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Telegram: Wird der Messenger verboten?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Dezember 2021.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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  2. Psychodad110

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    Du musst es ja wissen.

    Grundsätzlich wird Artikel 5 schrankenlos gewährt.
    Abs. 2 ist ein allgemeiner Gesetzesvorbehalt, der aber auch nur die immanenten Schranken konkretisiert. Grundrechte enden dort, wo Grundrechte anderer tangiert werden.
    Aber wem sage ich das.

    Insbesondere der letzte Satz des Abs. 1 verweist auf das Zensurverbot.
    Und in der DDR gab es auf dem Papier ebenfalls Grundrechte, die aber durch den Staat ausgehöhlt wurden.
    So gesehen ist meine Aussage korrekt.

    Dass ein Aufruf zu Straftaten nicht von Art. 5 GG gedeckt ist, ist wohl selbstverständlich. Aber das Medium verbieten zu wollen, weil irgendwelche Idioten es missbrauchen...

    Zum Thema politische und geschichtlich Bildung: Ich denke, dass ein abgeschlossenes juristisches Studium hier durchaus ausreicht, um mitreden zu dürfen. Oder gehörst Du auch zu denen, die nur so lange tolerant sind, wie das Gegenüber die eigene Meinung vertritt? Aber augenscheinlich verstehst Du Art. 5 auch nicht in Gänze.

    Es gibt da sehr gute Kommentare zu Art 5 GG. Nicht immer reicht das Lesen der Norm aus, bzw. fast nie.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    OMG
    Nomen est omen.

    PS: Abgesehen das Menschen die es nötig haben auf ihre Bildung zu verweisen mir ohnehin suspekt sind.......es reicht nicht, einen Führerschein zu haben, um ein guter Autofahrer zu sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2021
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Bitte Ausbildung nicht mit Bildung verwechseln. ;)
     
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  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Davon redet doch niemand. Es geht darum dass das Medium die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert, zu welcher es hier aber eigentlich verpflichtet ist. Und weil es diese Zusammenarbeit verweigert, überlegt man wie man weiter vorgehen soll. Es hat also nur indirekt damit zu tun, dass "irgendwelche Idioten es missbrauchen".
    Den Unterschied verstehst du doch, oder?

    Wenn du in deiner Tageszeitung eine Anzeige aufgibst "Suche Mörder für Bürgermeister, biete 10.000 Euro", dann wird deswegen die Zeitung nicht verboten. Aber wenn sich die Zeitung weigert deine Kontaktdaten an die Polizei zu geben, dann bekommt die Zeitung ein Problem. Und darum geht es hier. Es geht nicht um den Inhalt, es geht darum wie darauf reagiert wird.
     
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  6. Psychodad110

    Psychodad110 Board Ikone

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    Das ist korrekt.
    Nur sitzt Telegram nicht in Deutschland, eine Tageszeitung schon.
    Aber auch hier wird die Zeitung in der Regel die Quellen nicht preisgeben, sie wird behaupten, die Daten nicht zu kennen. Bestes Beispiel hier die Boulevardzeitung mit dem Roten Logo.

    Telegram hat zudem keinen Firmensitz in Deutschland bzw. der EU, und muss sich dementsprechend auch nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, den deutschen Gesetzen, unterwerfen.

    Es fängt ja schon im Kleinen an, weder Facebook noch sonstwer aus dem Ausland arbeiten mit der deutschen Justiz zusammen, außer bei außergewöhnlichen Fällen. Telegram sitzt in Russland, da wird das Ganze noch schwerer. Dazu kommen die EU-Sanktionen gegen Russland.
    Da könnte ich mir sogar vorstellen, dass Telegram grundsätzlich wollen würde, aber von Regierungsseiten her nicht darf.

    Auch darüber sollte man mal nachdenken.

    Purer Aktionismus bringt gar nichts.
     
  7. emtewe

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    Ich dachte in Dubai?
     
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  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Sie bieten hier aber ihre Dienste an. Darf man hier Dienste anbieten, und unterliegt nicht der hiesigen Gerichtsbarkeit?
    Können kolumbianische Drogenkartelle hier völlig legal Kokain verkaufen, solange sie hier keinen Firmensitz angemeldet haben?
    Das ist mir jetzt neu.
     
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  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig.
     
  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Deswegen wird die Zeitung zwar nicht verboten, aber man kann die Zeitung dazu zwingen, die Daten von dem Auftragsgeber herauszugeben, weil es ein deutlicher Verstoß gegen die Meinungsfreiheit ist, da ein Aufruf zum Mord erfolgt ist.

    In der Praxis glaube ich eher nicht, dass die Zeitung solchen Aufruf abdrucken würde. ;)
     
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