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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
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  1. doku

    doku Guest

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    ...sind wir das nicht alle? L:DL
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Ob es dem entspricht, das möchte ich bezweifeln, aber das ist hier auch egal. Der Anwalt verwendete jedenfalls die Wortgruppe "meines Wissens".

    Somit ist für jeden, der wenigstenz nur ganz wenig Intelligenz hat klar, dass er damit zum Ausdruck brachte, dass er es weiß. Dass er einen Irrtum einkalkuliert, ist aus so einer Redewendung nicht ersichtlich.

    Du schriebst aber, dass man sonst keine Gerichte bräuchte. Das macht nämlich im Prinzip keinen Unterschied; denn die Aufgabe von Gerichten sind eben nun mal Gerichtsverhandlungen.

    Das hätte die Bedeutung, dass es schon aufgrund dieses von mir angenommenen Umstandes in Deutschland doch nicht so hart zur Sache geht wie in der Türkei. Und dass man hier in Deutschland die Verhältnismäßigkeit mehr versucht zu wahren. Siehe dazu den Beitrag #671 von mir!

    Ich fragte nicht, warum in der Türkei türkische Gesetze gelten (welche sonst?), sondern warum diese dort so sind, dass sowohl bei Inländern, als auch bei Ausländern dieselbe Altersgrenze von 15 Jahren gilt.

    Und dass diese Gesetze dort historisch gewachsen ist, das stimmt eigentlich nicht, denn erst im Jahr 2005 wurden diese drastisch an europäisches Recht angepasst.

    Nö; durch so eine Ausdrucksweise wird ausdrücklich betont, dass man es wisse. Andernfalls würde man bspw. sagen, dass man es Gerüchten zufolge annehmen würde.

    Das auch. Es ging aber in meinem Beitrag auch darum, Deine Aussage zu widerlegen, dass sämtliche Medien berichten würden, wenn an dieser Aussage was dran wäre.

    Und ich habe dort mit dem Google-Suchlink bewiesen, dass es mehrere Hundert Treffer gibt, wenn man im Internet nach deutschen Webseiten sucht, wo diese Aussage des Anwalts enthalten ist.

    Falsch; eben weil er sich so klar und unmissverständlich ausdrückte, muss man davon ausgehen, dass er es eben doch weiß. Wieso auch nicht? Denn als Anwalt des 17-Jährigen sitzt er unmittelbar an der Quelle und hat sämtliche diesbezüglichen Unterlagen in seinem Besitz.

    Wenn er unter solchen Umständen irgendwelche Gerüchte in die Welt setzen würde, müsste er mit einer Anklage wegen übler Nachrede rechnen.
     
  3. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Sag mal bist du wirklich so Blöd oder willst du doch nur Trollen?
    Das einzige was du bewiesen hast ist das NIEMAND, außer dem Anwalt etwas von Der Rücknahme zu wissen scheint.
    Du hast also meine Aussage mit deinem Link nicht widerlegt sonder gestützt
     
  4. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    @NullBock?; mit Deiner Aussage, dass sämtliche Medien berichten würden, wenn an dieser Aussage was dran wäre, hattest Du suggeriert, dass keine oder allenfalls nur sehr wenige Medien darüber berichten würden. Und das habe ich mit meinem Suchlink doch wohl eindrucksvoll widerlegt, denke ich mal.
     
  5. klammeraffe

    klammeraffe Board Ikone

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    und alle haben eine quelle du scherzkeks :D den "meines wissens" anwalt...
     
  6. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Zu gebirgig.
    Außerdem brauchen wir noch mehr Vorwände. Ob die Polen den Gleiwitzer Sender wohl vermieten ?
     
  7. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Tja, das türkische Gericht ist eben anscheinend gegenüber den Medien nicht sehr auskunftsfreudig. Da bleibt nichts anderes übrig, als ggf. dem jeweiligen Rechtsanwalt zu glauben. Und der ist aber auch eine doch sehr zuverlässige Informationsquelle.

    Und Rechtsanwälte, die sind schon was im Staat. Die dürfen nicht nur ihre Mandanten vor Gericht verteidigen, sondern bspw. auch kostenpflichtig abmahnen.
     
  8. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Also noch mal!
    Niemand Berichtet darüber das Die Aussage zurück genommen wurde!
    Dein Link zeigt nicht anderes als Berichte davon Das Marcos Anwalt, Jürgen Schmidt dem Sender RTL sagte „Meines Wissens ist diese Aussage längst widerrufen“.
    Sie Berichten also über einem Anwalt der einem Fernsehsender sagte das er etwas zu wissen glaubt und nichts anderes.
    Du hast also nichts Bewiesen außer das ich Recht habe.
    Immer wieder fast der selbe Text
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2007
  9. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Das stimmt zwar teilweise, hat aber leider im Prinzip nichts mit dem zu tun, was Du ins Zitat gesetzt hattest. Natürlich berichten diese Webseiten darüber, dass diese Aussage zurückgenommen wurde, warum auch nicht; denn schließlich kommt diese Information von einer offiziellen und daher verlässlichen Quelle.

    Außerdem muss ich noch was zu der Ausdrucksweise "meines Wissens" sagen. Natürlich war dieser Anwalt bestimmt nicht persönlich anwesend, als diese kleine versoffene Geschichtchenerzählerin ihre Aussage wieder zurücknahm. Allenfalls war dort der Anwalt des Mädchens dabei.

    Der Anwalt des Angeklagten muss aber selbstverständlich auf amtlichem Weg die nötigen Informationen erhalten, um seinen Mandanten ordentlich verteidigen zu können. Natürlich hatte er dazu auch die Informationen zum Widerruf dieser Aussage offiziell, und somit unanzweifelbar als Faktum erhalten.

    Aufgrund dieser Unterlagen hat er ein Wissen, weswegen er sich auch so ausdrückte, dass er es eben wissen würde. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob er sagen würde, dass er es weiß, oder ob er sagt, das "seines Wissens" was so ist, wie es ist.

    Wäre er persönlich dabei gewesen, als sie ihr Geschichtchen widerrief, hätte er sich nicht so ausgedrückt, dass er das wissen würde; sondern das es eben so wäre, wie es ist, bzw. wie er es selbst gesehen und gehört hat. Er hätte dann also einfach gesagt, dass sie ihre Aussage widerrief. So ist er aber selbst auf die Dokumente angewiesen, aus der er diese Information entnahm.

    Würde bspw. ein Meteorologe sagen, dass es seines Wissens morgen regnen würde, würde das bedeuten, dass er das aufgrund von meteorologischer Vorhersage weiß. Obwohl, in diesem Fall wäre so eine Formulierung eigentlich nicht ganz korrekt; egal.
     
  10. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    ...
     
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