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Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürfen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Tobias Claren, 18. April 2008.

  1. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    @Tobias Claren
    Natürlich gibt es unwirksame AGB Klauseln. Nur müssen diese von einem Gericht für unwirksam erklärt werden.

    Das ist nicht passiert, also sind diese AGB Klauseln wirksam und du wusstest, dass du kündigen muss aber du hast es nicht gemacht und jetzt soll der Mobilfunkbetreiber Schuld sein?

    Du kannst ja eine Klage bei Amtsgericht einreichen. Mal sehen was der Richter dazu sagt!
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf


    Da er Angst vor Niederlagen hat, eröffnet er lieber Anti-E-Plus Seiten.:rolleyes:

    Er sollte dann aber auch Anti-Vodafone, Anti-O2 und Anti-T-Mobile Seiten eröffnen die handhaben das nämlich genauso.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2008
  3. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    @ foo

    Ich bezog mich auf noelers Nonsens!
    "Schoen bloed, wenn man nicht liest was man unterschreibt."

    Schön blöd wenn man nicht früh genug Deutschland verlässt" passt da doch sehr gut als satirische Antwort. Man konnte schließlich früh genug den Terror kommen sehen. Und das haben auch viele erkannt. Leider nicht alle.....


    Niemand kann belegen dass es Deutschland heute nicht besser ginge, wenn das BRD (ja, "das") mal "feuergereinigt" worden wäre.
    Wir würde heute evtl. nicht im BRD (ja, "im") leben, sondern in einem echten Rechtsstaat.
    Und wenn es soweit ist, bin ich der letzte der sich vor die Gutmenschen unter der Politischen Führung stellt, wenn sie an der M**** st****.



    @ HarryPotter
    Maximal zulässige Mindestvertragslaufzeit im BRD (ja, "im") sin d 2 Jahre.
    Mehr habe ich nicht behauptet.



    @ Mayor König

    Wenn das klappt, bezahle ich besser nicht. Sobald die gekündigt haben, zahlt man die ausstehenden Forderungen, und kommt billiger davon, als würde man es laufen lassen. Inkl. Inkassogebühren.



    Mayor König

    Das ist jetzt aber Kindergartenpolemik!
    Ich habe nirgends geschrieben sie verstoßen gegen ein Gesetz. Hat der Geifer wieder das Gehirn übernommen?
    Das war ein Beispiel dass sich auf Mirverträge bezieht!:
    "Steht doch im Mietvertrag! Und doch ist es ungültig, weil es gegen Gesetze verstößt. Genau so ist es hier....."
    Das ist ja oberpeinlich so etwas..... Haält da einer seine Mitleser für geifernde Vollidioten die das nicht mitbekommen?
    Projektion?


    Ja, das gilt nur für Mobilfunk, DSL usw.. Ich korrigiere, länger darf die Mindestvertragslaufzeit nicht sein...



    "Angst vor Niederlagen"?
    Muharharhar.
    Ich glaube unser "King" würde alles tun um nicht ins Gefängnis zu gehen. Da würde er jede >Überzeugung< aufgeben.
    Ich habe kein Problem damit für meine Überzeuigung ins Gefängnis zu gehen.
    Und sei es Erzwingungshaft (für die Offenlegung der Vermögensverhältnisse) für maximal 180 Tage.
    Das wird sich aber jeder Gläubiger dreimal überlegen, da er die Kosten vorstrecken muss. Und dass sind bei 180 Tagen (ist das Maximum) gut 180.000 Euro. Und das können die sich auch abschreiben vom Gläubiger zurückzubekommen.....

    Solange ich keine Probkleme mit den anderen habe, mache ich keine Gegenpropaganda gegen die.
    Mir geht es bei so etwas nur um den Druck für meine Sache. Wenn die mich raus lassen, dann wird die Seite geschlossen.
    Das ist nur Konsequent, es geht nnicht um eine Sache für die Allgemeinheit, sondern nur für mich.


    Wer noch echte Gründe für eine Sondeerkündigung kennt, möge sie nennen.
    Wenn man z.B. 0 Euro Einkommen und kein weiteres Vermögen hat?
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2008
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Also bei einer Freundin von mir war das so muss aber dazu sagen das war O2 aber ich denke E-Plus würde nicht anders reagieren.


