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Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. März 2014.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Naja, der Präsident der BNetzA hatte schon mal mit den Hufen gescharrt.
    Auch hatte sich die Monopolkommission, für eine Regulierung des Kabels bereits ausgesprochen.
    Kann ja sein, dass dies künftig konkreter wird. Und nicht nur beim "Geschwätz" bleibt.
     
  2. der magdeburger

    der magdeburger Silber Member

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter


    das mit "bis" ist auch bei der Telekom mit im Vertrag, auch dieser Verein sagt nicht, sie haben 50Mbit/s, sondern auch nur bis zu 50Mbits/s:D
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    ... von den in den verlinkten Artikel aufgeziegten Szenarien ist die Telekom doch gar nicht betroffen, denn grundsätzlich kann (V)DSL der Telekom immer alternativ zum Kabel-Internet genutzt werden.

    Die im 2. Artikel getätigte Aussage, dass NE4-Netzbetreiber ein De-facto-Monopol haben, ist prinzipiell zwar richtig, aber i.d.R. versorgen die NE4-Netzbetreiber die Wohnobjekte im Rahmen eines mit dem Vermieter abgeschlossenen Vertrages. Der Vermieter wählt aus, welcher NE4-Anbieter zum Zuge kommt. Wenn hier also reguliert werden müsste, denn wäre es beim Vermieter. Aber da das mit Grundrechten des Vermieters kollidiert, sieht hier der Gesetzgeber keine Regulierung vor.

    Hier in der Region gibt es diverse Wohnobjekte, in denen Hausübergabepunkte von Unitymedia und Netcologne verfügbar sind. Hier hat der Mieter aber keinesfalls die Möglichkeit, die TV-Kabel basierten Dienste bei einem Anbieter seiner Wahl zu buchen. Der Grund dafür ist, dass Netcologne auf Exklusivverträge besteht, weil für Netcologne nur so entsprechend versorgte Wohnobjekte wirtschaftlich sind.

    Und btw:
    ... es wird zwar nur Kabel-TV erwähnt, aber die Aussage trifft gelichermaßen auf die Breitbandprodukte zu. Unitymedia bot Internet bis 150Mbit/s an, die Telekom über ihre Tochter Congstar nur noch 32Mbit/s (DOCSIS-basiert). Aber immerhin: die Telekom hätte ein Quasi-Monopol beim Kabel-TV gehabt.

    Mind. ein Mieter hatte geklagt, weil ihm statt seiner gebuchten 100Mbit/s nur noch max. 32Mbit/s bekommen sollte und er bekam Recht -> Vertrag darf nicht einseitig geändert werden | WAZ.de

    Daraufhin verwschwanden alle Telekom- und Congstar-Angebot von der Internetseite der Deutsche Multimedia ...
     
  4. tvfre@k

    tvfre@k Silber Member

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Richtig, das haben einige leider immer noch nicht verstanden, und dann ist jeder KNB deutlich günstiger als die Telekom.
     
  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Es geht ja auch um alle klassischen Telkos. Nicht nur die TK betreffend.
    Und dass es mit den KNB parallel unregulierte, in sich geschlossene Anbieter gibt, wirst auch du nicht bestreiten können.
    Es geht prinzipiell um "Netzzugang" für Dritte, bzw. um Bereitstellunge (durch die KNB) von Vorleistungsprodukten für Dritte. (jenes was die TK macht/machen muss, Bitstreamzuugang als Bsp. genannt).
    Nicht um die Wahl zwischen unterschiedlichen Infrastruktur-Anbietern.
    Auf der anderen Seite wird es sicher schwierig sein, den Vermietern vorzuschreiben, wie und mit wem sie Verträge machen können/dürfen/sollen - wie auch immer.
    Mieter oder End-Kunden von KNB XYZ, haben selten die Wahl, sich zwischen mehreren KNB entscheiden zu können.
    Hier in L sind "die Reviere" strikt aufgeteilt, wie meist woanders auch.
    Vielleicht wird es so kommen wie es Ende vergangenen Jahres schon mal anklang. Sprich regionale Regulierung, entsprechend der vor Ort vorherrschenden Marktlage. Das kann dann sicher hier und da unterschiedlich sein.
    Schlimm würde jenes allerdings eher für klassische Telkos, da ihnen dann die TK keine Vorleistungsprodukte mehr anbieten müsste, selbst die TAL wäre dann gefährdet und damit deren Existenz und Grundlage. Artikel dazu.
    Aber warten wir ab was da kommt.

