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Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Juni 2010.

  1. Braystel

    Braystel Senior Member

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Es ist ja nun wirklich schon zur genüge bewiesen worden das ein IP kein beweis ist.
    Wenn überhaupt ein Indiz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2010
  2. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Ausreichend, dass es von diesem oder jenem Anschluss aus erfolgte. Danach gehts weiter.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Ich weis immernoch incht was für Dienste Du meinst.
    Bei Telefon braucht man keine IP!
     
  4. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Mein Gott Walter, mir war ja bekannt, dass du gern den dummen Querulanten spielst, aber irgendwann reichts wirklich.

    Es gibt Dutzende Webseiten auf denen du mit deiner Telefonrechnung bezahlen könntest. Angefangen bei Music- und Videoload und anderen Telekom eigenen Diensten und hört bei externen Dienstleistern auf, die T-Pay verwenden.

    Nur als EIN Beispiel.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Nicht jeder ist hier so oberschlau wie Du.
    Die von Dir beannten Dienste sind ja nicht jedem bekannt denn nicht jeder nutzt auch einen T-Online Anschluss.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Du weißt aber, dass mit Benutzerkennung die Anschlußkennung, die Teilnehmernummer, der Mitbenutzer und bei T-DSL Wählverbindungen zusätzlich "@t-online.de" gemeint ist; oder?
    Und jetzt erkläre mir mal, wie du dich von jedem Internetanschluß der Welt aus einloggen willst. Ich bin gespannt!
     
  7. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Junge, lern lesen. Ich sagte, du kannst mit deiner T-Online-ID von jedem Internetanschluss der Welt aus einkaufen und bezahlen.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Und das geht eben nicht! Oder willst du mir weismachen, dass du dich mit deiner Benutzerkennung von T-Online in, z.B., einem Internetkaffee in Kalkutta einloggen kannst?
    Ich glaube, du verwechselst da etwas!
     
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Ne er verwechselt da gar nichts ;).

    Der Netzausweis funktioniert auch in Timbuktu in einem Internetcafe mit 56 k Modem ;).
    Und dort loggt man sich nun entweder mit der email adresse ein, die man sich eingestellt hat, oder eben mit der T-Online Nummer ;).

    Dafür muss man nicht über den eigenen Anschluss surfen. Nur wenn man automatisch eingeloggt werden will.
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Dann erklär mir doch mal, wie der "Netzausweis" von T-Online funktionieren soll, wenn das Internetcafe in Timbuktu einen, z.B., Versatel Anschluss hat.