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T-System-Sender stehen zum Verkauf

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von transponder, 2. März 2007.

  1. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Ja. In Deutschland erhalten die ARD-Anstalten Ersatzfrequenzen. In Frankreich erhält Canal+ die Lizenz für ein zusätzliches Programm.

    In Großbritannien gibt es kein Fernsehen im VHF-Bereich.

    Nach dem Abkommen GE06 kann unbegrenzt analog gesendet werden. Bis Juni 2015 genießen verbleibende Analogsender Schutz vor Digitalsendern. Danach ist es umgekehrt. Die tatsächlichen analogen Abschalttermine legt jedes Land in eigener Souveränität fest.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2007
  2. Kanalratte

    Kanalratte Silber Member

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Soll das nicht irgendwann für DAB(+) gebraucht werden?
     
  3. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    DAB soll in Band III und L-Band gesendet werden.

    Band I wird wohl für Rundfunk gar nicht mehr genutzt. Zumindest ist derzeit nichts vorgesehen.
     
  4. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Gegen Konkurrenz beim Senderbetrieb ist ja eigentlich nichts einzuwenden (mehrere Anbieter) nur eines muss eben gewährleistet bleiben: diese Anbieter dürfen in keiner Weise mit einem Sat oder Kabelbetreiber in Kontakt stehen.
     
  5. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Und warum betreiben das ZDF und die Privaten (auch und gerade im Hörfunk) ihre Sender nicht einfach selbst?
     
  6. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    weil sie keine besitzen, ganz einfach. Die Sendeanlagen, also Betriebsgebäude, die Sender selbst usw. gehören der Telekom (bzw. ihrer Töchter)

    Die Sender müssten also entweder die Anlagen der Telekom abkaufen oder selbst neue bauen. Beides ist ziemlich teuer ...
     
  7. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Aber nicht unmöglich. Die Mobilfunkbetreiber haben es vorgemacht.
     
  8. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Ich habe recherchiert [alte und neue Rechtschreibung], wer Eigentümer der Frequenzen ist. Ich zitiere:

    Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
    Vom 2. Juli 2002

    Abschnitt III: Übertragungskapazitäten, Unterabschnitt 1: Zuordnung
    § 10 Grundsätze

    (1) Freie terrestrische und Satelliten-Übertragungskapazitäten, die dem Land Nordrhein-Westfalen für Rundfunk und Mediendienste zur Verfügung stehen, sind der LfM für die privaten Veranstalter von Rundfunk und Mediendiensten und den zur programmlichen Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern zuzuordnen.

    (2) Die Sicherstellung der Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk hat Vorrang. Der LfM werden Übertragungskapazitäten, die für eine möglichst flächendeckende Versorgung mit lokalem Hörfunk erforderlich sind, zugeordnet. [...]

    3) Bei der erstmaligen Zuordnung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen sind die Fernsehveranstalter mit denjenigen Programmen vorrangig zu berücksichtigen, die in dem jeweils betroffenen Verbreitungsgebiet analog verbreitet werden. Die technischen Übertragungskapazitäten für diese Programme müssen im Verhältnis zu den übrigen Übertragungskapazitäten gleichwertig sein. Die Landesregierung soll in einer Einführungsphase von fünf Jahren bei der Zuordnung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen auf Anforderung von WDR und ZDF diesen insgesamt 50 vom Hundert der Gesamtkapazität für deren Dienste zur Verfügung stellen. Dies schließt den Betrieb eines Programmmultiplexes für WDR und ZDF ein.

    (4) Aus Gründen der frequenztechnischen Versorgung oder zur Förderung der Umstellung von analoger zu digitaler Versorgung können Übertragungskapazitäten befristet zugeordnet werden.

    (5) Zur Verbesserung der Versorgung mit Rundfunkprogrammen und Mediendiensten kann eine Zuordnung mit Zustimmung der Beteiligten geändert werden.


    Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG)
    In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003

    Art. 31 Genutzte Übertragungskapazitäten
    Der Landeszentrale stehen die technischen Übertragungskapazitäten (Frequenzen und Kanäle), die ihr bei Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen zugestanden haben, auch weiterhin zur Nutzung zu. Sie kann mit anderen Rundfunkveranstaltern Vereinbarungen über die Übertragung der Nutzungsrechte schließen.

    Art. 32 Zuordnung neuer Übertragungskapazitäten
    (1) Über die Zuordnung von dem Freistaat Bayern zustehenden neuen Übertragungskapazitäten, deren Zuordnung bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht geregelt war, einigt sich die Landeszentrale mit dem Bayerischen Rundfunk und dem ZDF sowie dem Deutschlandradio. Für die erstmalige Zuordnung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen gilt § 52a Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags.


    Fazit:
    Die Frequenzen werden vom Land den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Landesmediengesellschaft zugewiesen. Der Telekom gehören keine Frequenzen.
     
  9. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Eben. Also können sie jederzeit jemanden anders als T-Systems mit dem Sendebetrieb beauftragen.
     
  10. bta98

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    AW: T-System-Sender stehen zum Verkauf

    Ganz genau! :winken: Das war NOCH NIE anders! Rundfunk ist Ländersache; übrigens SCHON IMMER gewesen!

    Von daher ist das Ausgangsposting, was transponder hier vom Stapel gelassen hat, nichts weiter als Wunschdenken von Lobbyisten!

    Der Realität entspricht dieses NICHT und wird es auch NIEMALS entsprechen!

    Zum 1000000000000000000000000000000000000000000000 Mal....

    DVB-T wird in Deutschland NIE verschlüsselt werden; eine Verschlüsselung ist GENAUSOWENIG wie eine etwaige Verbreitung von PayTV via DVB-T vorgesehen!

    Da können noch so viele Lobbyisten frohlocken...

    an dieser GRUNDHALTUNG wird sich NIEMALS etwas ändern!

    DVB-T ist in Deutschland lediglich als ERSATZ für die ANALOGE Antenne vorgesehen und soll einzig und allein die terrestrische GRUNDversorgung sicherstellen!

    Es gibt in Deutschland KEIN höheres Gut als die staatlichen Rundfunkfrequenzen! :winken: