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Sterbehilfe verweigert

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 17. August 2012.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Stimmt doch gar nicht. Du lügst Dir gerade was zusammen, um der Diskussion aus dem Wege zu gehen.

    Mein Vorschlag beruhte die ganze Zeit auf einer "Kopie" des §218a. Darin geht es dann um eine ebenfalls vorhandene Ausnahmeregelung, ähnlich 218a, bei der das Gericht die Möglichkeit erhält, die Strafe 100 Jahre auszusetzen. Oder 1000, es muss eben eine konkrete Zahlenangabe sein. Der Rest befindet sich im Originalstatement von mir, bzgl. Beratungsstelle, 2 Ärzten, Berufsverbot (siehe Approbationsordnung) usw. Diese Dinge von mir unterschlägst Du hier scheinbar absichtlich, und das paßt mir nicht.

    Klar, dieses Gesetz muss her. Genauso ein Gesetz in der Strafprozessordnung bzgl. Aussetzung der Strafe. Logisch. Aber ein Gesetz, bei der ein Richter entscheidet, gibt es in 1000 Jahren nicht. Das hat schon bei 218 nicht funktioniert. Schon mal darüber nachgedacht, warum bei 218 kein Richter vorher entscheidet?

    Nebenbei, "Außerdem braucht man keine Gesetze oder Grenzen juristisch zu ziehen." bezieht sich einzig auf die Sterbehilfe. Und darauf, dass Richter dies entscheiden (sollen). Das ist aus dem Kontext auch zweifelsfrei zu erkennen - komm also jetzt nicht damit, ich hätte behauptet, man müsse keine Gesetze dazu ändern. Und die heutige Rechtsprechung würde das heute schon ermöglichen. Wir sind hier nicht im Kindergarten.

    Wenn ich 5 Sätze schreibe, dann gehören die auch inhaltlich zusammen. Da nimmt man nicht nur 2 davon, wirft ausschließende Nebensätze raus und stellt auch noch ein paar Wörter um. Oder fügt einfach irgendwelche Wörter hinzu.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Nochmal hopper, warum diese Klimmzüge mit 100 Jahre Strafaussetzung etc per (neuem) Gesetz, wenn man gleich ein Gesetz machen kann, das aktive Sterbehilfe unter Voraussetzungen erlaubt ist? Also straffrei?! Und genau das besagt § 218 a StGB bei Schwangerschaftsabbrüchen.

    Was soll der ganze Aufwand? Warum in Gesetzen und Verordnungen, die nicht nur die Sterbehilfe betrifft rumpfuschen.

    Die Ärzte wollen Rechtssicherheit, nicht irgendwelche Klimmzüge nach dem Motto" du bist zwar ein verurteilter Straftäter, aber wir setzen dir deine Strafe aus".

    Denn genau DAS ist dein Vorschlag gewesen. Verurteilung, aber Aussetzung des Strafantritts. Nicht generelle Straffreiheit. Deine Worte, nicht meine... ich unterschlage da nicht und ich lüge mir da auch nichts zusammen...


    Neben der Freiheitsstrafe drohen da noch ganz andere Risiken. Jobverlust, Verlust der Zulassung, Verlust des Doktortitels, event. Verlust der Pension, sozialer Abstieg. Aber hopper hat Klimmzüge gemacht, damit kein Strafantritt droht. Ja, die Welt ist doch so einfach :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2012
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    - es darf keine Rechtssicherheit für Ärzte geben (das klingt so nach Gerätegarantie)
    - Sterbehilfe ist ein Tötungsdelikt, daran gibt's nichts herumzureden
    - niemand will Ärzte, die sowas täglich, wöchentlich oder monatlich machen - jeder darf es 1x machen
    - "Jobverlust, Verlust der Zulassung, Verlust des Doktortitels" -- ja, und? Ein Arzt der Sterbehilfe leistet und vor den 3 Punkten "Angst" hat, der sollte es besser nicht tun

    - Verlust der Pension/Rente, dafür gibt es keinen Grund - da braucht man nicht mit anfangen; ich tu mal so, als hättest Du es nicht geschrieben, weil es auch keine Bedeutung für das Thema hat

    Ein Arzt, der einen anderen Menschen bewußt tötet, dafür eine Strafe in Kauf nimmt, sowie ein Berufsverbot, und zudem es nur einmalig macht, der hat eins: Charakterstärke. Dann gäbe es auch keinen Zweifel ob der Richtungkeit der Entscheidung des Arztes, weil diese für den Arzt eben nicht konsequenzenfrei ist. Nichts anderes fordert ja die "Rechtssicherheit".

    Ich möchte nicht, dass am Ende Krankenkassen Ärzte bezahlen, die dann feststellen, dass dies ein Sterbehilfefall ist. Oder sich Ärzte auf Sterbehilfe spezialisieren, und am Tag 50 "Kunden" besuchen. Dabei entstehen auch keine Klimmzüge, im Gegenteil. Jeder Fall wird geradlinig behandelt wie ein Tötungsdelikt. Einzige Unterschied besteht dabei nur darin, dass ein Richter aufgrund der Handlung, der Beratung und der Meinung eines unabhängigen zweiten Arztes nicht die Bestrafung ändert, sondern nur den Antritt der Strafe. Jeder Arzt, der Sterbehilfe ernst nimmt, hätte damit kein Problem. Ich bin kein Arzt, aber wäre ich einer, ich würde so einen Verlauf akzeptieren. Wahrscheinlich würde ich sogar nach jetziger Rechtssprechung die 5 Jahre Haft in Kauf nehmen in besonderen Fällen. 2/3 absitzen, zudem nicht einmal im schweren Vollzug.