    Was jene Urteile angeht, sicher interessant, jedoch nicht direkt für alle Kunden/Mieter (auch der deutschen Annington) gültig.
    Und für andere wird jenes auch schwierig, als richtungsweisende Urteile zu sehen oder zu bewerten.

    TK=Telekom
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    ... Unitymedia und Netcologne haben hier mitnichten die Reviere aufgeteilt. Ganz im Gegenteil, denn Netcologne expandiert inziwschen recht ordentlich. Mit den Aktivitäten in Betzdorf ist Netcologne inzwischen auch auf KDG-Gebiet aktiv.

    Dort wo HÜPs beider Anbieter installiert sind, hat Netcologne oftmals neue Hausverteilanlagen errichtet, wobei die alte nicht zurückgebaut wurde.
    Es wäre technisch kein Problem den Mieter den Kabelanbieter auswählen zu lassen. Aus vertraglichen Gründen ist das allerdings nicht möglich.

    Und natürlich werden auch die TV-Kabelnetze reguliert. Die Bundesnetzagentur reguliert auf Basis des Telekommunikationsgesetzes. Die Regulierung hat technologieneutral zu erfolgen. Im Sinne des TKG ist es also egal, ob Internet via TV-Kabel oder Telefonleitung kommt. Da wo Internet via TV-Kabel möglich ist, ist meist auch DSL möglich. Der Verbraucher hat hier eine Wahl und somit gibt es hier Wettbewerb.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Aus TK Sicht, sind die Netze der KNB eben nicht reguliert. Keine BNetzA schreibt einen KNB vor, zu welchen Preisen ein Wettbewerber ins Netz gelassen werden muss, bzw. dass überhaupt.
    Zeige mir jenen, wo das so ist und benenne die Art der Vorleistungsprodukte, von mir aus auch Preise dafür....
    Wir schreiben nicht über den Teil der KNB, was Fernsehen betrifft! Und ich meine "Zugangsregulierung" hinsichtlich "Netzzutritt" für Dritte/Wettbewerber.
    Nicht irgendwelche spezifischen Regularien (der LMA), welche Fernsehen betreffen. Das ist der Unterschied.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    ... auch aus TK-Sicht unterliegen die TV-Kabelnetze den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und damit auch entsprechender Regulierung.

    Die Zugangsregulierung erfolgt bei den Kabelanbieter dort, wo sie eine vorherrschende Marktmacht inne haben. Das ist derzeit nur im TV-Bereich so. Von einer vorherrschenden Marktmacht bei TK-Diensten sind entsprechende Kabelanbieter noch sehr weit von einer vorherrschenden Marktmacht entfernt.

    Man darf weiterhin auch nicht außer Acht lassen, dass das TK-Netz der Telekom unmittelbar beim Endverbraucher endet, was bei Kabel TV nicht der Fall ist.
    Die Poltik hatte Ende der 1970er Jahre entschieden, dass die Bundespost bei Kabel TV nicht das gleiche Monopol wie beim Telefon erhalten sollte. So wurden die Netzebenen definiert und das TV-Kabel-Netz der Deutschen Bundespost endet im Keller der Gebäude. Und so haben die KNB heute auch keinen unmittelbaren Zugang zum Endverbraucher. Anders als die Telekom kann ein Kabelanbieter seine TK-Dienste nur dann anbieten, wen mit dem Hausheigentümer zumindest ein Gestattungvertrag abgeschlossen wird. Ohne einen solchen Gestattungsvertrag geht gar nichts.
    Wenn Wohnobjekte auf der NE4 von einem Drittanbeiter versorgt werden und das Signal von einem NE3-Netzbetreiber zugeführt wird, kann der NE3-Netzbetreiber nur dann seine TK-Dienste anbieten, wenn er mit dem Drittanbieter einen entsprechenden Vermarktungsvertrag abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall, darf der NE3-Anbieter seine Dienste in entsprechenden Haushalten nicht vermarkten und dabei spielt es keine Rolle, ob diese Dienste technisch verfügbar sind.
    Da sich die NE4 i.d.R. im Privateigentum befindet, handelt es sich dabei nicht um ein öffentliches Telekommunationsnetz und liegt damit nicht im Einflussbereich der Bundesnetzagentur.
    Ob und welcher Kabelanbieter auf der NE4 aktiv werden soll, liegt auch einzig und allein im Ermessen des Hauseigentümers.

