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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
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  1. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet


    Butter bei de Fische;
    wenn der Anwalt es genau wüßte, hätte er gesagt: "Dies Aussage wurde längst zurückgezogen", da er aber selbst einen Unsicherheitrisikofaktor einkalkuliert sagt er: "Meines Wissens nach, wurde Aussage längst zurückgezogen!", das ist eben die dutsche Sprache, die solche Feinheiten erlaubt!

    Wenn selbst der Anwalt sich unsicher ist, warum sollten wir dann sicher sein bei demselben Umstand!
    Pure Spekulation, der Situation absolut unangemessen ist!


    PS. Warum muss ich beim Posten eigentlioch plötzlich HTML-Tags benutzen? :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2007
  2. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet



    Widerlich, wie DWI, das 13jährige Kind niedermacht, und gleichzeitig den 17jährigen dadurch glorifiziert, da stimm ich Dir zu! :(
     
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Nein, um einen Unsicherheitsfaktor zu verdeutlichen, bedient man sich von Wörtern oder Redewendungen wie bspw. 'vielleicht', 'möglicherweise', könnte sein', 'wahrscheinlich' etc..

    Aber eine Formulierung wie "meines Wissens" oder "ich weiß dass..." bekräftigt im Gegenteil, dass es sich um eine gesicherte Information handelt; denn Wissen ist eben das Gegenteil von Glauben.

    Was man weiß, braucht man nicht zu glauben. Wenn man was nicht mit Sicherheit weiß, müsste man bspw. sagen "meines Glaubens" oder so.

    Ich bin es nicht, der die 13-Jährige niedermacht, sondern das "Saufen" von Alkohol. Nur wenn man es beim Namen nennt, was der Alkohol aus ihr gemacht hat oder immer noch macht (wer weiß das schon), kann man ihr wirklich helfen.
     
  4. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Völlig richtig , dass der türk. Richter den Jugendlichen im Knast läßt , er weiß nur zu gut , dass er bei Haftverschonung sofort in Richtung Deutschland flüchten würde. Kennt jemand den Film "Midnight Express" , dann hat er einen Eindruck , was einen Ausländer im türk. Knast erwartet :eek:
    Knasthotels , die gibt es nur hier :LOL:
    Greetings
     
  5. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ich hatte ja schon vorher geschrieben, wie man einen Fakt ausdrückt, das hat er nicht gemacht, also sieht er selbst das Restrisiko, dass seine Aussage nicht stimmen könnte!
    Und wenn der Rechtsanwalt dieses Restrisiko kalkuliert, kalkuliere ich es selbstverständlich auch ein!
    Bist Du ernsthaft der Meinung, daß Du mit einer Bewertung wie "kleine versoffene Geschichtchenerzählerin" nur Alkohol verteufelst, und Du das Kind weder beleidigt noch sie in ein schlechtes Licht gerückt hast?
    Das kann doch noch nichtmal "Dein" Ernst sein! ;)
     
  6. Sat Frank

    Sat Frank Silber Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Sag mal, das kann doch wohl nicht war sein. Natürlich gelten im Ausland für dich die dortigen Gesetze. Wir fordern es doch von Ausländern in Deutschland genauso und regen uns (zu recht!) auf, wenn irgendwelche islamischen Migranten meinen, ihr Koran sei wichtiger als das deutsche Grundgesetz. Als Deutscher forderst du dann aber das Recht ein, überall im Ausland als stolzer, überheblicher Gockel rumlaufen zu können, ständig mit einer Tafel vor dem Kopf "Ich als Deutscher bin eh besser und weiss alles besser als ihr"?! Da wundere ich mich ja auch nicht mehr, dass "wir Deutschen" im Ausland so "beliebt" sind. Toleranz für die jeweilige Leitkultur muss immer auch in beiden Richtungen erbracht werden. Oder man muss Reisen in das jeweilige Land sein lassen, wenn die dortigen Verhältnisse mit den eigenen Überzeugungen nicht in Einklang zu bringen sind.

    In der Türkei gilt als Mindestalter für sexuelle Kontakte nun einmal 15. Natürlich hätte der Junge damit genauso angeklagt werden müssen, wenn das Mädel 14 gewesen wäre.
     
  7. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @Sat Frank; sag mal, wieso ignorierst Du einfach meine diesbezüglichen Argumente? Ich hatte nicht geschrieben, dass in der Türkei die deutschen Gesetze für deutsche Urlauber gelten sollten.

    Kannst Du ausschließen, dass der Unterschied in der Gesetzgebung die Altersgrenze betreffend (Deutschland 14 / Türkei 15) ggf. auf einer unterschiedlich schnellen Entwicklung des körperlichen und sexuellen Reifegrades beruht?

    Was sollen Deine hier nicht angebrachten Vorwürfe, so, als ob ich den Vorschlag gemacht hätte, dass die deutschen Gesetze eine höhere Priorität gegenüber den Gesetzen der anderen Länder haben sollten?

