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Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. März 2014.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    ... wie schon erwähnt: TK Dienste über TV-Kabel unterliegen genau wie auch klassische Telekommunikationsnetze der Regularien des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Ob und wie reguliert wird, hängt von der Marktmacht des jeweiligen Unternehmens im Telekommunaktionsmarkt ab.
    Die Telekom hat hier nunmal eine vorherrschende Marktmacht und dementsprechend wird reguliert. Beispielsweise Netcologne, die hier in Bonn etwa um die Jahrtausendwende eigene Telefonleitungen verlegt haben, haben keine vorherrschende Marktmacht und demenstprechend unterliegt das Telefonnetz von Netcologne u.a. nicht der Zugangsregulierung. Und auch die großen Kabelanbieter haben im Bereich der Telekommunikation keine vorherrschende Marktmacht und dementsprechend findet auch hier keine Zugangsregulierung statt. Die Zugangsregulierung findet nur dann satt, wenn Unternehmen über eine vorherrschende Marktmacht im Bereich der Telekommunikation verfügen. Die beiden großen Kabelanbieter haben lediglich bei der TV-Versorgung eine vorherrschende Marktmacht und deshalb findet auch hier eine Zugangsregulierung statt. Die Telekom unterliegt in auf den TV-Märkten keinerlei Regulierung, weil die Telekom hier keine vorherrschende Marktmacht inne hat. Würde das der Fall sein, unterläge die Telekom auch im TV-Markt der Zugangsregulierung.

    Und so nebenbei bemerkt ist auch die Telekom seit vorletztem Jahr Kabelanbieter. Dort wo die Telekom im Rahmen exklusiver Kabel-TV-Versorgungsverträge mit der Wohnungswirtschaft zum Zuge kommt, haben andere Kabelanbieter keinerlei Möglichkeit mehr, dort ihre TK-Produkte anzubieten.
    Allerdings ist das lustlos zusammengestellte Kabelangebot nicht unbedingt attraktiv. Das gilt auch für die EuroDOCSIS basierten TK-Dienste.

    Für die Zugangsregulierung im Telekommunikationsmarkt müssen 2 Voraussetzungen gegeben sein.

    1. muß der TK-Anbieter im Telekommunikationsmarkt über eine beträchtliche Marktmacht verfügen
    2. muß es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz handeln
    Bei den Kabelanbietern ist beides nicht gegeben, denn sie verfügen bei den Telekommunikationsdiensten über keine beträchtliche Markt macht und NE4-Verteilanlagen sind private und keine öffentliche Netze.
    Damit hat die Bundesnetzagentur hier keinerlei handhabe, regulierend einzugreifen. Die Forderung der Telekom kann nur dann durchgesetzt werden, wenn das Telekommunikations entsprechend geändert wird.



    Aber warum fordert die Telekom überhaupt die Zugangsregulierung in der Netze der Kabelanbieter in Bezug auf Telekommuniaktionsdienste ?

    Doch nur, weil die Telekom um ihre Martkmacht fürchtet ...
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    [​IMG]
    Nehmen wir mal diese Tabelle als Quelle und Grundlage der wichtigsten Breitbandanbieter, so wird durchaus ersichtlich, bei welchen Anbietern die größten Steigerungen (in absoluten wie prozentualen Werten) zu verzeichnen sind.
    Der einzigste Anbieter der aus der Reihe fällt, ist der Reseller 1&1.
    Demzufolge haben beide Großkabler (UM+KD) von den zusmmengerechneten Kundenzahlen an 25.650.700 einen Anteil von 4.485.700 Kunden. Was einen derzeitigen MA von ~17,5% entspricht.
    Die Definition erhebliche Marktmacht macht übrigends auch der Gesetzgeber, genauso wie im RStV Plattformen betreffend, also ab wievielen Teilnehmern/Kunden eine als solche betrachtet wird.
    Ist halt eine Sache, welches man durch Änderungen am TKG leicht bewerkstelligen könnte.
    Da wurde in der Vergangeheit so einiges geändert, so dass es nun daran sicher nicht endgültig scheitern würde, insofern man gewillt ist (der Gesetzgeber) jenes ändern zu wollen.
    Wie beschrieben, dem Gesetzgeber steht es frei Änderungen an den Gesetzlichkeiten vorzunehmen, bei Erfordernis.
    Sollte jenes kommen, sieht die Sachlage dann halt anders aus, als derzeit.
    Und wie das Homann und die Monopolkommission sieht, hatte ich verlinkt.
    Ich denke da eher, dass die Telekom auch wegen Chancengleichheit aller kabelgebunden Breitbananbieter darauf aus ist. Aber nicht, um ihren Konkurrenten etwas gutes zu tun sondern eher aus Sicht des Netzausbaus und dessen Kosten (auch die Telekom kennt und kannte in der Vergangenheit "so ihre Schliche", um es alternativen Telkos schwerer zu machen....).
    Wenn es so kommt, wie es sich abzeichnet, dass immer mehr Traffic die Netze aushalten müssen, muss ausgebaut werden. Bei der Telekom sowie bei den KNB. Und die Sichtweise der Telekom ist sicher, warum sollen sie für andere Kapazitäten ausbauen und zur Verfügung stellen, während dessen die KNB immer größer werden und keiner Zugangsregulierung unterliegen.
    Und warum sollen nicht die KNB ab einer gewissen Größe in die Zugangsregulierung einbegriffen werden?
    Diese fest zu legen ist Aufgabe des Gesetzgebers. Mit dem einzigsten Unterschied, dass das TKG zentral entschieden wird (von der Bundesregierung) und der RStV von den Landesfürsten.

