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Telegram: Wird der Messenger verboten?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Dezember 2021.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nein, dem ist nicht so. (wie man bei den Pornoportalen ja auch sieht)
     
  2. emtewe

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    Wie ist das eigentlich bei internationalen Flügen gelöst? Gilt das Recht des Startlandes, des Ankunftslandes, oder das des Landes welches man gerade überfliegt? Oder ein internationales Sonderrecht? Vielleicht kann man sich an dieser Lösung bei der Suche nach einer Lösung für das Internet orientieren?
     
  3. Psychodad110

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    Das ist nicht ganz korrekt so. Sofern ein Deutscher Staatsbürger geschädigt wird, greift grundsätzlich auch deutsches Recht. Das ist soweit auch richtig. Dennoch gilt deutsches Recht nicht auf ausländischem Boden.
    Natürlich liegt ein Verstoß vor, wenn hier etwas verbotenes aus dem Netz gezogen wird, da Tatort Deutschland. Der Serverbetreiber unterliegt dann zwar in dem Moment deutschen Recht. Allerdings befindet er sich im Ausland und die Server auch, so dass das deutsche Recht nicht greifen kann.

    Ich finde es immer wieder toll, wie die Politik verkaufen will, dass die ganze Welt deutschem Recht unterliegt. So ist es nicht.

    Das war hier angesprochen wird, unterliegt den Regelungen aus §§1-10 StGB. Ich habe mich insbesondere auf §7 StGB bezogen.

    Wenn dies einschlägig ist, kann die StPO Anwendung finden.
     
  4. joegillis

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    Da ist das Recht des Landes, in der die Fluggesellschaft ihren Sitz hat maßgeblich. Hat mir mal ein Bekannter erzählt, da er Arzt ist und sich auf die berühmte Frage "Ist ein Arzt an Board" in einer Lufthansamaschine melden würde, aber z.B. in einer Maschine von United Airlines nicht, da seine Approbation nur in Deutschland gültig ist und er keine Lust hat von einem amerikanischen Gericht verklagt zu werden.
     
    emtewe und Psychodad110 gefällt das.
  5. Psychodad110

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    Dazu ein kleines Quiz:

    Eine Frau (deutsche Staatsbürgerin), bekommt auf einem Flug in einem United Airline Flieger über Frankreich ihr Kind.
    Welche(n) Pass/Pässe bekommt das Kind?
     
  6. Psychodad110

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    Common Law ist schon sehr speziell.
     
  7. joegillis

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    Wie immer bei juristischen Fragen gilt: Es kommt darauf an. Bei einer Geburt über einem Land gilt das jeweilige Landesrecht. Und dann kommt es darauf an, welches Recht dort gilt, also Boden- oder Blutsrecht.

    ;-)
     
  8. Psychodad110

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    Fast richtig.
    Das war damals eine Frage bei mir in der mündlichen Staatsrechtsprüfung.

    Die Lösung seinerzeit war:

    3 Pässe
    1. Deutschland Abstammungsprinzip => Mutter deutsch => Kind deutsch
    2. USA Territorialprinzip => US Flugzeug => US-Gebiet => Kind US-amerikanisch
    3. Frankreich Territorialprinzip => über französischem Boden (Höhe usw. im französischen Recht egal) => Kind französisch

    Wie heißt es so schön 2 Juristen, 3 Meinungen.

    :)
     
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Und was passiert wenn das Kind in einer Botschaft in Berlin zur Welt kommt? :)
     
  10. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    2 Plastikbecher
    1 langes Stück Schnur
    Französischen und ein Deutschen Pass

    Es gilt immer das Recht vom dem Land über das gerade der Flieger fliegt, über internationalen Gewässer gilt das Landesrecht aus dem die Airline stammt.