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TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von sponspob, 22. Oktober 2014.

  1. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Genau so sehe ich das auch. Selbst ein Merkmal "RF" im Schwerbehindertenausweis sagt ja nichts darüber aus, dass dem Ausweisinhaber die Nutzung des Rundfunks nicht möglich ist. Ggf. ist sogar das Gegenteil der Fall: das Merkmal erhalten z.B. auch schwerst körperbehinderte Personen, die nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Die werden dann von der Rundfunkgebühr/Haushaltsabgabe befreit, weil ihnen außer Fernsehen keine Möglichkeit bleibt, am kulturellen Leben teilzunehmen. Gerade diese Leute sitzen dann evtl. aber viel vor dem Flimmerkasten und nutzen auch ihren Kabelanschluss entsprechend. Anhand einer solchen Angabe ist es also schlicht unmöglich aus der Ferne die tatsächliche Situation zu beurteilen. Übrigens gibt es im Fernsehen inzwischen sogar extra Sendungen mit "Audiodeskription" für Sehgeschädigte und über Kabelempfang gibt es auch Radio. Somit ist "Blindheit" sicher kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

    An dieser Stelle möchte ich noch anmerken, dass man sehr genau darauf achten sollte, auf wessen Namen der Kabelvertrag überhaupt abgeschlossen wurde. Ist es der Ehemann, muss man über seinen Umzug ins Pflegeheim argumentieren, die Ehefrau ist nicht verpflichtet, den Vertrag ihres Mannes zu übernehmen, wenn dieser außerordentlich kündigen kann. Umgekehrt: wenn der Vertrag auf die Ehefrau läuft, dann ist der Wegzug ihres Mannes irrelevant für die mögliche Auflösung des Vertrages.

    So wie ich es verstanden habe, dann geht es ja wohl in erster Linie um die Kündigung eines digitalen Zusatzvertrages, während in der alten Wohnung, wo jetzt noch die Ehefrau lebt, eine "Grundversorgung" erhalten bleiben soll. Ich vermute mal, dass es sich dabei um ein analoges Angebot, das über die Nebenkosten abgerechnet wird, handelt. Ähnlich könnte es dann auch im Pflegeheim aussehen, falls dieses tatsächlich von Telecolumbus versorgt wird: analoges Grundangebot vorhanden. Inwiefern dann an diesem Anschluss Zusatzverträge genutzt werden können und dürfen, das beantwortet im Zweifelsfall die Heimleitung und bestätigt wenn nötig auch, dass die Nutzung nicht möglich/erlaubt ist.
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Und du glaubst gar nicht, wie wenig das vom gesamten Kuchen ist. Dieser Einwand ist daher völlig am Thema vorbei.

    Darüber hinaus wirste in den wenigsten Altenheimen einen Direktvertag mit einem Kabelnetzer abschließen können. Die haben entweder einen Vertrag über die Versorgung des gesamten Heimes oder eben gar keinen. So einfach ist das. Der Fall, wie er hier beschrieben wurde, ist daher höchst wahrscheinlich reine Willkür. Und sowas gehört abgeschafft. Ganz klipp und ganz klar.
     
  3. McPoldy

    McPoldy Silber Member

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Eben nicht Harry, so wie es aussieht gibt es ungereimtheiten, klar ist Ehemann Pflegebedürftig und ins Heim gezogen, Ehefrau fast blind oder erblindet, wohnt scheinbar noch in der Wohnung.
    Es ist nicht klar ob die Ehefrau oder der Ehemann Anschlussinhaber ist und genau darauf kommt es an, ist der Ehemann Anschlussinhaber und im Pflegeheim gibt es keine Anschlussmöglichkeit für nen TC Anschluss müsste die Kündigung durchgehen, dann muss die Ehefrau nen neuen Vertrag auf Ihren Namen abschließen.
    Hier scheint aber die Ehefrau in der Wohnung zu bleiben und es scheinen beide Vertragspartner gewesen zu sein. Es wird ein Downgrade des bestehenden Anschlusses gewünscht, da muss ich als Netzbetreiber innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zustimmen.
    Das hat nicht wirklich was mit Willkür zu tun, vielfach werden einfach unzureichende Informationen an die Netzbetreiber weitergereicht, vielfach glauben Personen etwas im Namen von Bekanten oder Freunden ausrichten zu müssen und haben keine Vollmacht, die ist hier in dem Fall aber zwingend erforderlich.
     
  4. sponspob

    sponspob Senior Member

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    Der Ehemann ist der anschlussinhaber. Die Grundversorgung sollte dann bei behalten werden. Der ünernahmevertrag Kam gleich mit der Post hinterher. Man möge ihn schnellsten ausfüllen. Dann werden im Anschluss noch zwei Vertragspartner geführt weil ja die Kündigung so nicht akzeptiert wurde. Und womöglich behauptet tc dann einen noch einen Neukunden zu haben
     
  5. McPoldy

    McPoldy Silber Member

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Dann muss jetzt nur noch vom Pflegeheim bestätigt werden das in Ihren Zimmern kein Kabelanschluss von TC genutzt werden kann oder darf. Dann geht die Sonderkündigung klar. Natürlich nur mit Vollmacht vom Anschlussinhaber.
    Die Anschlussübernahme ist in diesem Fall leider der falsche Weg gewesen, weil die Frau könnte ja den Anschluss in vollem Umfang weiter nutzen auch wenn sie nicht will wäre sie so an die Laufzeit gebunden.

    Hier hätte der Anschluss gekündigt werden müssen wegen Umzug in ein Pflegeheim ohne Möglichkeit einen Kabelanschluss nutzen zu können.

