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Sterbehilfe verweigert

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 17. August 2012.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Nein, haben die nicht. Nach § 27 StPO ist der Verurteilte unmittelbar nach dem Urteil zum Straftritt zu laden. Nach § 456 StPO darf ein Strafaufschub den Zeitraum von vier Monaten nicht übersteigen.

    Da ist nicht mit 1 Jahr, schon gar nichts mit 100 Jahren...

    Aussetzen kann man nur ein noch laufendes Verfahren, nicht ein abgeschlossenes... in dem Fall ist das Verfahren die Gerichtsverhandlung, nicht der Strafantritt, dieser ist die Folge des durch Urteil abgeschlossenen Verfahrens. Die Folge kann man nur aufschieben (s. o.) , nicht aussetzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2012
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    In jeder Verordnung geht es letztendlich um die Höhe des "Gartenzauns", sonst wären wir irgendwo in Afrika. Im ganzen Sozialrecht ist es doch auch nicht anders und da geht es z.T. auch um Leben oder Tod.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Kann man ja ändern. Wäre keine große Sache. Im Vergleich zur mühseligen Definition, wann ist Sterbehilfe erlaubt.

    Wie geschrieben, beim späten Schwangerschaftsabbruch macht sich der Arzt STRAFBAR. Das Gericht kann dennoch VON STRAFE ABSEHEN. Dahinter steckt genau der gleiche Ansatz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2012
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Wo geht's denn im Sozialrecht um die Todesverordnung?
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Nein, kann man nicht so ohne weiteres, denn dem Gleichheitsgrundsatz nach müßte das dann für alle Verurteilten gelten.

    Am einfachsten wäre es, aktive Sterbehilfe unter Bedingungen zuzulassen. Das ist aber Aufgabe der Legislative, nicht der Judikative.

    Solche von dir angedachten Klimmzüge sind Unsinn.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Natürlich im übertragenen Sinne. Wenn jemand bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung/Unfallversicherung nicht genehmigt bekommt, dann führen diese indirekt auch zum Tod. Schau dir die Politmagazine bei den ÖR -sind voll damit.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Kann es auch, wo wäre das Problem? Es gibt eine Mindeststrafe, es gibt eine Höchststrafe. Es gibt eine Mindestaussetzung, es gibt eine Maximalaussetzung.

    Dabei entscheidet das Gericht bei jedem Fall neu. Ein Mörder bekommt dabei die Mindestaussetzung von 0 Tagen. Du schriebst ja selbst, es gäbe die Möglichkeit heute bereits für eine Aussetzung von 4 Monaten. Die gilt ja heute sicherlich auch nicht für Mörder.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Nein steckt er nicht. Dahinter steckt, dass der Gesetzgeber (und nicht die Judikative) ganz bewußt mit Schaffung des § 218 a StGB Ausnahmen gesetzlich festgeschrieben hat.

    Das Gericht handelt hier nach Gesetz und nicht nach rein moralischen Empfinden über Gesetze hinweg, wie du das forderst.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Das ist mal was völlig anderes. Außerdem führen die nicht zum Tod, allerhöchstens wie geschrieben indirekt. Und indirekt wäre auch der sprichwörtliche Schmetterling in China, der den Unfall hätte verändern können.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sterbehilfe verweigert

    Warum solche verquerten Klimmzüge, hopper? Einfach ein Gesetz erlassen und aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen zulassen und gut isses. Dafür muss man nicht in Strafvollzugsverordnungen rumpfuschen... siehe Beispiel Niederlande...