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Telecolumbus - kei Telefon/INtrenet wegen fehlenden Rückkanal

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von TG9612, 25. Juli 2011.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Telecolumbus - kei Telefon/INtrenet wegen fehlenden Rückkanal

    Dazu muß Dein Vermieter das Einverständnis geben.
    Denn nur er macht mit dem Kabelanbieter den Gestattungsvertrag.
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Telecolumbus - kei Telefon/INtrenet wegen fehlenden Rückkanal

    Nein. Dein Anbieter ist immer der auf NE4, hier Telecolumbus. Mit dem auf NE 3 (KDG) kannst Du dann keinen Vertrag machen, weil der Vermieter mit TC einen Vertrag über die Leistung hat und TC mit KDG. Erst wenn KDG NE4 übernehmen würde, dann musst Du letztendlich zu KDG und bekommst auch deren Portfolio. Ansonsten gibt es auch bei dieser Kombi wie bei Dir, also NE3 und NE4 zwei unterschiedliche Anbieter keine Anbieterwahl, wie im Kabel leider üblich. Ich meine aber dass diese Zweiteilung gerade bei KDG/TC wohl nicht sehr zukunftsträchtig ist bzw. TC in den Bereichen wo sie tätig sind, immer mehr auf Eigeninitiative setzt. In Berlin wird dazu auch ein hauseigenes Glasfasernetz hochgezogen, allerdings nicht für ganz Berlin, da TC überwiegend im Ostteil aktiv ist und dort wird auch ausgebaut.
     
  3. TG9612

    TG9612 Neuling

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    AW: Telecolumbus - kei Telefon/INtrenet wegen fehlenden Rückkanal

    ...ich bin der Hauseigentümer, da frag ich mich einfach mal selbst - genehmigt :)

    @Berliner
    wenn ich das richtig verstehe, kauft TC bei KDG die Inhalte und verkauft sie mir weiter.
    Und ich als Endkunde bin gekniffen, weil TC nicht alles anbietet (ob nun technisch möglich oder nicht).
    Kann ich als Eigentümer nicht entscheiden, dass ich TC nicht als Vermittler haben will?
    Beide Nachbarn haben KDG, nur ich hab TC (wie auch immer das zustande gekommen ist...).
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Telecolumbus - kei Telefon/INtrenet wegen fehlenden Rückkanal

    Das Problem ist, dass die Zuständigkeit von TC am Verteiler (Hausübergabepunkt) im Keller endet. Alles was davor ist, ist KDG Bereich. TC hat mit dem Signal und der Infrastruktur fast nichts zu tun, daher können die keine KDG Internetanschlüsse verkaufen, weil TC die Kabelkopfstelle wo das alles gehostet wird, garnicht gehört.

    Als EFH Eigentümer müsste ein Wechsel unter Beachtung der Kündigungsfristen eigentlich möglich sein. Ist halt die Frage wie es vertraglich bei dir aussieht. Du musst ja dann einen Vertrag mit TC haben, da steht die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen drin.

    Könnte aber sein dass KDG dann bei Dir noch was frickeln muss. Die Eigenheiten in EFH Siedlungen kenne ich so nicht. Also mal KDG vorher fragen was denn möglich wäre wenn Du wechseln würdest. Die Aussage "kein Rückkanal" bedeutet eigentlich dass mind. der Hausanschluss nicht über 450 Mhz geht. Das ließe sich flott beheben, anders ist es aber auf dem Weg zur Kabelkopfstelle.