    Bei TV ist man ja auch ab 10.000 angeschlossenen Wohneinheiten ein Plattformanbieter, der sich den Regelungen des RStV und jenen der LMA zu unterwerfen hat.
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Ist doch klar das die Telekom sich beschwert war ja auch ein Katastrophale Jahr 2013 für die gewesen.

    1 Mio Festnetzanschlüsse weg.
    60.000 eigene Internetkunden futsch.
    170.000 TAL Anschlüsse weniger.

    Da hiflt dann auch nicht das die 200.000 Entertain Kunden dazu gewonnen.
    Das sind nur Mehreinahmen von 5€ im Monat pro Kunde, wenn überhaupt.

    Jetzt sucht die Telekom die Schuld bei allen anderen.

    Der Staat ist schuld, die KNB haben schuld.
    Alle haben schuld nur die Telekom nicht.

    Typisches Manager verhalten, Egomanen hoch 10.

    Der Staat soll am besten noch den kompletten Netzausbau zu 100% Finanzieren. Der Netzausbau wäre ja nicht Refinanzierbar und, und.

    Kein wunder das man von der Bevölkerung die Quittung bekommt.

    Die KNB haben sich diese Kunden zuwächsen beim Internet reglich verdient.
    Bei den KNB gibt es auch viele Kritikpunkte zb. ÖR HD Sender. Das will ich gar nicht schön reden.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    @Holladriho

    ... wie aus der von dir dargestellten Grafik hervorgeht, ist die Telekom der einzige Anbieter mit einer beträchtlichen Marktmacht ist. Selbst KDG/Vodafone ist hier noch weit von einer beträchtlichen Marktmacht entfernt.

    Natürlich können Gesetze geändert werden. Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass hier es sich hier um die Umsetzung von EU-Richtlinien handelt.

    Und Chancengleichheit setzt auch voraus, dass jeder Anbieter uneingeschränkten Zugang zum Endverbaucher hat. Das ist bei den Kabelanbietern nicht gegeben. Sie haben nur dann einen Zugang zum Endverbraucher, wenn es ihnen der Hauseigentümer erlaubt. Die Telekom hat dagegen i.d.R. einen uneingeschränkten Zugang zum Endverbraucher ...
     
  5. Gorcon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Auch ohne die Kabelzugangsgebühren sind die meist viel teurer!
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Na ich wollte doch auch nichts "unterschlagen", gelle. ;)
    Jepp und deswegen kann der Gesetzgeber auch festschreiben, ab welcher Größe ein Anbieter der Zugangsregulierung obliegt.
    Und klar, wäre wünschenswert, dass alle kabelgebundenen Infrastrukturanbieter gleich behandelt werden. Macht man Zugangsregulierung, dann bei allen drahtgebundenen Breitbandanbietern ab einer gewissen Größe.
    Von daher....
    Hier würde ich allerdings genauer hinschauen. Denn erstens wird sicher selten ein Hausbesitzer/Vermieter einem KNB den Zugang verwehren, die Frage ist nur wer das dann ist, für den Fall, dass es mehrere KNB vor Ort gibt. Nicht überall sind allerdings vor Ort mehrere KNB vorhanden und verfügbar.
    Für den Fall, dass es mehrere gibt, regelt das dann der Wettbewerb unter den KNB bei den Gestattungsverträgen.
    Die Telfonkabel liegen zwar schon, nur ist auch oftmals der NE3 Betreiber auch der NE4 Betreiber. Ich weiß, es gibt da einige Ausnahmen. Besonders bei euch im UM Gebiet.
    Auch ist hier des öfteren KD Vorleistungserbringer für Telecolumbus z.B. Aber da, bzw. in solch einen Fall, wäre ja dann Telecolumbus (NE4 Betreiber) direkt evtl. künftigen Zugangsregulierungen unterworfen und nicht der NE 3 Betreiber.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    ... das Telefonkabel liegt meist schon und die Telekom erreicht darüber auch die Endkunden. Gleiches gilt natürlich auch für Drittanbieter, die die "letzte Meile" angemietet haben. Ein Vertrag mit dem Hauseigentümer ist hier nicht erforderlich.
    Bei den Kabelanbieter sieht das etwas anders aus. Wenn ein NE3-Betreiber auch die NE4 betreiben möchte, setzt das eine Genehmigung des Hauseigentümers voraus. Nutzt ein NE4-Netzbetreiber Vorleistungen eines NE3-Betreibers, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch die TK-Dienste des NE3-Betreibers den Endkunden zur Verfügung stehen. Auch das muß vertraglich zwischen NE3- und NE4-Betreiber vertraglich vereinbart werden.
    So ist es hier bei diversen von Telecolumbus versorgten Haushalten mit Unitymedia Signalzuführung nicht möglich die Unitymedia TK-Dienste zu buchen. Gleiches gilt für die Telecolumbus-Haushalte mit Netcologne Signalzuführung, zumindest in Bezug auf die über TV-Kabel zur Verfügung gestellten TK-Dienste.

    Das TKG sieht bei Unternehmen ab einer gewissen Größe eine Zugangsregulierung vor. Unternehmen, die einen Marktanteil von über 40% erreichen, gilt auf dem jeweiligen Markt als Unternehmen mit vorherrschender Marktmacht.