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T-Entertain illegal?

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von LoB76, 19. Oktober 2011.

Status des Themas:
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  1. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: T-Entertain illegal?

    Mit der Logik müßte Merkur für jeden Einzelnen Lautsprecher in seinem Haus auch noch mal extra Gema zahlen, da gibt es ja auch Content-Transport. Schicke mal Geld, für alle Fälle, Merkur.

    Damit könnte man auch die finale Antwort zu diesem, etwas merkwürdigen In-meinem-nächsten-Leben-probiere-ich-einen-Jura-Kurs-Thread posten:
    42.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2011
  2. merkur1964

    merkur1964 Gold Member

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    AW: T-Entertain illegal?

    Wie toll fühlt man sich eigentlich wenn man immer dengleichen Müll vom Empfänger der Gema zahlen muß wiederholt? Es geht nicht um den Empfnag um das noch mal zu sagen. Aber wenn Grinch recht hat und alle Anbieter Also sowohl die Telekom als auch alle Kabelanbieter praltisch nur weiterleiter und keine Anbieter sind gibts natürlich dort keine Probleme. Ich dachte halt ein Anbieter von Content, auch wenn er von anderen zuerst angeboten wird könnte illegal sein.

    So wie es illegal ist wenn ich Musik die ich legal aus dem Radio aufgenommen habe, nicht ins Netz streamen darf.
     
  3. Grinch79

    Grinch79 Board Ikone

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    AW: T-Entertain illegal?

    Die 2 Fälle sind ja auch nicht das gleiche. Wenn du was aus dem Radio aufnimmst und danach wieder ins Netz streamst, dann bist du ja der Anbieter dieses neuen Streams.
    Genau das macht aber die Telekom oder oder ein Kabelanbieter ja nicht, er leitet nur das Original durch sein Netz durch, das ist hier im Telemediengesetz §8 geregelt.
    Interessant wirds dann, wenn die Telekom oder ein anderer Anbieter die Daten eines anderen hostet, also das was die Telekom jetzt z.b. für Phonostar macht. Aber auch das ist recht klar geregelt, in dem Fall im Telemediengesetz §10. Aber in beiden Fällen ist die Rechtslage eindeutig und der Durchleiter/Hoster kommt erst dann als Störer in Betracht, wenn er von der Illegalität Kenntnis hat und nicht handelt.
     
  4. merkur1964

    merkur1964 Gold Member

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    AW: T-Entertain illegal?

    Das hieße ich dürfte einen Stream den ich per Internet empfange an andere weiterleiten? Weil das wäre ja kein neuer Stream.
     
  5. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: T-Entertain illegal?

    Die Telekom empfängt in diesem Fall nichts und leitet auch nichts weiter.
     
  6. merkur1964

    merkur1964 Gold Member

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    AW: T-Entertain illegal?

    Er leitet das Original durch sein Netz durch. Zum Kunden. Genau das würde ich ja auch machen.
     
  7. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: T-Entertain illegal?

    NachGut, mit deiner Vorstellung könntest du Pressesprecher der RIAA oder der MPAA werden. Die betrachten Internetprovider ja auch als mitschuldig, wenn jemand irgendwo eine CD oder einen Film zieht. Immerhin "leiten" sie ja die Daten "durch ihr Netz durch". Und Vodafone sowie M"Net würde sich des Terrorismus schuldig machen, wenn Terrorist Jürgen über einen Vodafone Telefonanschluss mit Terrorist Matthias an einem M"net Anschluss darüber sprechen, Angela Merkel mit faulen Eiern zu bewerfen.

    Und nein, in deinem Beispiel nimmst du den Stream und verbreitest ihn dann von deinen Rechnern aus weiter. Während bei Phonostar nur gesagt wird "Radio Sender Welle97.1? Ja kenne ich, ruf mal bei 212.114.214.12 an, die spielen es dir dann vor".
     
  8. merkur1964

    merkur1964 Gold Member

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    AW: T-Entertain illegal?

    Nein, ich leite ihn durch mein Netz durch. Geht alles automatisch und jeder kann sich den Sender wählen den er möchte.

    Ich sprach ja auch nicht von Phonostart sondern von der Telekom
     
  9. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: T-Entertain illegal?

    Ja, was macht die Telekom? Gar nichts. Du wählst die Rufnummer von Phonostar und dann die Rufnummer von Welle97.1, die vermittelt nur Gespräche.
     
  10. Grinch79

    Grinch79 Board Ikone

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    AW: T-Entertain illegal?

    Wenn du als Zugangsprovider nur das Original durchleitest und nicht selber als Sender auftrittst... viel Spaß dabei. Die Frage is nur, wer da groß als Empfänger in Frage kommt ;)
    Eine andere Frage wäre, ob du als Privatnutzer eines Internetzugangs überhaupt als Zugangsprovider in Frage kommst, also das TMG überhaupt für dich Anwendung findet... Aber das müssen wir hier jetzt hoffentlich nicht ausdiskutieren.
    Der eigentliche Punkt ist eben, wenn du es nämlich wieder ins Internet sendest leitest du nicht mehr durch sondern empfängst und _verbreitest_, und das ist eben etwas anderes.
     
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