    Ah ja und ich nahm an, Du meintest mit diesem Satz diesen Thread und E-Plus. Naja aber besser Kindergartenpolemik als solche verbalen Entgleisungen. :winken:

    Ok, dass wollte ich wissen.


    Stimmt ich würde alles tun um nicht ins Gefängnis zu gehen zumindest dann, wenn ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Mal sehen, wie schnell Du deine Überzeugungen aufgibst, wenn man Dich wirklich mal einbuchten sollte. Kannst mir ja dann ne Karte schreiben. :winken:



    Ich denke E-Plus und jedes andere Unternehmen interessiert es herzlich wenig wie deine Finanzielle Situation aussieht, ist ja schliesslich nicht die Heilsarmee.

    Wie gesagt, zahl einfach nicht, beachte die Mahnungen nicht, dann wird sich ein Inkassounternehmen bei Dir melden und Du zahlst die geforderte Summe auf einen Schlag und gut is, denn E-Plus wird sich nicht die Finger schmutzig machen, die lassen sich den Fall von einem Inkassounternehmen abkaufen und die werden sich dann deiner annehmen....


    P.S. Ich finde Du machst einen ziemlichen Wirbel wegen so einem kleinen Vertrag. :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2008
  5. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Was gab es an meinen Analogien zu Mietverträgen, Eheverträgen usw. falsch zu verstehen?
    Der Satz begann ja sogar mit "steht doch im Mietvertrag!". Daher hat mich das geärgert, schien es doch vorsätzlich.


    Die "finanzielle Situation" war ein Beispiel.


    Was heißt schon "zu Schulden kommen lassen".
    Kommt drauf an wofür.
    Wenn es Verunglimpfung des Deutschen Staates, Beleidigung des Bundespräsidenten, ein lächerlichmachender und anklagender Text auf die Dt. Hymne, öffentliches verbennen der Dt Flagge oder des GG usw. ist, dann wäre das Märtyrertum eine Belohnung.
    Schließlich kann man das alles dokumentieren und inkl. Personendaten von Staatsanwalt, Richter usw (Schließer...) im Internet breittreten.

    Wer kein "Komasäufer"... ist, der kriegt nicht gleich Zustände wenn er von seinem Millieu getrennt ist.
    Oder besser gesagt, wer keine sozialen Kontakte Pflegt (oder sonstige auswärtige Aktivitäten), der kann das locker absitzen.
    Und die Zeit z.B. zur schulischen Weiterbildung nutzen. Auch wenn man nicht gleich die Hausrealschule besuchen darf (je nach Aufenthaltsdauer), so kann man doch privat die Zeit nutzen. Ganz ohne andere Verpflichtungen.
    Urlaub im Clubhotel JVA mit Vollpension und Zimmerservice (Essen in der Zelle).
    Und Material zur Weiterbildung darf einem nicht verwehrt werden. Auch wenn es ein Notebook wäre.

    Situation: Hartz4-Empfänger
    Er hat sich x-mal auf dem Amt zu melden, und anzunehmen was man ihm bietet. Die paar Stunden die bleiben, muss er noch Einkaufen, Kochen, Essen Schlafen usw.. Und natürlich veruschen mit den paar Euros zu überleben.

    Da ist der Knast doch eine echte Alternative! Er kann in der Zelle ohne jede Verpflichtungen oder Hausarbeit die Zeit konstruktiv nutzen.

    Ich erinnere mich an einen TV-Bericht der ÖR über einen Schulschwänzer. Als er vor der JVA stand (um seine Strafe anzutreten) antwortete er sinngemäß "was ist es für ein Unterschied, ob ich zuhause rumgammele oder Schlafe, oder das im Knast mache".
    Und der sprach aus Erfahrung, denn er saß schon mal wegen der gleichen Sache.
    Da wird einem ganz warm, wenn man so etwas sieht. Schöner wäre es aber wenn er das schon im Gericht dem Richter sagen würde.
    Ich hätte als Zuschauer so ein extrem Breites Grinsen im Gesicht, dass ich hoffe dass es Richter und Staatsanwalt sehen.

