tatsächlich empfangbar ist."

    2024 hatten 93% der deutschen Haushalte einen Internetzugang, Eure Statistiken aus 1998 sind hier völlig fehl am Platze. YouTube oder die Magenta App erfüllt 100% den Medienstaatsvertrag.
     
  8. Space_2063

    Space_2063 Senior Member

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    Schreibt der, dessen Name auf einen Wohnort hindeutet. Scheinbar kannst du dir nicht vorstellen, dass es in D Haushalte in Gegenden gibt, die (um dich zu zitieren) den gleichen Internet Zugang wie 1998 besitzen. Weil nichts investiert wird. In Ballungszentren hast du Auswahl an mehreren Anbietern. Toll. Auf dem Land schaut das komplett anders aus.

    Ich zähle mich zu den glücklichen, die einen Kabelanschluss haben. Die Telekom hat vor 3 Jahren im Rahmen des staatlichen Förderprogramms auch beim uns im Ort Glasfaser verlegt. Mit fettem Werbeanzeigen. Aber nur an der Hauptstrasse, parallel zu den existierenden Kabelleitungen. Einen neuen rosa Kasten hingestellt, hier liegt "die Zukunft".

    Keine einzige Nebenstrasse wurde angeschlossen - laut Gemeinderat hat die Telekom das mangels Interesse abgelehnt. Heisst in der Praxis - 80% im Ort haben weiterhin effektiv bis zu 3 Mbit/s über Schwarz-Schilling Kupferkabel. Zählt das zu der 93% Propaganda, die einen Internetzugang haben ?

    Ist auch eine typische Aussage, von jemanden, der in der Stadt wohnt. Auf dem Land kein Thema.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die 7% sind völlig wurscht. Deine Einzelfälle interessieren niemanden. 93% können Internetfernsehen empfangen, 66% sind laut Medienstaatsvertrag notwendig. Damit die Reichweitenanforderung um Längen übertroffen. Und auch für deine letzte Rettung, der Bandbreite, muss ich dich enttäuschen. 68% der Haushalte verfügen über Anschlüsse mit 1.000MBit.
     
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  10. Treibstoff

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    Und wenn es so wäre? Würde das nicht zählen?
    Ich wohne in einem winzigen Dorf. Natürlich wurde hier nie TV-Kabel verlegt, aber bereits seit 2016 ist FTTH aktiv. Natürlich nicht von der Telekom. Wir haben auch eine Satschüssel. Würde ich aber nicht mehr neu installieren.