    Die Regulierung des TK-Marktes findet technologieneutral statt. TV-Kabel ist in Bezug auf TK-Dienste eine Infrastruktur von vielen. Darüberhinaus gibt es noch weitere Infratrukturen, wie beispielspielsweise via klassischem Telefon-Festnetz, Mobilfunk, Sat, WLAN, Glasfaser etc.. Beim klassischem Telefon-Festnetz, Mobilfunk und WLAN haben Hauseigentümer keinerlei Einfluss. Anders sieht es bei TK-Diensten via TV-Kabel, Sat und Glasfaser aus.

    Und das TKG sieht übrigens auch für Rundfunk eine technologieneutrale Regulierung vor. Im Sinne des TKG macht es keinen Unterschied, ob TV-Sender via Sat, Kabel, DVB-T oder IPTV. Das Bundeskartellamt und LMAs teilen dagegen den TV-Markt auf Basis des jeweiligen Verbreitungsweges. Damit sind dann Sat, Kabel, DVB-T und IPTV getrennte Märkte ...
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Und wo und bei wem?
    Wir unterhalten uns hier ausschließlich um den Teil, der den Telekommunikationssektor der KNB anbelangt, hinsichtlich Regulierung!
    Nicht den Bereich der Fernsehen betrifft.
    Das mit den NE ist mir durchaus geläufig und bekannt.
    Ist zu vergleichen mit den Reklamesendern und deren ständige Jammerei um Marktverzerrung.
    Keiner wurde gezwungen am Markt "anzutreten", für hier bedeutend, die Netze zu übernehmen/seinerzeit kaufen.
    Siehe oben. Es erfolgt überhaupt keine Regulierung, so wie sie in den "Telefonnetzen" stattfindet.
    TV bleibt bei hiesiger Betrachtung außen vor.
    Und wie geschrieben Homann und die Monopolkomission sehen das teilweise anders.
    Dass jemand der "Kabelunternehmen" nahe steht, das anders sieht, liegt in der Natur der Sache. Ist nicht böse oder persönlich gemeint.
    Ich selbst arbeite nicht bei der Telekom, nur als Hinweis und habe auch da keinen Anschluss, auch bei keinen KNB.
    Regulierung welche technologieneutral erfolgt oder erfolgen soll, ist und bleibt eine Regulierung. Und jene findet rein auf Telekommunikationsleistungen bei den KNB in Hinsicht Vorleistungsprodukte und Zugang für Dritte/Marktteilnehmer/Konkurrenten nicht statt.

    Bei so einer Argumentationsweise, reden/schreiben wir aneinander vorbei. Vor allem dann, wenn man auf Andere zeigt, um vom Eigentlichen abzulenken.
    Nein nochmal für dich: Regulierung hinsichtlich Telekommunikationsdienstleistungen bei den KNB findet so nicht statt! Denn die KNB sind nicht gezwungen, bzw. es wird/wurde ihnen (bisher) nicht auferlegt, ihre Netze für Dritte (zum Anbieten von TK-Dienstleistungen) zu öffnen..
     
  10. Juramix

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    AW: Telekom-Chef fordert gleiche Netzregulierung für Kabelanbieter

    Und so ist es. Die Telekom hat ja nicht freiwiillig auf das Kabelnetz verzichtet. Hier die Kurzfassung der Regulierung nach Wikipedia:

    Anfang 1997 forderte die Monopolkommission, die Deutsche Telekom müsse ihr Kabelnetz verkaufen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderung noch im März 1997 mit der Begründung ab, ein solcher Zwangsverkauf verstoße gegen Grundgesetz und Aktienrecht.[2]

    Nach der Untersagung der bundesweiten gemeinsamen digitalen Kabelfernseh-Medienplattform von Deutscher Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe aus kartellrechtlichen Gründen durch die EU-Kommission 1998[3] und aufgrund weiteren Drucks der EU- und nationalen Wettbewerbsbehörden verkaufte die Telekom ihr Kabelnetz ab 2000[4] schrittweise bis 2003 [5] in Form von regionalen Teilnetzen (Kabel BW, Unitymedia, Kabel Deutschland), was den Weg für den Rückkanal-fähigen Ausbau und das Angebot von Kabeltelefonie und Kabel-Internet (Triple Play) über das deutsche Kabelnetz frei machte.