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Türkei: Neue Regelung ermöglicht Zensur von Online-Inhalten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. August 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    In der Türkei könnten nationale und internationale digitale Medien, aber auch Inhalte auf Netflix oder einigen sozialen Medien bald zensiert werden. Die Regierung hat eine weitreichende Regelung zur Kontrolle von Internet-Plattformen eingeführt, die Filme, Videos oder Radioinhalte verbreiten.

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  2. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Überraschung!!! :eek:
     
    -Loki- gefällt das.
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Solange man nicht explizit als "Plattform für die Türkei" auftritt ist das ohnehin nicht relevant.

    Da gibt es genug Länder mit noch stärkerer Zensur, wo ohne VPN so gut wie garnichts geht, und die VPNs auch immer die Adressen ändern müssen.
     
  4. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Das ist ablenkender Whataboutism.
    Hier geht es um die Türkei - und nicht um irgendwas irgendwo.
     
    -Loki- gefällt das.
  5. jamiro029

    jamiro029 Guest

    sowas haben wir auch , nennt sich Netz DG, wo Inhalte ohne richterliche Anordnung gelöscht werden können.
    Es wurde eine Behörde geschaffen, die am Gesetz vorbei handeln darf und wer nicht will, bekommt Strafen in MIO -Höhe.
     
  6. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Nur mal eben auf die Schnelle und OHNE Bewertung:
    Mit dem NetzDG werden Anbieter "sozialer Netzwerke" (zB. Twitter, Facebook und YouTube) verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit.

    Im NetzDG werden keine "Strafen" geregelt.
    Im § 4 "Bußgeldvorschriften" werden "Ordnungswidrigkeiten" aufgeführt, die von der "Verwaltungsbehörde" mit "Geldbuße" belegt sind.
    Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundsamt für Justiz.
    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur allgemeine Verwaltungsgrundsätze über die Ausübung des Ermessens der Bußgeldbehörde bei der Einleitung eines Bußgeldverfahrens und bei der Bemessung der Geldbuße.
    Quelle: NetzDG - Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

    Du willst aber nun nicht unser deutsches Rechtssystem mit dem der Türkei gleichsetzen - oder?
     
    Gorcon gefällt das.
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Was rechtswidrig ist bestimmt die Judikative und nicht die Exekutive.

    Hier wird zensiert. Man kann jede beliebige Seite melden und nicht nur social Media.


    Was genau unterscheidet denn die Zensur-Regel?

    selbst Inhalte auf dieser Plattform können gemeldet werden und so wird aus Angst vor drakonische Strafen eben im vorauseilendem Gehorsam lieber mehr zensiert als zu wenig.

    ALLES ohne Verfahren! Denn das Löschen ist ein Verwaltungsakt.
     
  8. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Ok, du weichst meiner Kernfrage aus und lenkst auf einen längst geführten Diskurs zum NetzDG ab.
    Pros und Contras sind öffentlich massenhaft diskutiert, das will ich nicht wiederholen.
    Mir reicht es so, danke für den Fisch.
     
  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die türkische Regelung kann offenbar gegen Inhalte angewendet werden, die als anstößig empfunden werden, so zu lesen auf Türkei: Neue Regelung ermöglicht Zensur von Online-Inhalten

    Das ist schon vergleichbar mit unserem NetztDG.
     
    gerd.grabowski und Schnellfuß gefällt das.
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Willst Du jetzt so lange warten wenn Dich ein anderer User als "*****" bezeichnet? ;)

    Aber das sowas nicht unter Zensur fällt weist Du auch?!
     
    Real-dBoxer gefällt das.