    Dann hätte die Frau für diese Wohnung den gewünschten Grundversorgungsvertrag neu abschließen müssen.
    Ist halt blöd wenn man von solchen Vertragssystemen keine Ahnung hat, da wär der Weg in den TC Laden besser gewesen oder man hätte vorher mal neutral für ein Beratungsgespräch die Hotline angerufen um auszuloten was man vor hat und welche Möglichkeiten es gäbe.

    Klar ist die wollen wenn möglich Kunden halten wenn sie im Versorgungsgebiet bleiben und die Kunden sollen soviel wie möglich nutzen. Das macht doch jedes Unternehmen so was Kunden etwas verkaufen möchte.
    Die Fleischfachverkäuferin fragt doch auch darfs ein bisschen mehr sein, da mosert doch auch keiner sofort los und schreit Abzocke.
     
  6. sponspob

    sponspob Senior Member

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Ich war zuvor im tc Shop. Die haben es so geraten. Die Anschluss Übernahme kam ohne Zutun parallel zur kündigungsablehnung
     
  7. McPoldy

    McPoldy Silber Member

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Dann ganz ehrlich hatte der im Shop wohl eher seine Provision für den Neuanschluss im Sinn als dass Ihr aus der Situation sauber raus kommt.
    Denn wenn der das so empfohlen hat ist das Schwachsinn das geht so nicht.

    So wie ich es gerade geschrieben habe, Kündigung wegen Umzug des Anschlussinhabers in ein Heim ohne Versorgungsmöglichkeit. Das ganze Notfals vom Heim bestätigen lassen. Immer mit Vollmacht wenn er es nicht mehr selbst machen kann.

    Danach Neuvertrag über Grundversorgung für die Frau. Natürlich ebenfals durch Vollmacht gedeckt wenn sie es nicht mehr selbst kann oder keine anderen Vertretungsberechtigten vorhanden sind.
     
  8. Senso

    Senso Gold Member

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    AW: TeleColumbus Off-Topic Ärger und mehr

    Na, diese Empfehlung, sowas besser im Laden zu regeln ist aber auch mit Vorsicht zu genießen.
    Ich habe schon bei ein paar größeren und auch kleinen, regionalen Anbietern gearbeitet, sowohl an der Hotline, als auch im Shop.
    Habe mittlerweile aber von der ganzen Branche (Mobilfunk/Festnetz/TV) die Schnauze gestrichen voll, weil es immer dasselbe ist (Abzocke der Kunden) und mache jetzt etwas ganz anderes.

    Die Shopangestellten sind in der Regel dafür da, Neukunden heranzuschaffen und Kunden zu binden und zusätzliches zu verkaufen und stehen diesbezüglich unter einem immensen Druck! Wer nicht funktioniert und korrekt berät, anstatt in erster Linie mit erlernten Fallstricken und Worthülsen zu binden und zu verkaufen, ist ganz schnell wieder weg vom Fenster, so sieht's aus! Klar, man kann sich da beraten lassen.
    Aber die Mitarbeiter vor Ort sind - im Gegensatz zu denen an der Hotline - auf Provisionsbasis beschäftigt.
    Da geht's knallhart darum, ob man sich am 20. des Folgemonats noch selber was zu Essen leisten kann, oder der fremden Oma, die einem auf der anderen Seite des Tresens gegenüber steht aus dem Vertrag hilft. So sieht's aus!
    Ein schlechtes Gewissen oder Mitleid leistet man sich vielleicht am Anfang noch, das geht aber schnell vorbei, wenn es an die eigene Substanz und ums eigene Überleben geht, bzw. eigentlich um die immer länger werdenden Hälse der raffgierigen Firmenbosse zu stopfen.
    Und wenn ein Shop-MA einem das Blaue vom Himmel zusagt (und das passiert sehr, seeehr oft!) und das überhaupt nicht den AGBs entspricht, haben die Kunden das Nachsehen, mündliche Zusagen und Falschberatungen haben nämlich dann im Nachhinein keine Bedeutung mehr.
    Und "na die Kunden sind aber dann spätestens nach Vertragsende weg bei einem anderen Anbieter" zählt auch schon seit Jahren nicht mehr, das ist mittlerweile völlig wurscht, so lange bleiben die aus den oberen Etagen heute überhaupt nicht mehr bei den einzelnen Unternehmen. Was zählt, sind die Zahlen des nächten Quartals, und nicht, was in einem oder zwei Jahren ist!
    Was im Shop unterschrieben wird, gilt ab dem Moment für die gesamte Laufzeit, es gibt KEINERLEI WIDERRUFSRECHT für vor Ort abgeschlossene Verträge/Übernahmen, etc!

    Ganz anders sieht das bei der Nutzung der Hotline aus.
    Da gilt IMMER das 14tägige Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz, sowohl bei Neuverträgen, als auch Verlängerungen/Änderungen.
    Und die 14 Tage hat man Zeit, NACHDEM einem der Vertrag MIT Widerrufsbelehrung per Post zugegangen ist.
    Da kann man schön alles in Ruhe prüfen und zur Not oder bei Unsicherheit dann per Einschreiben widerrufen und hat den Kram von der Backe und das Recht auf seiner Seite. Da können die Unternehmen dann meinen, was sie wollen, spätestens wenn es auf den Rechtsstreit zuläuft, knicken sie dann ein.
    Hat man was im Shop unterschrieben und irgendwas passt nicht, ist das Pech.
    Das wollte ich nur mal von der "Insiderseite" einwerfen.
    Was man daraus macht, muß jeder selber wissen, ich schließe vor Ort schon seit 10 Jahren nichts mehr ab, aus gutem Grund. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2014