    Das Regime scheint Angst zu haben seinen Nachwuchs mit mehr politisch indoktrinieren zu können wenn die Schulpflicht wegfallen würde (so wie in den USA).
    Dann könnten die Schüler in privaten Schulen (ohne Lizenz) oder privat organsierten (z.B. ein Verein) Lerngruppen das wesentliche lernen.
    Und das auf bedeutend höherem Niveau. Wie war das mit der "Geisterschule" in Hamburg?
    Ohne in jedem Schuljahr z.B. eine Gehirnwäsche Richtung Gutmensch zu erhalten. Z.B. Besuche in KZs und anderes was einem akademisch (damit ist jede Schulform gemeint) nichts bringt. Und dann wird über ein verkürztes Abitur gejammert, wenn man die Zeit mit so bedeutungslosem Zeug vergeudet.
    In in Deutsch wird man nicht mit Homo Faber usw. gequält. Wenn schon die unnützen Interpretationen usw. (um sich auf staatliche Prüfungen vorzubereiten, keine Schulpflicht bedeutet ja nicht keine staatlichen Abschlüsse), kann ohne Schulpflicht freier gewählt werden.


    Was ist denn ein "kleiner Vertrag"?
    Habe ich den Vertrag genannt?
    Naja, es sind ungewollte 120 Euro.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2008
  6. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Ich glaub Du reagierst zu heftig.;)
    Sicherlich ist die Praxis daneben, aber rein rechtlich stimmt das schon alles was gesagt wurde.

    Nur gibt es auch noch die volksfürsorgliche Seite und die ist bei den Mobilfunktverträgen gänzlich beiseite geworfen. Mit dem Geifer haste schon recht, gerade wenn man sieht was diese Geiferer als Beispiel reinwerfen, Versicherungen, Lebensversicherungen ect..
    Ja, die kann man jederzeit kündigen und auch aussetzen, wenn man bspw. in die finanziell bedrohliche Situation eines Hartz4-Beziehers kommt.

    Aber zurück zur gängigen abgesegneten Praxis bei Mobilfunkverträgen der Zweijahresnummer.
    Eine Grundgebühr von bspw. zehn Euro wird bei Nichtabbuchung mit 15 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet, na bin ich im Wald. Die Telekom schickt ne Mahnung für nen Euro und das wars.
    Dergleichen gäbe es viel zu berichten, aber alle haben ja die Weisheit mit Löffeln gefressen und lesen sich bei jeder Software die sie installieren die Eula durch, schon klar.

    Außerdem bin ich es leid zum hundersten Mal zu schreiben, daß ich keine Vertragskündigung nach zwei Jahren favorisiere sondern das Modell eines Weiterlaufens mit monatlicher Kündigungsfrist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2008
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    @Tobias: Dafür, dass du hier nur von deinem eigenen Versäumnis ablenken willst, machst du aber ein ordentliches Fass auf.

    Merke: 1. Das nächste mal einfach den Vertrag durchlesen, den du unterschreibst. Wenn du, wie du andeutest, ohnehin davon ausgehst, dass die dort aufgeführten Klauseln unwirksam seien, dann solltest du dies bereits bei Vertragsabschluss bemerken und die deiner Meinung nach unwirksamen Klauseln streichen. Wenn du damit keinen Erfolg hast, dann kommt Tipp Nummer 2: Suche dir einen Vertragspartner, der in seinem Vertrag Klauseln enthält, die dir mehr entgegenkommen. Wenn dich Laufzeitverträge und den damit verbundenen Bedingungen überfordern (q.e.d.), dann solltest du nur Prepaid-Verträge abschließen.

    Achja, und Tipp Nummer 3: Wenn du das nächste mal Mist gebaut hast, dann reiß die Klappe nicht so weit auf -- ist echt peinlich.

    PS: Nur als Randbemerkung noch Tipp 4: Gerichtsurteile bedeuten in Deutschland nichts, da es in unserer Rechtsprechung keine Präzedenzfallregelung gibt. Jeder Fall muss vor einem Gericht neu verhandelt werden. Da nützt es dir nichts, wenn der EUGH irgendwas beschlossen hat -- wenn es kein deutsches Recht ist, muss du klagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2008