    Wenn es so wäre, dass man in diesem Fall die diesbezügliche Altersgrenze von Großbritannien anwenden würde, weil sie eben eine Britin ist; müsste man natürlich umgekehrt, falls so was in Großbritannien passieren würde, bei einer Türkin die Altersgrenze von 15 Jahren anwenden.

    Natürlich müssten dann die Gesetze entsprechend abgeändert werden; und nicht, dass in einem Land die Gesetze des anderen Landes angewendet werden.

    Doch, der Anwalt hatte es als Faktum ausgedrückt. Grundsätzlich gilt, dass, wenn man was sagt, dass es dann als Faktum schon ausgedrückt ist. Bspw. wenn man sagen würde, dass es regnet.

    Es kann aber auch sein, dass aus dem Sinnzusammenhang klar ist, dass es kein Faktum sein kann; bspw. wenn jemand sagt, dass es morgen regnen wird. Das wäre sogar dann so, wenn jemand sagen würde, dass es "seines Wissens" morgen regnen wird.

    Mit "seines Wissens" würde man in diesem Fall nicht einen Unsicherheitsfaktor einbauen, sondern nur damit andeuten, dass man diese Information von wo her hat. Falls diese Informationsquelle eine offizielle meteorologische Wettervorhersage wäre, würde das sogar die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass diese Aussage wahr ist.

    Im Falle des Rechtsanwaltes bedeutet "meines Wissens" auch nicht, dass dadurch ein Restrisiko eingebaut wird, dass diese Aussage nicht stimmen würde; sondern es bedeutet nur, dass er diese Information von wo her hat; also dass er also nicht selbst dabei war, als sie ihre Aussage widerrief.

    Aus dem Umstand, dass er offizieller Rechtsanwalt ist, ist klar, dass dieses Wissen nicht irgendwo her kommt, sondern dass er dieses nur aus seinen offiziell und amtlich vorliegenden Unterlagen entnommen haben kann. Denn er muss es ja wissen, bzw. als Anwalt des Angeklagten erhält er selbstverständlich solche Informationen bzw. Unterlagen.

    Natürlich ist auch ein Erwachsener als Alkoholtrinker ein versoffener Geschichtchenerzähler, dem man aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr unbedingt glauben sollte; weil Alkohol die Sinne und die Gehirntätigkeit eben nun mal negativ beeinflusst.

    Wenn man Fakten entsprechend interpretiert, ist es keine Beleidigung, sondern einfach nur die Wahrheit. Wie will man jemand helfen können, wenn man die Wahrheit nicht beim Namen nennt?

    Möglicherweise ist in diesem Fall der Angeklagte (auch) das Opfer von solch einem alkoholbedingten Geschichtchen geworden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2007
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Da sind deine Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache noch größer. "Meines Wissens" schließt eben ein, daß es dazu auch ein anderes Wissen geben kann. Sonst hätte er einfach gesagt: "Es ist so, daß...".

    Ausgangspunkt war deine Behauptung, wenn der Verteidiger etwas sage, müsse es die Wahrheit sein. Mein Einwand war, dieses könne dann analog auch für die Staatsanwälte gelten. Vielleicht solltest du nun selbstkritisch deine Reaktionen darauf reflektieren!

    Wenn es das türkische Gesetz ist, weshalb sollte es dann nicht für Touristen gelten? Das ist in jedem Land der Welt üblich, daß Gesetze für alle gelten, die sich in dem Land aufhalten.


    Das wurde doch schon geklärt: Auch ein Anwalt darf sich irren. Wenn er etwas vorsichtig formuliert (und seine Formulierung "Meines Wissens" ist eine sehr vorsichtige), besteht kein Grund, ihm der üblen Nachrede zu bezichtigen - auch wenn du das immer noch wiederholst.

    Ein Anwalt vertritt ganz klar Interessen seines Mandanten. Er wird nicht unbedingt lügen. Aber er wird Dinge, die seinem Mandaten in ein gutes Licht bringen betonen, andere dagegen eher verschweigen. Weshalb du den Anwalt als denjenigen betrachtest, der die ultimative Wahrheit kennt (zumal er auch nicht dabei war), bleibt ein Rätsel.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Das ist schlicht und einfach Unsinn. Es gibt ein Wissen, daß nicht dem aktuellen Wissenstand entsprechen muss. Deshalb die Einschränkung "Meines Wissens", also ein persönlich gefühltes Wissen.
     
  10. klammeraffe

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    was erwartet ihr von jemandem der in seiner beschreibung hier behauptet er wisse nichtmal was digitalfernsehen ist und kann keine geräte angeben aber andererseits in seinem "forum" über sender berichtet die es nur digital über sat gibt (atv+, k1010)....
     
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