    Viele Ärzte leisten ja heute bereits Sterbehilfe bei Krebspatienten. Die nehmen bereits heute das Risiko in Kauf und verabreichen zu starke Medikamente. Und viele Staatsanwälte, die diese Fälle auf mögliche Sterbehilfe prophylaktisch untersuchen müssen, stellen sich dazu blind. Da ist nichts überraschendes. Vielleicht blieben dabei 20-50 Fälle pro Jahr übrig, bei denen Ärzte nicht direkt "helfen" können. Aber die 50 Ärtze findet man jedes Jahr.
     
  4. dittsche

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Was ist das überhaupt für ein Begiff: STERBEHILFE ?

    Sterben ist ein naturgegebener Vorgang, welcher jeder Mensch individuell durchmacht ( Das Sterben ist Teil der Persönlichkeit und ist mit das intimste, was es gibt ).

    Sterben tut jeder Mensch immer für sich. Da kann es gar keine Hilfe geben.

    Richtig wäre bei diesem Thema vielmehr der Ausdruck:

    Tötung eines sterbewilligen Menschen ;)

    So ehrlich sollte man schon sein.

    Das Thema an sich ist komplex. Ich tendiere dazu, Sterbehilfe abzulehnen. Mein Gedankenansatz ist, dass alles was einem Menschen auf Erden geschieht, nicht durch Zufall passiert.

    Im Leben wird man vor viele Prüfungen und Herausvorderungen gestellt. Am Ende des Lebens oder bei einer Krankheit evtl. vor die schwierigste Prüfung.

    Vielleicht ist dies so gewollt von der schöpferischen Kraft ;) Sterbehilfe könnte bedeuten, sich dieser Prüfung zu entziehen...
     
  5. rolaf

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Ach, natürlicher Prozess wenn man an Gerätschaften hängt ohne die man "die Prüfung" schon bestanden hätte? Merkwürdig natürlich! Du verwirrst mich. :eek:

    Das ist Quälerei. Da wird "die Prüfung" unnatürlich elendig lang herausgezögert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2012
  6. dittsche

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Na ja. Ein Gerät ausschalten ist nicht klassische Sterbehilfe an sich.

    Ich verstehe darunter eher, dem Patienten, der noch klar im Kopf ist, Mittel zu geben, die seinen Tod bewirken.

    Sprich:
    Sterbehilfe ist nicht Unterlassen ( Weiterbeatmen, bzw. Komatöse Patienten an den Maschinen zu lassen ).

    Serbehilfe ist für mich aktives Tun ( Beiführen von Stoffen, die erst den Tod des Menschen bewirken ).
     
  7. Walnuss

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Vielleicht aber auch nicht!
    Ich gehe jetzt mal davon aus, das es keine Schöpferische Kraft gibt!
    Ist es nicht ein zeichen von Menschlichkeit jemanden von Qualen zu erlösen.
    Es ist grausam und brutal jemanden zu zwingen am Leben zu bleiben, wenn dieser nichts mehr zu erwarten hat.
    Wir alle wissen was Schmerzen sind, haben wir Zahnschmerzen gehen wir zum Zahnarzt, haben wir "Rücken" gehen wir zum Orthopäden.
    Was aber ist, wenn wir dies nicht mitteilen können?
    Wenn wir nur mit Augenzwinkern kommunizieren können!
    Wie lange könnte man das ertragen?
    Ich würde wohl Sterben wollen, in diesem Fall.
     
  8. dittsche

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Tja, immer dieses verdammte Wörtchen "vielleicht" ;)

    Ich würde wohl auch sterben wollen. Aber das Leben ( und Sterben ) ist VIELLEICHT kein Wunschkonzert.

    "Zum Leben zwingen" gibt es tatbestandlich hier ja nicht. Leben ist der Ausganspunkt. Dieses soll ja erst durch den Eingriff von außen beendet werden.


    Ich wünschte mir zB. dass ich am Ende meiner Tage nicht nur noch ein alter, greißer Mann bin, ohne die Fähigkeit mich zu artikulieren und interagieren usw.

    Gefangen ist einer nicht lebenswerten Welt in einem Körper, der Dir nicht mehr gehorcht ? Ist sowas lebenswert ? NEIN, dachte ich früher auch immer.

    Aber dann setzte das Grübeln ein: Heißt es, dass nur ein heller, gesunder Geist lebenswert ist.

    Im Alter entwickelt man sich ja dahin, wo man herkommt. Als Kind bist Du auf die Hilfe Deiner Mitmenschen angewiesen. Bist deren Last. Kannst nichts selber tun und bist nicht überlebensfähig.

    Dennoch bist Du lebenswert. Wo ist der Unterschied ? Klar, der Vergleich ist nicht ungewagt aber in der Sache wohl nicht verkehrt.
     
  9. Walnuss

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Das ist nicht das problem!
    Ich rede davon, wenn ich als jetzt Aktiver Mensch ein relatives normales Leben führe und dann von jetzt auf gleich nichts mehr kann ausser mit den Augen zwinkern, dann ist es eine Qual weiter zu Leben!
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Geräte ausschalten ist passive bzw. indirekte Sterbehilfe und die ist erlaubt. Du als Patient kannst das in einer Patientenverfügung festlegen, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden sollen, wenn keine Hoffnung auf Rettung mehr besteht. Letzter Halbsatz ist das Entscheidende, das müssen Ärzte bestimmen.

    Auch dürfen Ärzte bei Feststellung des Hirntods die Geräte abstellen.

    Was strafbar ist, ist aktive Sterbehilfe, also eine gezielte aktive Tötung auf Verlangen.